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Unterhaltsvorschuss (Jugendamt verweigert)

gefragt von lunte72lunte72 am 10.11.2008 um 21:12 Uhr

Mein Noch-Eheman und ich leben seit einer Weile getrennt, die Scheidung läuft bereits. Zunächst hat er auch Unterhalt für die 3 gemeinsamen Kinder, die bei mir leben, gezahlt. Und zwar 740 € , da er nicht schlecht verdient. Dann blieb der Unterhalt aus. Ich habe ihn angerufen und gefragt, warum er keinen Unterhalt mehr zahlt. Seine Antwort darauf war, das er das momentan nicht kann, weil der Führerschein seiner Freundin sooo teuer wäre. Die Begründung war mir n bisschen zu blöde. Warum sollten meine Kinder Geld nicht bekommen, das ihnen zusteht, nur weil er den Führerschein seiner Freundin bezahlt. Ich also zum Jugendamt, habe den Vorfall geschildert und Unterhaltsvorschuss beantragt. Das wurde auch erstmal bewilligt. Der Vater musste seine Einkommenssituation vorlegen. Und jetzt kommt der KNÜLLER: Ich bekam kurz darauf ein Schreiben vom Jugendamt, dass der Unterhaltsvorschuss für meine Kinder eingestellt und der gezahlte Betrag für die beiden letzten Monate zurückgefordert wird, da mein Mann angegeben hat, keinen Unterhalt zu zahlen, da ich bei ihm Schulden hätte und ich somit nicht unterhaltsberechtigt wäre. Ehrlich gesagt bin ich fast aus'n Latschen gekippt. Ich habe weder Schulden bei ihm noch sonst irgendwas. Das Jugendamt hat sich keine Unterlagen vorlegen lassen, denen reichte einfach die

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princess9907
beantwortet von princess9907 am 10. November 2008 21:28
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Sofort ein anwalt für Sozialrecht/Familienrecht. Da kommt er nicht mit durch, zumal er nix schriftliches von Dir hat. Auch gegen das Jugendamt angehen. Das geht, die meisten fürchten sich nur. Viel Glück

Kommentar von Simple_avatar3smalllunte72 am 11. November 2008 20:00

Super, danke werd ich machen. Wusste gar nicht, dass man gegen JA vorgehen kann.


Melina79
beantwortet von Melina79 am 10. November 2008 21:14
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Dann soll Dein Mann erstmal vorweisen das Du Schulden bei ihm hast. Und solange würde ich Hartz4 beantragen. Die rücken dem UVG-Amt schon auf die Pelle. War bei mir auch so.

Kommentar von Simple_avatar3smalllunte72 am 11. November 2008 19:59

Kann Hartz 4 nicht beantragen, weil ich arbeite und Bedarf gedeckt ist, auch ohne Unterhalt.


vollyhn
beantwortet von vollyhn am 19. November 2008 23:04
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Gegen Unterhaltsansprüche ist die Aufrechnung mit anderen Forderungen nicht zulässig. Selbst wenn Du bei Deinem Mann Schulden hättest, dürfte er mit dem Anspruch gegen Dich nicht gegen den Unterhaltsanspruch Deiner Kinder aufrechnen. Das Amt muss also noch nicht einmal prüfen, ob die Schulden wirklich bestehen, sondern der Unterhaltsvorschuss muss sowieso bezahlt werden.


1hoss43
beantwortet von 1hoss43 am 10. November 2008 21:15
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Geh sofort auf's Amtsgericht und klage den Unterhalt von Deinem Ex ein!


L3g3nDoFw4r
beantwortet von L3g3nDoFw4r am 10. November 2008 21:15
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Such dir nen Anwalt.


wolle59
beantwortet von wolle59 am 10. November 2008 21:14
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Klarer Fall fürs Sozialgericht.


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