Hallo. Ich bin vom Vater von meinem Kind (3 Jahre) getrennt, wir waren nicht verheiratet. Er zahlt monatlich Unterhalt € 230.
Nun bin ich von meinen eltern ausgezogen und wieder in eine eigene Wohnung gezogen. Habe für mein Kind nun ein neues Kinderzimmer kaufen müssen. Für 400 euro - bett, schrank, regale.
Ich habe monatlich keine 800 € zum leben. davon zahle ich miete, und alles andere.
Nun meine Frage: muss der Vater mir das kinderzimmer bezahlen? wenigstens die Hälfte? Oder ist das mit dem unterhalt abgegolten?
Was ist mit einem anderen "Sonderbedarf", was müsst der vater evtl neben dem unterhalt zahlen.

Dazu verpflichtet ist er nicht, auf freiwilliger Basis wäre es ein feiner Zug von ihm....

soweit ich weiß nur wenn er erheblich mehr verdient
Er verdient so 1800 euro nett.
Nathylein am 18. Mai 2009 20:11 wenn du einen anwalt hast kläre das mal mit ihm ab, eventuell steht dir das zu nur verdient er ja auch nicht so viel dass er sich eine goldene Nase kaufen köntte von daher...mit einem anwalt hast du allerdings chancen nehm ich an
Nathylein am 18. Mai 2009 20:12 da die editierfunktion spinnt: dir muss dann allerdings klar sein dass das wahrscheinlich eine einmalige sache bleibt

Eigentlich ist mit der Unterhaltszahlung abgegolten. Frage ihn einfach mal ob er sich mit an den Kosten beteiligt. Es ist ja schließlich für sein Kind!

Ein neues Kinderzimmer ist kein Sonderbedarf. Sonderbedarf definiert sich so: ungewöhnlich hohe, unvorhersehbare Ausgabe. Dein Auszug war sicherlich nicht unvorhersehbar. Daher hättest Du aus dem Unterhaltsbetrag ansparen können.

seit wann muß du das bett bezahlen für dein kind du zahlts doch unterhalt das brauchts du nicht dann könnte ich ja auch zu mein sex gehen und er kann für unser kind ja auch ein bett kaufen das muß sie selber bezahlen wenn du nur 800 euro nur hast nicht mehr die miete ist in 800 euro damit drinne brauchts du kein unterhalt zahlen würde mal zum jugendamt mal hin gehen

das braucht er nicht bezahlen das bekomme ich nicht mal von mein sex für sein kind du bekommst doch von amt möbelgeld