Hallo ihr Lieben,
brauche mal wieder eure Hilfe. Mein Mann hat 2 Kinder. 1 aus erster Ehe (3 Jahre) und ein weiters nichteheliches Kind (2 Jahre). Jetzt müsste ich wissen wie ich ausrechnen kann wieviel Unterhalt er zahlen muss/müsste. Er ist zur Zeit leider arbeitslos. Aber wieviel steht ihm als Selbstbehalt zu? Was kann man alles anrechnen? Wir haben auch jede Menge Schulden monatlich zahlen wir 625,- € dafür ab.
Bitte helft mir ich bin echt überfordert.
Gruß Steffi

Genau kann dir das nur ein RA ausrechnen, aber so als Faustregel kannst du davon ausgehen, dass ihm um die 600€ als Arbeitsloser bleiben dürfen, der Rest wird unter den Kindern aufgeteilt.
Die Unterhaltszahlung gehen jeglichen Schulden vor. Das bedeutet, daß die 625 Euro von Euch irgendwie zusätzlich aufzubringen sind.
Unterhaltszahlungen berechnen sich nach der Düsseldorfer Tabelle. Die findest Du im Internet. Da steht auch der Selbstbehalt.
Dein Mann kann aber auch zum Jugendamt gehen, dort seine Einkommensverhältnisse offenlegen und den Unterhalt festlegen lassen. Das ist weniger kostenaufwendig als beim Anwalt. Und zahlungswillig ist er ja sicherlich, so daß er keine Befürchtungen irgendwelcher Art haben muß.
Selbsbehalt sind an die 950-980 Euro
akademikus am 16. Februar 2009 08:55 nicht wenn er arbeitslos ist, dann kann bis zum existenzminimum gepfändet werden. (ALG II-satz!!)
ehrlich,das hab ich noch nicht gewußt

wenn dein mann arbeitslos ist, dann liegt sein selbstbehalt bei rund 760 € (will mich da auf zehn euro nicht festlegen.) der kindesunterhalt für die zwei kinder aus erster ehe wird wohl vom jugendamt berechnet werden. grundsätzlich ist aber die düsseldorfer tabelle als wert anzunehmen. es ist auch völlig egal ob das kind "ehelich oder unehelich ist" hierbei macht der gesetzgeber keine unterscheidungen mehr. und das ist auch gut so. lebt denn das weitere kind bei euch? am einfachsten ist es bei eurer verzwickten situation sicher,wenn ihr auf das jugendamt zugeht, und die situation mit allen nötigen unterlagen vor ort klärt. alles andere wäre viel zu langwierig. fakt ist, das er es so schnell wie möglich klären sollte. und wenn er nicht zahlen kann, also gar nicht genügend geld übrig hat um seinen unterhaltsverpflichtungen nachzukommen, dann wird ihm nicht der kopf abgerissen. also armel hoch und durch. alles gute, gruss akademikus
Bisher schon echt gute Antworten, wenn er wirklich nicht mehr zahlen kann trit das Jugendamt in Vorschussleistung und zahlt einen Teil des Kindergeldes an die Mütter (in unserem Fall bekamen wir 150€), den Rest zum Mindestunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle muss der Vater dazu zahlen. Das geht bis zum 12. Lj der Kinder, dann zahlt das Jugendamt nicht mehr. Als Notlösung sicher gut, allerdings holt sich das Jugendamt den Unterhaltsvorschuss vom Vater zurück, sobald er wieder zahlungsfähug ist.