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unterhaltsberchnug

gefragt von dragehard am 30.07.2008 um 21:05 Uhr

Darf das Haus als Mietfreibetrag angerchnet werden.

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Beraterkoeln
beantwortet von Beraterkoeln am 31. Juli 2008 10:55
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Den beiden bereits erteilten Antworten ist eigentlich nichts hinzuzufügen. Es geht letztendlich um den sog. Wohnwertvorteil. Er wird wie Einkünfte behandelt. Ein solcher kann aber nur dann vorliegen, wenn und soweit der Wohnvorteil etwaige Finanzierungs-Instandhaltungs- sowie verbrauchsunabhängige Kosten (Grundsteuer, Haftpflichtversicherung etc.) eine marktübliche Miete übersteigt.


vollyhn
beantwortet von vollyhn am 30. Juli 2008 23:59
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Grundsätzlich ja. Schuldendienste können gegengerechnet werden. Wird einem ein ganzes Haus quasi "aufgenötigt", weil der andere es verläßt und einen alleine zurückläßt, ist aber nicht unbedingt der übliche Mietwert als Wohnvorteil anzurechnen, sondern nur der Betrag, der für eine angemessene Wohnung erspart wird.


anonym
beantwortet von silvhei am 30. Juli 2008 21:15
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Wird meist als Mietvorteil gerechnet; ist so ähnlich wie Einkommen; Größe, Lage, ortsübliche Miete ist ein ganz guter Anhaltspunkt


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