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Unterhalt vom Vater - Was nun?

gefragt von Blacky2006Blacky2006 am 06.05.2008 um 15:26 Uhr

Also, ich weiß schon seit geraumer Zeit, dass mein Vater ein Haus hat. Heute habe ich beim Grundbuchamt angerufen und gefragt, wg. Grundbuchnummer, Besitzer und Bewohner. Die Grundbuchnummer haben mir die netten Männer gegeben, den Bewohner wussten sie nicht (dafür ich) und als Eigentümer haben die netten Männer mir drei Namen gesagt. Alles Family von mir: meinen Großvater, meinen Vater und meinen Onkel. Und mein Onkel wohnt in diesem Haus. Von meinem Vater habe ich die Adresse, nur von meinem Großvater weiß ich absolut nichts. Also, wenn ich jetzt die Zwangshypothek auf dieses Haus lege, wie ist es dann mit den anderen Miteigentümern?


Reply


anonym
beantwortet von pascual am 6. Mai 2008 15:37
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Ich denke, daß du dich in dieser Sache mit einem Anwalt besprechen solltest. Du kannst hier, wo man deine ganze Geschichte nicht kennt keinen rechtsgültigen Rat erwarten.


mitra54
beantwortet von mitra54 am 6. Mai 2008 15:28
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Warum willst du eine Zwangshypothek auf das Haus legen?

Kommentar von 612958d8034ce735d7e9678ecfc2c33esmallBaiana am 6. Mai 2008 15:28

Ist das für die Beantwortung der Frage entscheidend?

Kommentar von 10d8215561d9904c978f28fbd5aea7c5smallBlacky2006 am 6. Mai 2008 15:29

Weil mir mein Vater knapp 30.000 Euro schuldet.

Kommentar von 07b6983d22e967beab2f3a156800f5a1smallgertrude2 am 6. Mai 2008 15:35

ich würde es dabei belassen...du bist auch ohne die 30.000 aufgewachsen....keine ahnung, ich würde mich hüten sowas zu machen. ist aber natürlich deine entscheidung


Indy72
beantwortet von Indy72 am 6. Mai 2008 15:42
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Du wünschst dir ein bisschen zuviel. Erst wissen wir nicht, ob du überhaupt Unterhaltsberechtigt bist. Zumindest in Deutschland erwachsen die Unterhaltsansprüche nicht aus dem Vermögen, sondern aus dem Einkommen. Bevor du überhaupt an iergendwelche Zwangsmittel denkst, brachst du gerichtliche Titel.


Mietnormade
beantwortet von Mietnormade am 6. Mai 2008 16:10
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Du hast einen rechtsgültugen Titel und willst den vollstrecken? Oder Du hast noch Ansprüche von Deinem Vater und mochtest die Sichern? Du bekommst Unterhalt von Deinem Vater? Du solltest Die Frage mit mehr Inhalt füllen damit man etwa abschätzen kann welchen Rat Du wohl benötigst. Ich könnte Dir schon direkt Raten lege keine Zwangshypothek auf ein Grundstück was nicht zweifelsfrei ausschließlich Deinem Vater gehört. Ansonsten dürftest Du nicht unerheblichen Ärger der Miteigentümer und Regressforderungen auf Dich ziehen.


Wolfi0410
beantwortet von Wolfi0410 am 6. Mai 2008 16:43
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Wollen wir mal die ganze Fragerei nach warum, wieso, weshalb aussen vor lassen und Fakten sprechen lassen.
Wenn Du einen vollstreckbaren Titel gegen Deinen Vater hast und nur der zählt kannst Du auf den ideellen Anteil Deines Vaters im Grundbuch eine Zwangs-/Sicherungshypothek eintragen lassen über Hauptforderung des titels und auflaufende Zinsen (dazu gehst du zum zuständigen Amtsgericht, brauchst Du keinen RA oder Notar für) und daraus die Zwangsversteigerung betreiben, was aber wenig Sinn macht, wer ersteigert schon einen ideellen Drittelanteil mit dem er nichts anfangen kann.
Also musst Du die Versteigerung betreiben lassen zur Auflösung der Besitzergemeinschaft (so beim zuständigen Amtsgericht beantragen) um aus dem 1/3 Versteigerungserlös des Vateranteils befriedigt zu werden. Meistens bringt diese Versteigerung die Eigentümer auch recht schnell dazu die Zwangshypothek zu bezahlen damit die Hütte nicht versteigert wird.
Hast Du allerdings keinen vollstreckbaren Titel wird Dir auch kein Gericht der Welt hier eine Sicherungshypothek eintragen, dann musst du Dir erstmal durch Mahn- und Vollstreckungsbescheide den Titel erwirken. Irgendwelche Anschriften der eigentümer brauchst du zur eintragung der Zwangshypothek nicht.
Viel Erfolg





anonym
beantwortet von dersvennie am 6. