gutefrage.net, die Ratgeber Community
version2_beta
Forum |  Richtlinien |  FAQ |  Hilfe

Unterhaltspflicht bei krankem Sozialempfänger

gefragt von acclaus am 25.03.2008 um 18:19 Uhr

Mein Ex-Mann, geschieden seit 1994, Sozialempfänger seit 1997, wurde vor 1/2 Jahr wegen paranoider Schizophrenie in eine Landesklinik eingewiesen und soll in kurzer Zeit in ein "Betreutes Wohnen" wechseln. Ich habe seit 1997 keinen Unterhalt für die 4 unterhaltsberechtigten Kinder erhalten und musste sie mit einer Teilzeitbeschäftigung, die ich heute noch habe, durchbringen. In 2 1/2 Jahren gehe ich in Rente. Frage: Kann ich von Amts wegen dazu gezwungen werden, für die Kosten, die in der Klinik entstanden sind und die durch das Betreute Wohnen entstehen, aufzukommen?


[Inhalt beanstanden]  
Reply    Verwandte_frage_button_

HerrLich
beantwortet von HerrLich am 25. März 2008 23:08
32x
Thumb_up

Du kannst durchaus zu Zahlungen herangezogen werden, nämlich dann, wenn Ihr bei der Scheidung nicht einen "Unterhaltsverzicht auch im Fall der Not" vereinbart habt.


mitra54
beantwortet von mitra54 am 25. März 2008 18:21
2x
Thumb_up

Das kann ich mir nicht vorstellen, weil die Krankheit erst nach eurer Scheidung ausgebrochen ist. Du solltest vorsichtshalber mal eine Anwalt fragen.

Kommentar von acclaus am 25. März 2008 18:23

Vielen Dank, ich hab mir das auch schon gedacht, aber es hat mich halt beunruhigt.

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 25. März 2008 18:49

mein Mutter wurde auch angeschrieben, obwohl sie schon 35 Jahre geschieden war! Nur weil sie zu wenig Rente hatte, mußte sie nichts zahlen


Valve
beantwortet von Valve am 25. März 2008 18:21
1x
Thumb_up

ganz klar nein

Kommentar von acclaus am 25. März 2008 18:23

Danke, das beruhigt mich sehr.

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 25. März 2008 18:48

und warum nicht? Gesetzlich ist es möglich


fabienne1997
beantwortet von fabienne1997 am 25. März 2008 18:23
1x
Thumb_up

Nein, du musst nicht aufkommen.Deine Kinder aber wenn sie eigenes Einkommen haben! Habe einen ähnlichen Fall bei Freunden...Vater in Entzugsklinik, Exfrau sind sie nicht angegangen aber die Kinder (die sind aber auch schon alle über 30)


tweetytwo
beantwortet von tweetytwo am 25. März 2008 18:40
1x
Thumb_up

nein musst du nicht da du die kinder ja hattest,sie können aber evtl deine kinder ranholen


pippi60
beantwortet von pippi60 am 25. März 2008 18:22
0x
Thumb_up

Du mußt nur bezahlen, wenn Du über die Freigrenzen hinaus verdienst. Da Du aber noch 4 Kinder hast, kannst Du sicher sein, dass Du nicht zahlen mußt! Ich glaube da springt dann die Sozialhilfe ein!


wauwie
beantwortet von wauwie am 25. März 2008 23:02
0x
Thumb_up

Du selbst brauchst nicht zahlen. Wenn er aber der leibliche Vater Deiner Kinder ist, werden die zur Zahlung herangezogen, wenn das Geld nicht reicht.


Brigitta
beantwortet von Brigitta am 25. März 2008 18:33
0x
Thumb_up

Das musst du dir nicht gefallen lassen. Wende dich nochmals ans Solzialamt!


Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.