Unterhaltsfrage.
Hallo, ich habe den Fehler gemacht mit einer 26-Jährigen zu schlafen, selber bin ich 18 jahre alt(zu dem zeitpunkt, war ich noch 17), und sie ist Verheiratet, lebte in der Zeit, aber von ihrem Mann Quasi getrennt. Nun leben sie allerdings wieder zusammen. Nun schaut es so aus, das sie von mir Schwanger ist. Wenn dem so ist. muss ich dann Unterhalt zahlen?
Wenn ja wie viel, und wo nachzulesen?

Ja, also weißt du, wer A- sagt, muß auch -limente sagen.
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nicht nur tun wie ein Erwachsener, sondern auch diese Verantwortung übernehmen. Auch mit 17 kennt man die gängigsten Verhütungsmethoden...

der ehemann ist automatisch vater.wenn sie dich nicht als vater beim jugendamt angibt und du die vaterschaft nicht anerkennst.kann aber einen test nachsich ziehen.den unterhalt für das kind wird errechnet nach der düsseldorfer bzw berliner tabelle.kommt darauf an ob das kind im osten oder westen deutschlands lebt
waggerla am 29. August 2008 23:13 Kuckuck Wenn sie es ihrem Mann nicht sagt und Du es auch nicht sagst (und ihr Mann nicht rechnen kann), dann habt Ihr ihm ein Kuckucksei gelegt. Den b17... hat recht, der Ehemann ist automatisch der gesetzliche Vater des Kindes. Wenn ich mich recht erinnere, ist der Ehemann auch noch der ges. Vater, wenn man im Trennungsjahr lebt, außer es wird jemand anderes benannt.
Wieso macht es bei der Kindesunterhaltberechnung einen Unterschied, ob das Kind in West- oder Ostdeutschland wohnt?

Wer das eine mag, muss das andere mögen.
Coccodrillo am 29. August 2008 16:27 sag ich auch immer! und das kann einiges kosten...
mikael am 29. August 2008 16:33 Au ja, wenn das so ist kann er seine 5 min Vergnügen schön lange auskosten.

Herzlichen Glückwunsch. Wirst wohl zahlen dürfen, aber warte erst mal ab.
Coccodrillo am 29. August 2008 16:29 nur, wenn du pech hast und der mann verdacht schöpft. sie kann ihm ja auch weismachen, daß es eine frühgeburt ist. dann wärst du aus dem schneider... vorher überlegen wäre besser gewesen...

ja mußt du. Es sei denn, Du hast Glück und sie verschweigt ihrem Mann etwas mit Dir gehabt zu haben. Aber beruhige Dich, spätestens in 25 Jahren ist das mit dem Unterhalt doch vorbei. dann hast Du da umgerechnet eine kleine Eigentumswohnung "reingesteckt"
Coccodrillo am 29. August 2008 16:26 na, dann herzlichen glückwunsch!
Hier kannst Du nachlesen: http://www.treffpunkteltern.de/unterhalt/unterhaltminderjaerigerkinder.php

Wie ist das eigentlich rechtlich, darf den eine 26 Jährige überhaupt mit einem 17 schlafen?
Coccodrillo am 29. August 2008 16:25 kann es verführung minderjähriger und somit strafbar sein??

Die junge Dame hat "Glück" und sollte nun froh sein, dass $182 StGB (sexueller Missbrauch von Jugendlichen) hier nicht mehr greift, weil du damals über 16 Jahre alt warst.
Xiphoid am 29. August 2008 16:19 ah dann ist ja meine frage auch beantwortet, dachte des gilt bis 17 Jahre
sollte man zumindest...