Darf das Haus als Mietfreibetrag angerchnet werden.
Den beiden bereits erteilten Antworten ist eigentlich nichts hinzuzufügen. Es geht letztendlich um den sog. Wohnwertvorteil. Er wird wie Einkünfte behandelt. Ein solcher kann aber nur dann vorliegen, wenn und soweit der Wohnvorteil etwaige Finanzierungs-Instandhaltungs- sowie verbrauchsunabhängige Kosten (Grundsteuer, Haftpflichtversicherung etc.) eine marktübliche Miete übersteigt.

Grundsätzlich ja. Schuldendienste können gegengerechnet werden. Wird einem ein ganzes Haus quasi "aufgenötigt", weil der andere es verläßt und einen alleine zurückläßt, ist aber nicht unbedingt der übliche Mietwert als Wohnvorteil anzurechnen, sondern nur der Betrag, der für eine angemessene Wohnung erspart wird.
Wird meist als Mietvorteil gerechnet; ist so ähnlich wie Einkommen; Größe, Lage, ortsübliche Miete ist ein ganz guter Anhaltspunkt