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Unterhaltsvorschuss zurückzahlen

gefragt von Samara1978Samara1978 am 28.10.2009 um 15:30 Uhr

Guten Tag, Wie läuft das mit dem Unterhaltsvorschuss. Geht das...??? Z.B zahlt der Vater für 3 Kinder (13,11,2) Unterhalt und kann man trotzdem noch vom Unterhaltsvorschuss Amt Geld bekommen? Und wenn ja,muss mein Mann dann,wenn er zurück zu uns kommt,das Geld zurückzahlen? MFG Samara


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Kittymogul
beantwortet von Kittymogul am 28. Oktober 2009 15:31
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also der Unterhaltsvorschuss tritt nur in Kraft wenn der Vater nicht zahlen kann oder will (bei ertserem muss er auch Bewerbungen vorweisen die geschrieben werden), dann bekommt die Mutter den Unterhaltsvorschuss und ja der muss in voller Höhe zurück gezahlt werden. en Vorschuss bekommt nur der bei dem die Kinder sind.

Kommentar von 84b82c2e1f4ac57b061270ad12ae6458smallWolfi0410 am 28. Oktober 2009 16:56

und ja der muss in voller Höhe zurück gezahlt werden vom Unterhaltspflichtigen

Kommentar von 295763bf742f1c1b0a7328db4d07e122smallnero070 am 28. Oktober 2009 20:42

ergänzend möchte ich noch schreiben, der UHV wird nur bist zum 12 Lebensjahr gezahlt. Für den 13jährigen gibt es also nichts mehr.


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pippi60
beantwortet von pippi60 am 28. Oktober 2009 15:32
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Den Vorschuss gibt es meines Wissens nach nur, wenn der Vater nicht zahlt. Und höchstens für 72 Monate und bis zum 12. Lebensjahr des Kindes. Den Vorschuss holt sich das Amt vom Vater zurück.


Rennsemml2
beantwortet von Rennsemml2 am 28. Oktober 2009 15:34
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Das Amt springt nur ein, wenn der Vater keinen Unterhalt zahlt.


nero070
beantwortet von nero070 am 28. Oktober 2009 20:42
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ergänzend möchte ich noch schreiben, der UHV wird nur bist zum 12 Lebensjahr gezahlt. Für den 13jährigen gibt es also nichts mehr.


Samara1978
beantwortet von Samara1978 am 28. Oktober 2009 15:45
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Hallo, danke an euch alle,jetzt weiß ich Bescheid. MFG Samara


anonym
beantwortet von Yleonie1 am 29. Oktober 2009 22:38
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Unterhaltsvorschuss, wird nur dann Anteilig, oder ganz übernommen, wenn der Vater zahlungsunfähig oder Zahlungsverweigernd auftritt.. Unterhaltsvorschuss, wird immer erstattungspflichtig bleiben und hängt von dem Einkommen des Mannes ab.... Also egal ob er zurück kommt oder nicht, alles vom Staat geleistetes Geld, muss zurück bezahlt werden... leider....


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