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Unterhaltsverpflichtung gegenüber der nichtverheirateter Ex- Freundin?

gefragt von muttertheresamuttertheresa am 07.06.2009 um 19:23 Uhr

bin von meiner ex freundin seit einigen monaten getrennt. wir haben zusammen ein kind. dem kind bin ich zum unterhalt verpflichtet aber auch der ex- freundin?

sie ist studentin und hat somit kein eigenes einkommen,

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familie x 9.417 unterhalt x 2.073 unterhaltsleistungen x 4

geige
beantwortet von geige am 7. Juni 2009 19:26
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Die nichtverheiratete Mutter hat gemäß § 1615l BGB einen Unterhaltsanspruch gegen den Kindesvater, wenn sie während der ersten drei Lebensjahre wegen Pflege und Erziehung des Kindes nicht oder nicht voll erwerbstätig sein kann. Evtl. kann sich dieser Unterhaltsanspruch aus Billigkeitsgründen verlängern.


moon73
beantwortet von moon73 am 7. Juni 2009 19:25
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Ja du mußt auch der Kindesmutter Unterhalt zahlen und zwar die ersten 3 Jahre nach Geburt des Kindes und natürlich nur nach Bedarf.


anonym
beantwortet von Lissa am 7. Juni 2009 19:24
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Auch nicht verheiratete Eltern haben einen gegenseitigen Anspruch auf Betreuungsunterhalt, unabhängig davon, ob der betreuende Elternteil vorher beruftstätig war. Der Anspruch auf Betreuungsunterhalt beginnt frühestens vier Monate vor der Geburt und endet drei Jahre nach der Geburt des nichtehelichen Kindes. In bestimmten Fällen kann der Anspruch über drei Jahre hinaus bestehen, z.B. wenn das Kind behindert ist. Die Höhe des Betreuungsunterhalts ist nicht festgesetzt, sie richtet sich nach dem Lebensstandard des Unterhaltsberechtigten, maßgeblich hierfür ist sein letztes Erwerbseinkommen.

Die Voraussetzungen für den Betreuungsunterhalt ist die Bedürftigkeit des betreuenden Elternteils und die Leistungsfähigkeit des anderen Elternteils.

Der Anspruch des betreuenden Elternteils kann gemindert werden oder ganz entfallen, wenn er einer Erwerbstätigkeit nachgeht und/oder andere Einkünfte oder Vermögen vorhanden sind.

Der Kindesunterhalt hat Vorrang gegenüber dem Betreuungsunterhalt. Fällt der Unterhaltspflichtige durch die Leistung des Kindesunterhalts schon bis zu seinem Selbstbehalt laut Düsseldorfer Tabelle, so ist kein Betreuungsunterhalt zu zahlen.

http://www.allein-erziehend.net/Info/Betreuungsunterhalt.htm


paratrooperBW
beantwortet von paratrooperBW am 7. Juni 2009 19:24
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dem kind biste unterhalts verpflichtet aber solange du mit ihr nicht verheiratet warst musste ihr nix zahlen


heialex
beantwortet von heialex am 7. Juni 2009 19:24
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Nein, ihr gegenüber bist du zu nichts verplichtet.

Kommentar von Lissa am 7. Juni 2009 19:25

Das stimmt so nicht.

Kommentar von Eb2703b37bc8708abed13e9a84599ec7smallKristall08 am 7. Juni 2009 19:25

Das ist nicht richtig.


loloman
beantwortet von loloman am 7. Juni 2009 19:24
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ja, du musst


Swisslady
beantwortet von Swisslady am 7. Juni 2009 19:24
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Nein, ich denke nicht. Jeder muss für sich selber aufkommen, wenn man nicht verheiratet ist.

Kommentar von Eb2703b37bc8708abed13e9a84599ec7smallKristall08 am 7. Juni 2009 19:25

Das ist nicht richtig.

Kommentar von 5158c3ec2673b97e7143207edfb155cesmallgeige am 7. Juni 2009 19:29

Früher war das auch so. Aber das Bundesverfassungsgericht hat am 28. Februar 2007 festgestellt, daß eine Ungleichbehandlung beim Betreuungsunterhalt für verheiratete oder nicht verheiratete Eltern nicht verfassungsgemäß sei.

Kommentar von 0d5afc82958b89bf08461d15890cf408smallSwisslady am 7. Juni 2009 19:35

Danke für die Info. Keine Ahnung, wie es in der Schweiz ist.


marbeja
beantwortet von marbeja am 7. Juni 2009 19:24
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Nein! Du mußt nur für Dein Kind aufkommen.

Kommentar von A0fc7a6b9daf733da0cf5d86e1f16950smallmoon73 am 7. Juni 2009 19:25

Doch er ist auch der Kindsmutter zum Unterhalt verpflichtet. Siehe Antwort von Lissa.

