Mein Ex-Mann, geschieden seit 1994, Sozialempfänger seit 1997, wurde vor 1/2 Jahr wegen paranoider Schizophrenie in eine Landesklinik eingewiesen und soll in kurzer Zeit in ein "Betreutes Wohnen" wechseln. Ich habe seit 1997 keinen Unterhalt für die 4 unterhaltsberechtigten Kinder erhalten und musste sie mit einer Teilzeitbeschäftigung, die ich heute noch habe, durchbringen. In 2 1/2 Jahren gehe ich in Rente. Frage: Kann ich von Amts wegen dazu gezwungen werden, für die Kosten, die in der Klinik entstanden sind und die durch das Betreute Wohnen entstehen, aufzukommen?

Du kannst durchaus zu Zahlungen herangezogen werden, nämlich dann, wenn Ihr bei der Scheidung nicht einen "Unterhaltsverzicht auch im Fall der Not" vereinbart habt.
Das kann ich mir nicht vorstellen, weil die Krankheit erst nach eurer Scheidung ausgebrochen ist. Du solltest vorsichtshalber mal eine Anwalt fragen.
Vielen Dank, ich hab mir das auch schon gedacht, aber es hat mich halt beunruhigt.
mein Mutter wurde auch angeschrieben, obwohl sie schon 35 Jahre geschieden war! Nur weil sie zu wenig Rente hatte, mußte sie nichts zahlen

Nein, du musst nicht aufkommen.Deine Kinder aber wenn sie eigenes Einkommen haben! Habe einen ähnlichen Fall bei Freunden...Vater in Entzugsklinik, Exfrau sind sie nicht angegangen aber die Kinder (die sind aber auch schon alle über 30)
nein musst du nicht da du die kinder ja hattest,sie können aber evtl deine kinder ranholen

Du mußt nur bezahlen, wenn Du über die Freigrenzen hinaus verdienst. Da Du aber noch 4 Kinder hast, kannst Du sicher sein, dass Du nicht zahlen mußt! Ich glaube da springt dann die Sozialhilfe ein!
Du selbst brauchst nicht zahlen. Wenn er aber der leibliche Vater Deiner Kinder ist, werden die zur Zahlung herangezogen, wenn das Geld nicht reicht.

Das musst du dir nicht gefallen lassen. Wende dich nochmals ans Solzialamt!