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Unterhaltsvorschuss läuft aus, Vater hat aber noch nie gezahlt. Was tun??

gefragt von beljanabeljana am 25.03.2008 um 13:19 Uhr

Eine Freundin hat einen 7 jähr. Sohn. Der Vater des Kindes kümmert sich null. Ignoriert das Kind, wenn sie sich zufällig auf der Straße sehen, prahlt aber mit seinem neuen Kind, und seinem Stiefkind. Nun haben wir erfahren, das er sich eine teure Wohnung leisten kann, einen neuen Hund hat er, und auf einer Communityseite im Netz zeigt er Urlaubsfotos aus Ägypten 2006. Zwischendurch hat er 2 Autos auf seinen Namen angemeldet. ER HAT ABER NOCH NIEMALS UNTERHALT GEZAHLT. Die Mutter lebt von Hartz4 und der Vater wie die Made im Speck? Nun läuft auch der Unterhaltsvorschuss aus. Was nun? Soll man die Ungerechtigkeit weiter laufen lassen, oder soll man ihn verp


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Reply


pippi60
beantwortet von pippi60 am 25. März 2008 13:24
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So geht es ja nicht. Wenn der Vater Geld hat, dann muß er auch zahlen! Wurde nicht schon bei der Beantragung des Unterhaltsvorschusses seine Vermögenslage geprüft? So einfach zahlen die eigentlich nicht. Ich würde mich zur Durchsetzung meiner Ansprüche an das Jugendamt oder einen Anwalt wenden!

Kommentar von Simple_avatar2smallbeljana am 25. März 2008 13:37

Die haben nur einmal geprüft, glaub ich, und dann nicht mehr. Die Frau mit der er jetzt zusammen ist, scheint einen großen Anteil vom Geld beizusteuern.


vollyhn
beantwortet von vollyhn am 25. März 2008 14:02
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Die Frage ist, ob man etwas tun will, was sich finanziell lohnt, oder ob man den Kindsvater ärgern oder bestrafen will.

Wenn der Unterhaltsvorschuss ausläuft, übernimmt ja die Arbeitsagentur den zusätzlichen Bedarf mit höherem Arbeitslosengeld II (Hartz IV). Erreicht man, dass der Vater zahlen muss, wird das voll auf das Arbeitslosengeld II angerechnet. Wirtschaftlich bringt es der Mutter nichts, aber es entlastet die Staatskasse und ärgert den Vater.

Der Vater kann wegen Unterhaltspflichtverletzung angezeigt werden. Geht bei jeder Polizeistation und kostet nichts. Die Verfahren werden zumeist vorläufig eingestellt mit der Auflage an den Unterhaltspflichtverletzer, den Unterhalt in bestimmter Höhe pünktlich zu bezahlen. Wird ein Jahr pünktlich bezahlt, wird endgültig eingestellt. Ansonsten kann bei einem Vorbestraften auch eine Freiheitsstrafe verhängt werden. Diese konkrete Strafdrohung bringt viele Väter dazu, dass sie zumindest in der Zeit der Auflage Unterhalt zahlen.

Ein Unterhaltsurteil des Familiengerichts bringt zunächst nur ein Stück Papier und kann möglicherweise in der Zwangsvollstreckung gar nicht durchgesetzt werden.


mauseengel
beantwortet von mauseengel am 25. März 2008 13:21
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Hat die Freundin denn schon mal einen Anwalt konsultiert? Vielleicht kann dieser ja noch was rausholen!

Kommentar von Simple_avatar2smallbeljana am 25. März 2008 13:23

Sie ist froh, wenn sie sich und das Kind ernähren kann. Jeder weitere Cent fehlt vorne und hinten.

Kommentar von Bb904a70a750c5fdc16c32511c9b26basmall Wieselchen am 25. März 2008 13:44

Zur Einklagung von Unterhalt steht der Mutter und dem Kind Prozesskostenbeihilfe zu.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 25. März 2008 13:48

Und für Beratung beim Anwalt Beratungshilfeschein.


Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 25. März 2008 13:26
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Erstens hin zur Arge/Sozialamt und dort den Sachverhalt schildern, so wie er ist - die kennen solche Fälle zur Genüge - im Klartext : petzen, aber das hat mit Petzen wirklich nichts zu tun.

Wenn die nicht weiterhelfen können, Anwalt nehemn und Prozesskostenbeihilfe beantragen


anonym
beantwortet von benutzer27 am 25. März 2008 13:23
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... oder soll man ihn verp

Verprügeln? Oder was wolltest du schreiben? Verprügeln ist nicht so angebracht, kann ärger wegen Körperverletzung geben. Verklagen wäre sinnvoller. Er muss seiner Unterhaltspflicht nachkommen, dass könnt ihr auch einklagen (besser solltet). Wenn er sich weigert zu zahlen, dann muss er gezwungen werden.




Kommentar von Simple_avatar2smallbeljana am 25. März 2008 13:24

verpetzen


sheela2011
beantwortet von sheela2011 am 25. März 2008 13:23
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Nein auf keinen Fall, deine Freundin soll sich sofort einen Rechtsanwalt nehmen und klagen.

Alle Beweise die ihr habt ( Bilder des Urlaubs vom Internet etc. ) zum Anwalt mitnehmen.

Wünsche Euch viel Glück und Erfolg.


milkalila
beantwortet von milkalila am 25. März 2008 13:32
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Ja, Klage einreichen ist das Beste und effektivste, denn erfahrungsgemäß kümmern sich weder Sozialamt noch Jugendamt ausreichend darum, ich habe den gleichen Fall bei meinem Patenkind. Man bekommt Prozesskostenhilfen vom Amt, dann kann man sich das ganze auch "leisten". Traurig nur, das man leider so endlos lange warten muss, bis das alles geklärt ist, denn diese Verfahren können bis zu 2 Jahren dauern.Beweise würde ich auf jeden sichern. Was viele Zahlungsunwillige Väter nicht wissen: wenn sie wegen des Unterhaltes verklagt sind und rechtskräftig verurteilt, dann sind sie vorbestraft. Kommt sicherlich gut an!

Kommentar von Simple_avatar2smallbeljana am 25. März 2008 13:39

Vorbestraft ist er schon zur Genüge, da würde das nun auch nicht mehr ins Gewicht fallen. Wenn das Verfahren so lange dauert, bekommt man aber doch selbst wenn er verurteilt wird trotzdem kein Geld, oder?

Kommentar von Simple_avatar4smallmilkalila am 26. März 2008 11:40

Natürlich bekommst Du dann Geld, wenn er den welches hat. Zu dieser Zahlung wird er ja dann verurteilt und das er die Zahlung leistet wird dann auch vom Gericht überprüft. Ansonsten handelt er sich ja noch mehr Strafe ein!! Ich könnte immer schreien, wenn ich von diesen Vätern höre, die es sich gut gehen lassen und sich einen Dreck darum kümmern, wie es ihren Kindern geht.


anonym
beantwortet von Nordfriesin am 25. März 2008 16:19
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Ab zum Anwaltd er auf familienrecht spezialisiert ist! Alle Beweise mitnehmen! Der anwalt wird mit ihr Prozesskostenbeihilfe beantragen! Boah so ein Ar....loch!!!


anonym
beantwortet von luna2000 am 25. März 2008 18:44
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Man muss Gerichtlich einen Beschluß einholen,wegen der höhe des Unterhaltes und dm sogenannten Titel.Dazu braucht man einen Anwalt,aber das sie Harzt vier bezieht bekommt sie Prozesskostenhilfe bewilligt.Der Titel wird später von der ARGE verlangt,da die dann den Unterhalt vorstrecken.


beljana
beantwortet von beljana am 25. März 2008 13:22
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VERPETZEN soll das letzte Wort heißen.




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