Unterhaltsaufwendungen für Verwandte im Ausland
Bin im Moment etwas unsicher wie der folgende Fall zu handhaben ist:
Stpfl. Ehepaar in D unterstützt die Schwiegerelten in Rumänien.
Opfergrenze: Für die Unterstützdenden kein Problem (keine Kürzung)
Unterhaltsleistungen: Gesamt 2.307 je für Schwiegervater und Schwiegermutter 50% (also 1154 u 1153.
Ländergruppeneinteilung: Rumänien = 2. Gruppe (2/4) daraus folgt Unterhaltshöchstbetrag 3.840 EUR u Anrechnungsfrei 312 EUR.
Die Schwiegereltern in Rumänien erhalten folgende Renten: 1.842 EUR die Frau und 4.721 EUR der Mann
Wieviel der Unterstützungsleistungen ist abziehbar?
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1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
Schau mal in H 33a.1 "Unterhalt für mehrere Persnen":
- Zahlungsbetrag wird nach Köpfen aufgeteilt
- Einkünfte und Bezüge sind zunächst getrennt zu ermitteln
- und sodann zusammenzurechnen
- die zusammengerechntene E&B sind dann um 1.248 zu kürzen -
OK dann schreibe ich es...
Es sind 1153 bzw. 1154 je nachdem welcher Betrag für die Schwiegermutter gedacht war.....
And the winner is..... EnnoBecker
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Danke für die Systematik, die ist nahezu perfekt, bis .......
letzter Punkt E&B um 1248 zu kürzen, dass ist für Rumänien nur 312 EUR Anrechnungsfrei....
Supi Danke
(Ländergruppeneinteilung gem. BMF 09.09.2008, BStBl I S. 936, Ländergruppe III z.B. Rumänien, Unterhaltshöchstbetrag 3.840 und Anrechnungsfrei 312 EUR)
Damit ist Dir der Stern sicher.
Zusammen sind wir doch unschlagbar :-)
Klar, Ländergruppeneinteilung. Aber da wollte ioch jetzt auch nicht nachgucken. - Ich schlage mich hier gerade mit der Zinsschranke in einer Organschaft rum.