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Unterhaltszahlung Düsseldorfer Tabelle

gefragt von Kinder111Kinder111 am 17.09.2009 um 12:43 Uhr

hallo hat jemand eine Ahnung wie das mit der Düsseldorfer Tabelle ist? und zwar mein Bekannter hat ein netto einkommen von 2000 euro. er hat einen 10 jährigen Sohn und lebt bei der Mutter. In der Düsseldorfer Tabelle steht das man da noch das Kindergeld von 164 euro abziehen muss. Aber blicken tun wir das trotzdem nicht,-((( wäre super wenn sich hier jemand damit auskennt und mir genau sagen könnte was er an Unterhalt an seinen Sohn zahlen muss. Danke und liebe Grüsse

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anonym
beantwortet von TanteBertha am 18. September 2009 09:28
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Von dem Betrag, den die Düsseldorfer Tabelle ausweist, kann man das halbe Kindergeld abziehen. Beide Elternteile sind dem Kind gegenüber unterhaltspflichtig, so dass beiden entsprechend das halbe Kindergeld "gutgeschrieben" wird.


HHSthp
beantwortet von HHSthp am 17. September 2009 12:50
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Valandia
beantwortet von Valandia am 17. September 2009 12:49
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Die DDT geht von einem ber. Nettoeinkommen aus.

Bereinigt heißt, das 5 % pauschal für berufsbedingte Aufwendungen abgezogen werden. Bei höhren Aufwendungen können diese bei Vorlagwe der Belege berücksichtigt werden, müssen aber nicht. HÄngt vor allem davon ab, das der Mindestunterhalt gezahölt wird.

Es dürfen bis zu 4 % private Altersvorsorge abgezogen werden (aben nur in tatsächlicher Höhe und nicht pauschal)

Schulden sind nicht immer berücksichtigungsfähig.

Wenn du nur dem Kind ggü. Unterhaltspflichtig ist, dann kannst du um 2 Stufen in der DDT höher gestuft werden.

Zu deinem Nettoeinkommen zählen auch Urlaubsgeld, Zinsen etc.


alraC
beantwortet von alraC am 17. September 2009 12:48
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Das Kindergeld von 164,-€ wird auf beide Elternteile aufgeteilt, also kann der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt 82,-€ vom Kindesunterhalt abziehen. Bei mir wurde das jedenfalls so gemacht.


anonym
beantwortet von coroner am 17. September 2009 12:47
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Also du ermittelst anhand des Alter des Kindes und deinem anrechenbaren (!) Einkommen den Kindsunterhalt. Das kindergeld steht aber BEIDEN Eltern zu. Auch wenn es nur an einen Elternteil ausgezahlt wird. Der Vater "kürzt" somit seine Unterhaltsleistung um dieses hälftig ihm zustehende Kindergeld. Also z.B. du findest einen Unterhalt in der Tabelle i.H. 482 Euro. Abzgl. dem Halben kindergeld (82€) zahlt er sodann 400 Flocken an die Ex.


pippi60
beantwortet von pippi60 am 17. September 2009 12:46
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Soweit ich weiß, kann man nur den halben Betrag abziehen.


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