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Unterhaltsrecht: Wie lange dürfen Frauen zur Kinderbetreuung zu Hause bleiben?

gefragt von libelle am 08.11.2007 um 15:02 Uhr

Kann mir das jemand sagen. Die Ehe meines Bruders ist ja kaputt gegangen. Wann ist es seiner Frau wieder zuzumuten, dass sie Vollzeit arbeitet? Momentan arbeitet sie 50%. Weiß das jemand?


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MathiasMuench
beantwortet von MathiasMuench am 8. November 2007 16:25
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Die bisher abgegebenen Antworten entsprechen nicht so ganz der bisherigen Rechtslage.

Danach kann die geschiedene Mutter eines Kindes unter 8 Jahren frei entscheiden, ob sie Betreuungsangebote (Krippe, Kindergarten, Hort) nutzt oder ob sie das Kind selbst betreut. Bei Kindern zwischen 8 und 11 Jahren ist der Mutter unter Umständen (hängt vom Einzelfall ab) eine Teilzeittätigkeit zuzumuten, zwischen 11 und 15 Jahren ist in jedem Fall eine Teilzeittätigkeit zumutbar. Ab Vollendung des 15 Lebensjahres des Kindes hat die Mutter die Obligenheit, einer Vollzeittätigkeit nachzugehen. Dann kommt es darauf an, ob sie ausreichende Bemühungen anstellt, eine Arbeit zu finden.

Die neue Rechtslage nach der Unterhaltsreform wird aber eine ganz andere sein. Man wird zukünftig davon ausgehen müssen, dass Geschiedene grundsätzlich eigenverantwortlich für sich zu sorgen haben und ggf. staatliche Hilfsangebote wahrnehmen müssen. Es ist zu erwarten, dass nach der Unterhaltsreform die Rechtsprechung dazu übergeht, bereits ab dem 3. Geburtstag der Mutter eine Teilzeittätigkeit zuzumuten.

(P.S. Mit "Mutter" ist natürlich immer der betreuende Elternteil gemeint.)

Kommentar von 344c7f33ec5d90c2b730c1352202a760smallschurke am 8. November 2007 17:35

absolut korrekte Antwort

Kommentar von libelle am 8. November 2007 18:40

Danke! Tolle Antwort!


demosthenes
beantwortet von demosthenes am 8. November 2007 15:05
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Das hängt primär vom Alter der Frau und dem des Kindes ab.

Kommentar von Simple_avatar4smallMathiasMuench am 8. November 2007 16:29

Wie soll eine Frau, der wegen ihres Alters eine Erwerbstätigkeit nicht mehr zugemutet werden kann, ein gemeinschaftliches kleines Kind haben, dass sie betreuen muss? Das hat zuletzt bei Sara im 1. Buch Mose funktioniert. (-;

Kommentar von 5f6812a7b0109fb9a1df11c834332c2csmalldemosthenes am 8. November 2007 19:56

@Mathias Münch:

Woher weisst Du denn, dass es hier um ein "kleines" Kind geht?

Vom Alter des Kindes war doch nirgends die Rede - oder?

Kommentar von Simple_avatar4smallMathiasMuench am 9. November 2007 10:35

@demosthenes: Doch, in dem Wort "Kinderbetreuung" steckt denklogisch "kleineres Kind". Zwischen der Geburt des letzten Kindes (40+) und dem Renteneintrittsalter (65) liegen in der Regel mindestens 20 Jahre. Und Betreuungsunterhalt für 20jährige Kinder gibt es nicht.

@schurke: Kritik bitte in maßvollen Worten abgeben.

Kommentar von 344c7f33ec5d90c2b730c1352202a760smallschurke am 8. November 2007 17:36

@demosthenes, sorry aber das ist Blödsinn

Kommentar von 5f6812a7b0109fb9a1df11c834332c2csmalldemosthenes am 8. November 2007 20:01

@schurke:

Wenn Du meine Antwort für Blödsinn hältst, wieso bezeichnest Du dann die Antwort von Mathias Münch als "absolut korrekt", obwohl er im Grundsatz dasselbe geschrieben, es nur sehr viel detaillierter ausgeführt hatte?


divel0
beantwortet von divel0 am 8. November 2007 15:06
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Sobalddie Erziehungszeit rum ist, der Job zumutbar und regelbar mit der Betreuungszeit ist, kann Sie voll arbeiten. In der Regel bekommt man auch je nach Beschäftigungszeit die Kitaaufentaltszeiten angepaßt, ist dann nur eine Kostenfrage


anonym
beantwortet von Noddy am 8. November 2007 15:17
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Kann diese Frage nur vom Finanziellen Aspekt aus beantworten. Wenn eine Person Insolvent ist (Private Insolvenz) dann muß sie in den ersten sechs Lebensjahren des Kindes nicht Arbeiten um die Schulden mit der Pfändungssumme zu tilgen. Vielleicht gilt auch beim Unterhaltsrecht das die ersten sechs Jahre zur Betreuung und Pflege der Kinder freigestellt sind und nicht gearbeitet werden muss?


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