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Unterhaltspflichtig?

Frage von Sinthoras Sinthoras

Unterhaltsfrage.

Hallo, ich habe den Fehler gemacht mit einer 26-Jährigen zu schlafen, selber bin ich 18 jahre alt(zu dem zeitpunkt, war ich noch 17), und sie ist Verheiratet, lebte in der Zeit, aber von ihrem Mann Quasi getrennt. Nun leben sie allerdings wieder zusammen. Nun schaut es so aus, das sie von mir Schwanger ist. Wenn dem so ist. muss ich dann Unterhalt zahlen?

Wenn ja wie viel, und wo nachzulesen?

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Antworten (9)

  • 4
    Antwort von BesserwissHoch3 BesserwissHoch3

    Ja, also weißt du, wer A- sagt, muß auch -limente sagen.

    .

    nicht nur tun wie ein Erwachsener, sondern auch diese Verantwortung übernehmen. Auch mit 17 kennt man die gängigsten Verhütungsmethoden...

    Kommentar von Coccodrillo CoccodrilloCoccodrillo

    sollte man zumindest...

  • 3
    Antwort von b17081973 b17081973

    der ehemann ist automatisch vater.wenn sie dich nicht als vater beim jugendamt angibt und du die vaterschaft nicht anerkennst.kann aber einen test nachsich ziehen.den unterhalt für das kind wird errechnet nach der düsseldorfer bzw berliner tabelle.kommt darauf an ob das kind im osten oder westen deutschlands lebt

    Kommentar von waggerla waggerlawaggerla

    Kuckuck Wenn sie es ihrem Mann nicht sagt und Du es auch nicht sagst (und ihr Mann nicht rechnen kann), dann habt Ihr ihm ein Kuckucksei gelegt. Den b17... hat recht, der Ehemann ist automatisch der gesetzliche Vater des Kindes. Wenn ich mich recht erinnere, ist der Ehemann auch noch der ges. Vater, wenn man im Trennungsjahr lebt, außer es wird jemand anderes benannt.

    Kommentar von peterpanem2007 peterpanem2007

    Wieso macht es bei der Kindesunterhaltberechnung einen Unterschied, ob das Kind in West- oder Ostdeutschland wohnt?

  • 2
    Antwort von maiki01 maiki01

    ja mußt du. Es sei denn, Du hast Glück und sie verschweigt ihrem Mann etwas mit Dir gehabt zu haben. Aber beruhige Dich, spätestens in 25 Jahren ist das mit dem Unterhalt doch vorbei. dann hast Du da umgerechnet eine kleine Eigentumswohnung "reingesteckt"

    Kommentar von Coccodrillo CoccodrilloCoccodrillo

    na, dann herzlichen glückwunsch!

  • 2
    Antwort von Berserker Berserker

    Herzlichen Glückwunsch. Wirst wohl zahlen dürfen, aber warte erst mal ab.

    Kommentar von Coccodrillo CoccodrilloCoccodrillo

    nur, wenn du pech hast und der mann verdacht schöpft. sie kann ihm ja auch weismachen, daß es eine frühgeburt ist. dann wärst du aus dem schneider... vorher überlegen wäre besser gewesen...

  • 2
    Antwort von Qetan Qetan

    Du wirst für das Kind aufkommen müssen.

  • 2
    Antwort von mikael mikael

    Wer das eine mag, muss das andere mögen.

    Kommentar von Coccodrillo CoccodrilloCoccodrillo

    sag ich auch immer! und das kann einiges kosten...

    Kommentar von mikael mikaelmikael

    Au ja, wenn das so ist kann er seine 5 min Vergnügen schön lange auskosten.

  • 1
    Antwort von juangogh juangogh

    Die junge Dame hat "Glück" und sollte nun froh sein, dass $182 StGB (sexueller Missbrauch von Jugendlichen) hier nicht mehr greift, weil du damals über 16 Jahre alt warst.

    Kommentar von Xiphoid XiphoidXiphoid

    ah dann ist ja meine frage auch beantwortet, dachte des gilt bis 17 Jahre

  • 1
    Antwort von Xiphoid Xiphoid

    Wie ist das eigentlich rechtlich, darf den eine 26 Jährige überhaupt mit einem 17 schlafen?

    Kommentar von Coccodrillo CoccodrilloCoccodrillo

    kann es verführung minderjähriger und somit strafbar sein??

    Kommentar von Xiphoid XiphoidXiphoid

    wenn er es drauf anlegt,könnte sie wohl noch ein zusätzliches Problem bekommen!

    Kommentar von Sinthoras Sinthoras

    Ich will ihr keine Schereien machen... Ausserdem, denk ich nicht das es was bringen würde...

  • 1
    Antwort von Resistance Resistance
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