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Unterhaltsgrenzen - Partner, wo liegen die?

gefragt von MrsUnbekannt am 05.11.2008 um 14:24 Uhr

Mein Partner und ich haben einen gemeinsamen Sohn (2 Jahre). Die Familienkasse möchte jetzt erst prüfen ob mein Freund mir Unterhalt zahlen könnte, bevor ich Kindergeld überwiesen bekomme.

Wo liegt denn der Mindestbedarf, der Einem zusteht?

Nettoeinkommen rund 1.300 Euro im Monat.

Hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt :-)


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Quandt
beantwortet von Quandt am 5. November 2008 14:33
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Nee, leider nicht, aber vielleicht denke ich mir ja das Richtige. Das Kindergeld ist nicht für Dich, sondern für´s Kind. Somit ist das Ansinnen der Familienkasse nicht nachvollziehbar.

Dein Partner ist in einer eheähnlichen Gemeinschaft Dir auch unterhaltverpflichtet, der Eigenbehalt liegt derzeit bei 1.100 €, von den verbleibenden 200 € müsste anteilig "Ehegattenunterhalt" gezahlt werden.

Wieviel sagt Dir genau ein Familien-Anwalt. ;-)

Kommentar von Mietnormade am 5. November 2008 14:41

Von den 1300 muß er erstrangig Kindesunterhalt bezahlen. Und dann ist auch schon nicht mehr genug für die Mutter da. Der Freibetrag gegenüber der Mutter liegt bei 1100.

Kommentar von 2ab4e0d2e7990e3aadff5b3c7b2111b5smallQuandt am 5. November 2008 14:54

Du hast vollkommen recht,mein Guter, das Kind ist mir "rntergeplumbst". Danke für die Korrektur! ;-)

Kommentar von MrsUnbekannt am 5. November 2008 14:47

Das Kindergeld ist für mich, da ich eine Vollzeitschulische Ausbildung mache.

Die Sache liegt auch schon beim Anwalt, da ich ja wie jeder auf Geld angewiesen bin ich und ich ständig neue Fragebögen bekommen habe. Wollte mich nur schonmal erkundigen wie es aussieht zwecks einkommen.

Kommentar von 2ab4e0d2e7990e3aadff5b3c7b2111b5smallQuandt am 5. November 2008 16:27

Der eigene "Mindestbedarf" ist natürlich variabel, aber Dein Partner ist zwar unterhaltsverpflichtet, doch wird der der zu zahlende Unterhalt bei dem Einkommen wahrscheinlich bei 0 € liegen. Da blieben nur noch nachrangige Kostenträger übrig, sprich Vater Staat. ;-)



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