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Unterhaltspflicht?! ja oder nein?!

gefragt von Mirabella21wMirabella21w am 19.08.2009 um 15:46 Uhr

Ist der Mann unterhaltspflichtig auch wenn man zusammen wohnt und nicht verheiratet ist?

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finanzen x 23.748 unterhalt x 2.070

marlylie
beantwortet von marlylie am 19. August 2009 15:50
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er sollte sich immerhin an den kosten des täglichen lebens beteiligen, was miete, nebenkosten, lebensmittel angeht.

eine unterhaltspflicht dir gegenüber hat er nicht.


helrich
beantwortet von helrich am 19. August 2009 15:48
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Wenn ihr ein gemeinsames leibliches Kind habt, schon. Ansonsten sollte sich jeder an den Kosten der gemeinsamen Unterkunft beteiligen.


anonym
beantwortet von MarHan1989 am 19. August 2009 15:48
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den Unterhalt muss der Partner nur zahlen, wenn er nicht (mehr) mit im Haushalt vom Kind wohnt. Da er ja sonst die laufenden Kosten mit trägt. Wer im Haushalt wohnt zahlt ja auch nen Mietanteil, Essen, Kleidung,... daher ist der Unterhalt dann nicht nötig. Wenn der Partner auszieht und diese Nebenkosten nicht mehr teilweise mit tragen kann, dann zahlt er stattdessen Unterhalt.


anonym
beantwortet von Reisefreunde am 19. August 2009 15:49
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solange ihr zusammen wohnt und beide Arbeit habt, ist das eine Sache unter euch, sollte aber einer HartzV Empfänger werden, wird das Gehalt des Partners miteinbezogen bei einer eheähnlichen Partnerschaft....


kochstuebchen
beantwortet von kochstuebchen am 19. August 2009 15:49
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das wäre ja der größte Witz aller Zeiten. Wenn Ihr zusammen wohnt, wird er doch automatisch Kosten, wir z.B. Miete oder Strom zahlen, und auch Geld für Lebensmittel geben. Die Männer in Deutschland sollten nicht gänzlich ausgebeutet werden!Oder hälst Du ihn frei?

Kommentar von C89e736ca761395011f0895036487abcsmallmarlylie am 19. August 2009 15:52

der hintergrund ist leider aus ihrer frage nicht zu erkennen... ist schwierig, darauf die richtige antwort zu geben... lg

Kommentar von E872b28b8c945f2bc876dd063ee9417esmallMirabella21w am 19. August 2009 15:52

bitte? ich frage hier für eine freundin...ausserdem hat ihr freund keine ausgaben...er muss nämlich keine miete bezahlen sondern von seinen 1700 euro lediglich das auto!

Kommentar von Bdce6dfc91f5d13259a6e1b12090ad2dsmallkochstuebchen am 19. August 2009 15:54

dann ist Deine Freundin selber schuld, wenn sie es sich bieten lässt.Alle Kosten müssen geteilt werden, sonst sollte sie ihn rauswerfen

Kommentar von C89e736ca761395011f0895036487abcsmallmarlylie am 19. August 2009 15:57

na, dann ist er ja fein raus, wenn er sich an nichts beteiligen muss, ausser das auto zu zahlen, wo sie dann hoffentlich wenigstens noch mitfahren darf... toller freund... 1700,- und keine beteiligung...tztz

Kommentar von E872b28b8c945f2bc876dd063ee9417esmallMirabella21w am 19. August 2009 15:59

naja ich find es halt ziemlich ungerecht da sie ja nicht verheiratet sind...hätte mir eigentlich schon gedacht das er dann unterhaltspflichtig ist

Kommentar von E872b28b8c945f2bc876dd063ee9417esmallMirabella21w am 19. August 2009 15:59

naja ich find es halt ziemlich ungerecht da sie ja nicht verheiratet sind...hätte mir eigentlich schon gedacht das er dann unterhaltspflichtig ist die beiden wohnen ja zusammen...also sie ist mit in seiner wohnung und diese gehört seinen eltern darum müssen sie auch nichts bezahlen

Kommentar von C89e736ca761395011f0895036487abcsmallmarlylie am 19. August 2009 16:05

langsam bin ich etwas verwirrt: also die leben beide mietfrei in der wohnung? nebenkosten zahlen auch die eltern? er zahlt nur das auto und sie die lebensmittel, waschmittel allein, oder teilen die sich das? mmh....???

deine frage ist sehr unvertändlich gestellt, so dass in diesem fall eigentlich gar keine antwort von uns richtig sein kann - weil doch alles anders ist, als die vorraussetzungen, von denen wir ausgegangen sind... lg


DiLiFli
beantwortet von DiLiFli am 19. August 2009 15:48
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Nein, da ihr in einer Eheähnlichen Gemeinschaft wohnt und Euren Haushalt gemeinsam bestreitet, hat er keine Unterhaltspflicht.


WheelWalking
beantwortet von WheelWalking am 19. August 2009 15:48
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wenn ihr ein kind habt.. und er die vaterschaft anerkannt hat .. ist es für das kind unterhaltspflichtig...


Inschy
beantwortet von Inschy am 19. August 2009 15:48
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solange ihr zusammen lebt ja,(Eheähnliches verhältnis)bei trennung nein

Kommentar von C89e736ca761395011f0895036487abcsmallmarlylie am 19. August 2009 15:51

naja, aber er ist ihr persönlich gegenüber nicht unterhaltspflichtig, - wohl an der beteiligung der lebenskosten wie miete, nebenkosten, lebensmittel...


nero070
beantwortet von nero070 am 19. August 2009 22:42
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Um welchen Unterhalt geht es denn?


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