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Unterhalt zahlen, wenn 21 Jahre alter Sohn nach Abi noch keine Ausbildung oder Studium begonnen hat?

gefragt von jadeherzjadeherz am 12.11.2008 um 14:43 Uhr

Mein Sohn, 21Jahre, hat im Juli 2008 die Schule beendet. Bis jetzt hat er noch keine Ausbildungsstelle und auch noch keinen Studienplatz. Muss ich in der Übergangszeit bis Ausbildungsbeginn weiterhin Unterhalt zahlen? Muss sich mein Sohn auch beim Arbeitsamt melden? Oder wie sieht die Rechtslage aus?

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Recht x 35.034 Familie x 9.269 Unterhalt x 2.060

anonym
beantwortet von Mietnormade am 12. November 2008 14:45
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Sprechen wir von Deiner Lendenfrucht? Was meinst Du wie Dein Sohn leben soll wo er doch keinen Anspruch auf Hartz IV hat?

Und für seine Kinder zahlt man doch gerne.


kaesbrot
beantwortet von kaesbrot am 12. November 2008 14:49
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Erst wenn der Sohn sich nicht bemüht oder die Ausbildung hinschmeißt und nicht nach einer anderen sucht. ERST dann kannst du den Unterhalt streichen, vorher nicht!


nero070
beantwortet von nero070 am 15. Januar 2009 13:19
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Hallo, ist zwar schon etwas älter der Beitrag aber die bisherigen Antworten waren nicht ganz ok. Unterhaltsanspruch besteht nur, wenn sich der Sohn in schulischer oder beruflicher Ausbildung befindet. Wenn er nichts tut, besteht auch kein Unterhaltsanspruch. Auch wenn er sich nach dem Abi im Sommer für ein Studium einschreibt welches in Januar beginnt, besteht in der Übergangszeit kein Anspruch. Und Bitte auch bedenken, ab Volljährigkeit sind beide Elternteile barunterhaltspflichtig.LG


anonym
beantwortet von anjanni am 12. November 2008 15:02
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Wenn er sich um eine Ausbildung bemüht, wirst Du mal schön weiter zahlen.

Und vielleicht unterstützt Du ihn zusätzlich auch noch ein bißchen in seinem Bemühen, damit er bessere Chancen hat.


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