Mirabella21w am 19.08.2009 um 15:46 Uhr
Ist der Mann unterhaltspflichtig auch wenn man zusammen wohnt und nicht verheiratet ist?

er sollte sich immerhin an den kosten des täglichen lebens beteiligen, was miete, nebenkosten, lebensmittel angeht.
eine unterhaltspflicht dir gegenüber hat er nicht.

Wenn ihr ein gemeinsames leibliches Kind habt, schon. Ansonsten sollte sich jeder an den Kosten der gemeinsamen Unterkunft beteiligen.
den Unterhalt muss der Partner nur zahlen, wenn er nicht (mehr) mit im Haushalt vom Kind wohnt. Da er ja sonst die laufenden Kosten mit trägt. Wer im Haushalt wohnt zahlt ja auch nen Mietanteil, Essen, Kleidung,... daher ist der Unterhalt dann nicht nötig. Wenn der Partner auszieht und diese Nebenkosten nicht mehr teilweise mit tragen kann, dann zahlt er stattdessen Unterhalt.
solange ihr zusammen wohnt und beide Arbeit habt, ist das eine Sache unter euch, sollte aber einer HartzV Empfänger werden, wird das Gehalt des Partners miteinbezogen bei einer eheähnlichen Partnerschaft....

das wäre ja der größte Witz aller Zeiten. Wenn Ihr zusammen wohnt, wird er doch automatisch Kosten, wir z.B. Miete oder Strom zahlen, und auch Geld für Lebensmittel geben. Die Männer in Deutschland sollten nicht gänzlich ausgebeutet werden!Oder hälst Du ihn frei?
marlylie am 19. August 2009 15:52 der hintergrund ist leider aus ihrer frage nicht zu erkennen... ist schwierig, darauf die richtige antwort zu geben... lg
Mirabella21w am 19. August 2009 15:52 bitte? ich frage hier für eine freundin...ausserdem hat ihr freund keine ausgaben...er muss nämlich keine miete bezahlen sondern von seinen 1700 euro lediglich das auto!
kochstuebchen am 19. August 2009 15:54 dann ist Deine Freundin selber schuld, wenn sie es sich bieten lässt.Alle Kosten müssen geteilt werden, sonst sollte sie ihn rauswerfen
marlylie am 19. August 2009 15:57 na, dann ist er ja fein raus, wenn er sich an nichts beteiligen muss, ausser das auto zu zahlen, wo sie dann hoffentlich wenigstens noch mitfahren darf... toller freund... 1700,- und keine beteiligung...tztz
Mirabella21w am 19. August 2009 15:59 naja ich find es halt ziemlich ungerecht da sie ja nicht verheiratet sind...hätte mir eigentlich schon gedacht das er dann unterhaltspflichtig ist
Mirabella21w am 19. August 2009 15:59 naja ich find es halt ziemlich ungerecht da sie ja nicht verheiratet sind...hätte mir eigentlich schon gedacht das er dann unterhaltspflichtig ist die beiden wohnen ja zusammen...also sie ist mit in seiner wohnung und diese gehört seinen eltern darum müssen sie auch nichts bezahlen
marlylie am 19. August 2009 16:05 langsam bin ich etwas verwirrt: also die leben beide mietfrei in der wohnung? nebenkosten zahlen auch die eltern? er zahlt nur das auto und sie die lebensmittel, waschmittel allein, oder teilen die sich das? mmh....???
deine frage ist sehr unvertändlich gestellt, so dass in diesem fall eigentlich gar keine antwort von uns richtig sein kann - weil doch alles anders ist, als die vorraussetzungen, von denen wir ausgegangen sind... lg

Nein, da ihr in einer Eheähnlichen Gemeinschaft wohnt und Euren Haushalt gemeinsam bestreitet, hat er keine Unterhaltspflicht.
wenn ihr ein kind habt.. und er die vaterschaft anerkannt hat .. ist es für das kind unterhaltspflichtig...

solange ihr zusammen lebt ja,(Eheähnliches verhältnis)bei trennung nein
marlylie am 19. August 2009 15:51 naja, aber er ist ihr persönlich gegenüber nicht unterhaltspflichtig, - wohl an der beteiligung der lebenskosten wie miete, nebenkosten, lebensmittel...