Kommentar von 48a908ac0c8054b627ad0506e9a1cf28smallKrizzie am 7. Juni 2009 19:29

NEIN ist er nicht

Kommentar von Eb2703b37bc8708abed13e9a84599ec7smallKristall08 am 7. Juni 2009 19:58

Doch, ist er wohl.


Limmerick
beantwortet von Limmerick am 7. Juni 2009 19:24
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Da ihr nicht verheiratet ward, bist du ihr gegenüber nicht unterhaltspflichtig

Kommentar von A0fc7a6b9daf733da0cf5d86e1f16950smallmoon73 am 7. Juni 2009 19:24

stimmt nicht.

Kommentar von Simple_avatar7smallmarbeja am 7. Juni 2009 19:25

Für die Freundin muß er nicht zahlen.

Kommentar von Eb2703b37bc8708abed13e9a84599ec7smallKristall08 am 7. Juni 2009 19:25

Das stimmt so nicht.


Arwen45
beantwortet von Arwen45 am 7. Juni 2009 19:24
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Ihr ward doch nicht verheiratet, also musst Du nur für das Kind aufkommen, denke ich mal.


anonym
beantwortet von TanteBertha am 7. Juni 2009 19:52
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Ja, Du bist, unter bestimmten Voraussetzungen, auch der Kindesmutter gegenüber unterhaltspflichtig. Hier kommt es u.a. auf das Alter des Kindes an und auf die Möglichkeiten der Mutter, nebenbei einer Arbeit nachzugehen. Du solltest Dich bei einem Anwalt beraten lassen. Wenn Du wenig Geld hast, gibt es die Beratungskostenhilfe. Auch hier hilft Dir Dein Anwalt.


Kristall08
beantwortet von Kristall08 am 7. Juni 2009 19:25
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Kommt darauf an, wie alt das Kind ist.


anonym
beantwortet von tucan am 7. Juni 2009 19:24
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ja bis zu einem gewissen Alter des Kindes. Ich glaube, weis es aber nicht genau, bis zum vierten Lebensjahr des Kindes.


anonym
beantwortet von crohnie2 am 7. Juni 2009 19:24
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du musst ihr für die Kinderbetreuung einen gesetzlichen Mindestbetrag, der sich aber auch an deinem Verdienst orientiert, zahlen.


anonym
beantwortet von newcomer am 7. Juni 2009 19:24
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fleissig Zahlen, bis sie selbst Einkommen hat oder das Kind seine Ausbildung abgeschlossen hat

Kommentar von newcomer am 7. Juni 2009 19:25

erstens hat sie noch keine Ausbildung geschweige Job, zwotens muß sie für das Kind sorgen!


Krizzie
beantwortet von Krizzie am 7. Juni 2009 19:24
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Neee auf gar keinen Fall...ich war 15 Jahre verheiratet und mir steht auch keiner zu!

Kommentar von Aaf66f242e4681f6d057ced2202f70d8smallloloman am 7. Juni 2009 19:24

bist du vater ? es geht ums kind !

Kommentar von 48a908ac0c8054b627ad0506e9a1cf28smallKrizzie am 7. Juni 2009 19:28

Nein, Ihr werdet Euch alle kaputt lachen ich bin die Mutter! Beide Kinder sind bei mir...gehe Vollzeit arbeiten und mein Mann musste nur Unterhalt für mich bezahlen bis zur Scheidung...(was er aber nicht gemacht hat) nach der Scheidung (keine Gütertrennung) stand mir nichts mehr zu....ach ja und als besonderes highlight werden mir später 80 Euro abgezogen die er dann bekommt weil ich mehr einbezahlt hab als er....

Kommentar von 48a908ac0c8054b627ad0506e9a1cf28smallKrizzie am 7. Juni 2009 19:30

80 Euro von meiner rente

Kommentar von Lissa am 7. Juni 2009 19:31

Es kommt ja auch auf die finanziellen Verhältnisse und das Alter der Kinder zu.

In der Frage geht es vermutlich um einen berufstätigen Mann und um eine Frau ohne eigenes Einkommen.

Kommentar von 48a908ac0c8054b627ad0506e9a1cf28smallKrizzie am 7. Juni 2009 19:35

Das Familiengericht wo das durchgeht will ich sehen!!! Mein Ex-mann hatte damals drei Häuser zwei in der Ehe gebaut...keine Gütertrennung! Ich habe keinen unterhalt bisher bekommen trotz urteil! Ausserdem steht es einer Ehefrau nach der Scheidung nicht mehr zu!

Kommentar von Lissa am 7. Juni 2009 20:12

Wie bereits geschrieben, du solltest deine persönliche Situation nicht verallgemeinern.

Kommentar von 48a908ac0c8054b627ad0506e9a1cf28smallKrizzie am 7. Juni 2009 21:14

http://www.assbo.de/assbo/cms/front_content.php?idart=339 für Unterhalt von freundinnen konnte ich nix lesen!!


Leichnam69
beantwortet von Leichnam69 am 7. Juni 2009 19:23
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jepp Du musst zahlen..... nein da Du nicht verheiratet warst natürlich nicht!


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