Zander1961 am 15.12.2007 um 12:44 Uhr
Wie verhält sich der Sachverhalt wenn ein Kind unterhaltsberechtigt ist und einen 400€ Job nebenbei machen möchte? Muss da der Unterhaltspflichtige noch seinen vollen Satz zahlen? Mindert er sich oder fällt es ganz weg? Das Kind ist in einem Wirtschaftsgymnasium und ist 17 Jahre alt!
Für konkrete Fragen diesbezüglich empfehle ich Dir dieses Forum, da wird Dir geholfen http://forum.isuv.org/

Auf den Bedarf ist eigenes Einkommen des Kindes wie folgt anzurechnen - Ausbildungsvergütung in voller Höhe, für Kinder ohne eigenen Hausstand vermindert um ausbildungsbe-dingte Aufwendungen - BaföG-Leistungen in voller Höhe - auch bei Gewährung als Darlehen - Einkünfte aus nicht geschuldeter Erwerbstätigkeit (z.B. Ferienjob) können nach Billigkeit ganz oder teil-weise unberücksichtigt bleiben....
Zander1961 am 15. Dezember 2007 12:52 Aha! Was sagt mir das jetzt? :) Kannst das bitte einmal allgemein verständlich schreiben? Bin manchmal etwas schwer von Begriff. Sorry :)
Bellator am 15. Dezember 2007 13:01 Das heißt, das du das beim Familiengericht erfragen und beantragen musst. Der Gesetzestext gibt nichts als Erlärung her.
Zander1961 am 15. Dezember 2007 13:07 Danke!
Danke:)