Also ich hätte da mal eine Frage und zwar bezahlt der Vater meiner Tochter lediglich den Unterhaltsvorschuss(125Euro),da er wohl nicht mehr verdient. Soweit ich weiß liegt aber doch der Mindestsatz bei 240Euro.. Muss da denn nicht die Unterhaltsvorschusskasse den Betrag aufstocken?
das amt zahlt ja auch nur denn mindessatz und der liegt meist unter dem was der leibliche vater laut düsseldorfer tabelle zahlen muss!Glaub ich ,aus erfahrung zumindest zuwissen,wenn nicht die frage klärt sich doch in 2 min mit einem anruf beim jugendamt-unterhaltsvorschusskasse!gruss alles gute