Unterhaltstitel trotz regelmäßiger,mocnatlicher Zahlung an Kindesmutter?

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Ja, sie ist im Recht. Ihr steht per Gesetz ein Unterhaltstitel zu. Der wird am besten vom Jugendamt angefertigt (da kann er selbst hin gehen und machen lassen, aber Vorsicht! er soll keinen unbefisteten Titel unterschreiben!!!! immer befristen lassen bis zum 18. Lebensjahr des Kindes) Die berechnen nach Düsseldorfer Tabelle. Die kennste oder?? Also, auch wenn er immer pünktlich gezahlt hat darf sie sowas verlangen, genau wie alle 2 Jahre einen Gehaltsnachweis der letzten 12 Monate.... Was bei seinem Gehalt mit eingerechnet wird ist nicht viel. Es wird das bereinigte Nettoeinkommen genommen (würde hier zu viel werden zu beschreiben....), ein paar berufsbedingte Ausgaben können angerechnet werden. Miete, deine Kinder (nicht seine leiblichen oder?) tauchen da gar nicht auf. Ich habs jahrelang mitgemacht (und machs immer noch mit), hab mich also viel und oft damit auseinandersetzen müssen. Also wenn du Fragen hast....

Wir gehen davon aus,das sie mehr Geld will. Er verdient so schon nicht viel Netto 1000,- € und davon gehen 165 € an seine Ex, Miete 540 €,Auto,Krankenversicherung,Kredit etc und schon sind die 1000 € weg. Dadurch das ich nur einen Minijob habe (400 €) trägt er die größeren Ausgaben. Er will sich auch nicht in Schulden stürzen müssen.

@DieEdda

Zahlt er auch Unterhalt an seine Ex? Also nicht nur für die Kinder? Es ist ja so dass ihm ein Selbstbehalt bleiben muss (unterschiedlich hoch ob berufstätig oder nicht), alles was drüber ist wird zur Unterhaltsberechnung ran gezogen. Erst die Kinder, dann die Ex kurz gesagt. Was er an Miete zahlt ist weitestgehend irrelevant. Das du nur einen Minijob hat tut da auch nix zur Sache (Vollzeit-Job suchen?!?) Du hast Kinder, ja, Betreuung?? Den Vater deiner Kinder mit in deren Betreuung einbeziehen, GanztagsKiGa-Schule,... Es ist finanziell nie einfach wenn Kids aus früheren Beziehungen und damit mehr als eine Familie finanziert werden müssen... Wenn er so wenig verdienst steht ihm doch mit Sicherheit Prozesskostenhilfe zu, also nen fähigen (!!!) Anwalt suchen und beraten lassen...

Der Unterhalt wird ausschliesslich nach dem Nettogehalt des Unterhaltspflichtigen berechnet. Egal, welche Kosten er davon bestreiten muss. Der Unterhalt wird vorher abgezogen und muss in der errechneten Höhe gezahlt werden...LG

Nichts unterschreiben, auch wenn ein Gegenanwalt dazu drängt. Notfalls einen Anwalt nehmen und es auf einen Prozess ankommen lassen. Der jetzige Unterhalt ist vom Gericht mittels der Düsseldorfer Tabelle ermittelt worden. Die Ex-Freundin will lediglich für sich einen Unterhalt herausschinden.

Laut Düsseldorfer Tabelle sind es für sein 5 jähriges Kind 281 € und er zahlt derzeit 165 € (mit ihr so verhandelt,seit der Lehre) bei 1000 € Netto-Lohn. Die 165 € Waren genau die Hälfte seines Lehrlinggehaltes und mit ihrem Einvernehmen haben sie es so belassen. Da liegt es doch nahe,warum sie den Titel will! Den Betrag aufzubringen,auch wenn er wollte, schafft er nicht,dafür haben wir zuviele Ausgaben.

die höhe des unterhalts bestimmt das gericht. jede abänderung betimmt ebenfalls das gericht.

die düsseldorfer tabelle ist nur eine richtlinie KEIN GESETZ. einen unterhaltstitel kann sie über das jugendamt einfordern das ist rechtens.

wieso Unterhalt an Sie???? Er muss doch nur für das Kind zahlen, oder verstehe ich was falsch. Ihr steht soweit ich weiß als Ex-Freundin keinen Unterhalt zu.

Naja ich meine das Kind,aber überweisen tun wir an sie,sein Kind hat kein eigenes Konto.