Unterhaltsvorschuss in Beziehung aber keine Lebensgemeinschaft

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Sie müsste Unterhaltsvorschuss bekommen, so lange sie nicht zusammen wohnen, denn im UVG heisst es, dass man nichts bekommt, wenn man mit dem Vater des Kindes in häuslicher Gemeinschaft lebt. Die Beziehung allein steht dem nicht entgegen. Und wenn sie nicht zusammen leben, dann muss sie das Geld bekommen. Beim Jugendamt zu beantragen. Man baucht eine sammelmeldebescheinigung, da sind alle Personen im Haushalt aufgelistet.