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Unterhaltspflichtig?

gefragt von Sinthoras am 29.08.2008 um 16:08 Uhr

Unterhaltsfrage.

Hallo, ich habe den Fehler gemacht mit einer 26-Jährigen zu schlafen, selber bin ich 18 jahre alt(zu dem zeitpunkt, war ich noch 17), und sie ist Verheiratet, lebte in der Zeit, aber von ihrem Mann Quasi getrennt. Nun leben sie allerdings wieder zusammen. Nun schaut es so aus, das sie von mir Schwanger ist. Wenn dem so ist. muss ich dann Unterhalt zahlen?

Wenn ja wie viel, und wo nachzulesen?


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BesserwissHoch3
beantwortet von BesserwissHoch3 am 29. August 2008 16:13
4x
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Ja, also weißt du, wer A- sagt, muß auch -limente sagen.

.

nicht nur tun wie ein Erwachsener, sondern auch diese Verantwortung übernehmen. Auch mit 17 kennt man die gängigsten Verhütungsmethoden...

Kommentar von B39d7261ce02cb022b556357092446afsmallCoccodrillo am 29. August 2008 16:23

sollte man zumindest...


b17081973
beantwortet von b17081973 am 29. August 2008 16:12
3x
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der ehemann ist automatisch vater.wenn sie dich nicht als vater beim jugendamt angibt und du die vaterschaft nicht anerkennst.kann aber einen test nachsich ziehen.den unterhalt für das kind wird errechnet nach der düsseldorfer bzw berliner tabelle.kommt darauf an ob das kind im osten oder westen deutschlands lebt

Kommentar von 2f4d9359ea2ee4d69a381404ff29a99csmallwaggerla am 29. August 2008 23:13

Kuckuck Wenn sie es ihrem Mann nicht sagt und Du es auch nicht sagst (und ihr Mann nicht rechnen kann), dann habt Ihr ihm ein Kuckucksei gelegt. Den b17... hat recht, der Ehemann ist automatisch der gesetzliche Vater des Kindes. Wenn ich mich recht erinnere, ist der Ehemann auch noch der ges. Vater, wenn man im Trennungsjahr lebt, außer es wird jemand anderes benannt.

Kommentar von Simple_avatar7smallpeterpanem2007 am 30. August 2008 11:33

Wieso macht es bei der Kindesunterhaltberechnung einen Unterschied, ob das Kind in West- oder Ostdeutschland wohnt?


mikael
beantwortet von mikael am 29. August 2008 16:10
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Wer das eine mag, muss das andere mögen.

Kommentar von B39d7261ce02cb022b556357092446afsmallCoccodrillo am 29. August 2008 16:27

sag ich auch immer! und das kann einiges kosten...

Kommentar von E5d97bea0b993542bcc8dd4fab14508dsmallmikael am 29. August 2008 16:33

Au ja, wenn das so ist kann er seine 5 min Vergnügen schön lange auskosten.


Qetan
beantwortet von Qetan am 29. August 2008 16:11
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Du wirst für das Kind aufkommen müssen.


Berserker
beantwortet von Berserker am 29. August 2008 16:14
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Herzlichen Glückwunsch. Wirst wohl zahlen dürfen, aber warte erst mal ab.


Kommentar von B39d7261ce02cb022b556357092446afsmallCoccodrillo am 29. August 2008 16:29

nur, wenn du pech hast und der mann verdacht schöpft. sie kann ihm ja auch weismachen, daß es eine frühgeburt ist. dann wärst du aus dem schneider... vorher überlegen wäre besser gewesen...


maiki01
beantwortet von maiki01 am 29. August 2008 16:19
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ja mußt du. Es sei denn, Du hast Glück und sie verschweigt ihrem Mann etwas mit Dir gehabt zu haben. Aber beruhige Dich, spätestens in 25 Jahren ist das mit dem Unterhalt doch vorbei. dann hast Du da umgerechnet eine kleine Eigentumswohnung "reingesteckt"

Kommentar von B39d7261ce02cb022b556357092446afsmallCoccodrillo am 29. August 2008 16:26

na, dann herzlichen glückwunsch!


Resistance
beantwortet von Resistance am 29. August 2008 16:10
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Xiphoid
beantwortet von Xiphoid am 29. August 2008 16:16
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Wie ist das eigentlich rechtlich, darf den eine 26 Jährige überhaupt mit einem 17 schlafen?

Kommentar von B39d7261ce02cb022b556357092446afsmallCoccodrillo am 29. August 2008 16:25

kann es verführung minderjähriger und somit strafbar sein??

Kommentar von B164077a591d6e356d0f4cb4544421e0smallXiphoid am 29. August 2008 16:36

wenn er es drauf anlegt,könnte sie wohl noch ein zusätzliches Problem bekommen!

Kommentar von Sinthoras am 29. August 2008 16:54

Ich will ihr keine Schereien machen... Ausserdem, denk ich nicht das es was bringen würde...


juangogh
beantwortet von juangogh am 29. August 2008 16:17
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Die junge Dame hat "Glück" und sollte nun froh sein, dass $182 StGB (sexueller Missbrauch von Jugendlichen) hier nicht mehr greift, weil du damals über 16 Jahre alt warst.

Kommentar von B164077a591d6e356d0f4cb4544421e0smallXiphoid am 29. August 2008 16:19

ah dann ist ja meine frage auch beantwortet, dachte des gilt bis 17 Jahre


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