gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


Unterhalt zahlt der Vater nicht was tun?

gefragt von tommyde am 24.09.2009 um 18:56 Uhr

Hallo, eine Freundin von uns hat zwei Kinder beide über 12 Jahre alt nun hat sie sich von ihrem Mann getrennt und lebt mit den Kinder alleine. Heute kam ihr man zu ihr und sagte das er kein Unterhalt mehr zahlen wird, weil er arbeitslos ist. Nun war sie beim Jugendamt und die haben gesagt das das Jugendamt nicht mehr dafür zu ständig ist da die Kinder über 12 Jahre alt sind. Stimmt das? Weil ich bin der meinung das das Jugendamt in vorkasse geht und den Unterhalt vorstreckt sodass der Vater den Unterhalt an das JUgendamt zahlt und die Mutter das vom Jugendamt bekommt.

Weiß jemand das genauer???


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Jugendamt (441)
Unterhalt für Kinder (9)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


Urbanessa
beantwortet von Urbanessa am 24. September 2009 18:58
5x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Das Jugendamt ist bis zum 18. Lebensjahr zuständig.

Und sie kann vor Gericht gehen und auf Unterhalt für die Kinder klagen.

Fraglich ist natürlich, ob er überhaupt zahlungsfähig ist.

Aber wenn die Kinder schon über 12 sind, dann kann sie ja selber problemlos Vollzeit arbeiten - dann tut der Unterhaltsverlust nicht so weh.

Kommentar von tommyde am 24. September 2009 18:59

aber ist das nicht so das das Jugendamt in vorkasse gehen kann und sodas die mutter sich nicht mit dem vater auseinander setzten muss?

Kommentar von jjj09 am 24. September 2009 19:02

Ja, das stimmt. Das Jugendamt überprüft das dann.

Kommentar von A0fc7a6b9daf733da0cf5d86e1f16950smallmoon73 am 24. September 2009 19:02

Das Jugendamt ist für den Unterhaltsvorschuß nur bis zum 12. Lebensjahr zuständig.

Und was haben Unterhaltszahlungen des Vaters, mit einer Arbeit der Mutter zu tun?? Das wäre ja noch schöner, dass die Mutter sich den Buckel krumm macht, und der Vater sich mit "arbeitslos" herausredet. Die Unterhaltspflicht bleibt nun mal die Pflicht des Vaters und hat mit dem Einkommen oder der Arbeit der Mutter rein gar nichts zu tun.

Kommentar von smisi am 24. September 2009 19:04

volle Zustimmung -es ist der Unterhaltsanspruch DER KINDER!!!!

Kommentar von D48e2ba0d2b968305a5b46bb1887a5a9smallUrbanessa am 24. September 2009 19:17

Natürlich ist es der Unterhaltsanspruch der Kinder. Das bestreitet doch gar keiner.

Aber es geht eben um die Kinder, und da ist es ja wohl das Mindeste, dass die Mutter alles daran setzt, um ihren Kindern ein anständiges Leben ermöglichen zu können. Wenn der Vater also den Unterhalt gar nicht oder nur in verminderter Höhe zahlen kann, dann ist es ja wohl nicht zuviel verlangt, wenn sie selber Vollzeit arbeitet (macht sie ja vielleicht sowieso), damit ihren Kindern keine Nachteile entstehen.

Leider gibt es aber auch (viel zu viele) Mütter, die ihren Hintern selber nicht hochkriegen und sich darauf verlassen, dass der Kindsvater allein für den Unterhalt aufkommt. (Mit so einem Früchtchen in Form der Ex meines Lebensgefährten sind wir gerade gerichtlich zugange...). Folglich fand ich den Hinweis durchaus zulässig. Es geht schließlich um die Kinder.


jenny74
beantwortet von jenny74 am 24. September 2009 18:59
5x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

unterhalt einklagen sie kann prozesskostenhilfe beantragen.


flirtheaven
beantwortet von flirtheaven am 24. September 2009 19:00
5x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

du kannst auch die eltern des vaters zum unterhalt hearnziehen. das hat eine freundin meier frau gemacht, und die großeltern der kleinen zahlen jetzt seit ein paar jahren und sind stinksauer auf ihren sohn!

