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Unterhaltszahlung bei 2 Kindern

gefragt von steffiartur am 16.02.2009 um 8:46 Uhr

Hallo ihr Lieben,

brauche mal wieder eure Hilfe. Mein Mann hat 2 Kinder. 1 aus erster Ehe (3 Jahre) und ein weiters nichteheliches Kind (2 Jahre). Jetzt müsste ich wissen wie ich ausrechnen kann wieviel Unterhalt er zahlen muss/müsste. Er ist zur Zeit leider arbeitslos. Aber wieviel steht ihm als Selbstbehalt zu? Was kann man alles anrechnen? Wir haben auch jede Menge Schulden monatlich zahlen wir 625,- € dafür ab.

Bitte helft mir ich bin echt überfordert.

Gruß Steffi


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lynnie1981xx
beantwortet von lynnie1981xx am 16. Februar 2009 08:47
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Gehe am besten zur Schuldnerberatung!!!!


mandelhoernchen
beantwortet von mandelhoernchen am 16. Februar 2009 08:47
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Genau kann dir das nur ein RA ausrechnen, aber so als Faustregel kannst du davon ausgehen, dass ihm um die 600€ als Arbeitsloser bleiben dürfen, der Rest wird unter den Kindern aufgeteilt.


anonym
beantwortet von anjanni am 16. Februar 2009 08:48
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Die Unterhaltszahlung gehen jeglichen Schulden vor. Das bedeutet, daß die 625 Euro von Euch irgendwie zusätzlich aufzubringen sind.

Unterhaltszahlungen berechnen sich nach der Düsseldorfer Tabelle. Die findest Du im Internet. Da steht auch der Selbstbehalt.

Dein Mann kann aber auch zum Jugendamt gehen, dort seine Einkommensverhältnisse offenlegen und den Unterhalt festlegen lassen. Das ist weniger kostenaufwendig als beim Anwalt. Und zahlungswillig ist er ja sicherlich, so daß er keine Befürchtungen irgendwelcher Art haben muß.


konny27
beantwortet von konny27 am 16. Februar 2009 08:52
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Selbsbehalt sind an die 950-980 Euro

Kommentar von 115165cd23a7cd847211dd7a58ebaa36smallakademikus am 16. Februar 2009 08:55

nicht wenn er arbeitslos ist, dann kann bis zum existenzminimum gepfändet werden. (ALG II-satz!!)

Kommentar von Simple_avatar3smallkonny27 am 16. Februar 2009 08:56

ehrlich,das hab ich noch nicht gewußt


akademikus
beantwortet von akademikus am 16. Februar 2009 08:54
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wenn dein mann arbeitslos ist, dann liegt sein selbstbehalt bei rund 760 € (will mich da auf zehn euro nicht festlegen.) der kindesunterhalt für die zwei kinder aus erster ehe wird wohl vom jugendamt berechnet werden. grundsätzlich ist aber die düsseldorfer tabelle als wert anzunehmen. es ist auch völlig egal ob das kind "ehelich oder unehelich ist" hierbei macht der gesetzgeber keine unterscheidungen mehr. und das ist auch gut so. lebt denn das weitere kind bei euch? am einfachsten ist es bei eurer verzwickten situation sicher,wenn ihr auf das jugendamt zugeht, und die situation mit allen nötigen unterlagen vor ort klärt. alles andere wäre viel zu langwierig. fakt ist, das er es so schnell wie möglich klären sollte. und wenn er nicht zahlen kann, also gar nicht genügend geld übrig hat um seinen unterhaltsverpflichtungen nachzukommen, dann wird ihm nicht der kopf abgerissen. also armel hoch und durch. alles gute, gruss akademikus


anonym
beantwortet von Moritz111 am 16. Februar 2009 09:08
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Bisher schon echt gute Antworten, wenn er wirklich nicht mehr zahlen kann trit das Jugendamt in Vorschussleistung und zahlt einen Teil des Kindergeldes an die Mütter (in unserem Fall bekamen wir 150€), den Rest zum Mindestunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle muss der Vater dazu zahlen. Das geht bis zum 12. Lj der Kinder, dann zahlt das Jugendamt nicht mehr. Als Notlösung sicher gut, allerdings holt sich das Jugendamt den Unterhaltsvorschuss vom Vater zurück, sobald er wieder zahlungsfähug ist.


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