Kommentar von 23cbf379d378c7243c7c8fd303d71651smalltinimini am 24. September 2009 19:03

Genau.DH.

Kommentar von smisi am 24. September 2009 19:03

guter Hinweis - das wird oft vergessen und sogar von Kollegen!!!

Kommentar von A0fc7a6b9daf733da0cf5d86e1f16950smallmoon73 am 24. September 2009 19:03

Ja das geht tatsächlich, das wissen die wenigsten und es wird kaum Gebrauch davon gemacht, aber es ist eine sehr wirkungsvolle Methode.

Kommentar von D48e2ba0d2b968305a5b46bb1887a5a9smallUrbanessa am 24. September 2009 21:33

In meinen Augen ist das eine ziemliche Sauerei. Was können denn die Großeltern dafür? DIE haben die Kinder schließlich nicht in die Welt gesetzt.

Kommentar von smisi am 25. September 2009 11:16

Aber die Eltern der Kinder .....

Kommentar von jumba am 26. September 2009 19:37

was gerne dabei vergessen wird, die eltern der kindsmutter werden auch mit berechnet u. der unterhalt wird zu gleichen teilen aufgeteilt bei leistungsfähigkeit. zudem kist die mutter auch unterhaltspflichtig ggü den kindern u. dazu bedarf es eines jobs.


moon73
beantwortet von moon73 am 24. September 2009 18:59
4x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Unterhaltsvorschuß gibt es nur für Kinder bis zum 12. Lebensjahr. Die Freundin soll sich an einen Anwalt für Unterhaltsrecht wenden, eine Titel besorgen und den Unterhalt für die Kinder vollstrecken lassen.

Kindesunterhalt ist nämlich immer vorrangig zuleisten und wenn der Vater gerade arbeitslos ist, kann ihn ein Gericht dazu "verdonnern", eben irgendeine Arbeit zu machen, damit er endlich zahlt.

Wenn sie knapp bei kasse ist, bekommt sie auch einen Beratungsschein für 10 Euro, das beantragen oftmals die Anwälte gleich mit.


anonym
beantwortet von rotius am 24. September 2009 18:57
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

naja, wenn eh nichts mehr zu holen ist bei ihm, hat sich das doch erledigt



anonym
beantwortet von smisi am 24. September 2009 19:01
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

BeimJugendamt ging es vermutlich um einen Unterhaltsvorschuß - daruf hat das Kind aber höchstens bis 12 Anspruch. Wenn der Papa böswillig arbeitslos geworden ist - dann müssen die Unterhaltsansprüche der Kinder konsequent durchgesetzt werden. Wenn Papa aber einfach pech gehabt hat kann man den KiUnterhalt durch eine Urkunde beim Jugendamt titulieren lassen.


Raaver
beantwortet von Raaver am 24. September 2009 18:57
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Der Vater muss normalerweise unterhalt zahlen


anonym
beantwortet von Reanne am 24. September 2009 18:59
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Sie kann für die Kinder Hartz 4 beantragen, allerdings wird ihr Einkommen, falls sie arbeitet, angerechnet.


anonym
beantwortet von jjj09 am 24. September 2009 18:59
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Das Jugendamt zahlt Unterhaltsvorschuss bis 18.

Muss man beantragen und wird geprüft. Sind ca 117 Euro. Das JA versucht, sich das vom Vater wieder zu holen, wenn er wieder arbeitet.

Kommentar von jumba am 26. September 2009 19:38

du labberst vielleicht müll. erst denken dann posten.


anonym
beantwortet von liebesfrauchen am 24. September 2009 18:59
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

ja das ist mir auch neu das die ab 12 nichts mehr zahlen ..früher war das so das das jugendamt in vorkasse ging..kannst nicht mal mit einem anwalt sprechen?


joerg1611
beantwortet von joerg1611 am 24. September 2009 19:00
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Muß sie zum Jugendamt hin, die zahlen "Unterhaltsvorschuß"

Kommentar von E7cfa5d9d18157d2bcf28135b8d09d99smalljoerg1611 am 24. September 2009 19:03

uups, sorry. wer lesen kann ist klar im Vorteil......

Kommentar von jumba am 26. September 2009 19:39

gibt kein uvg mehr.


Frage beantworten

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.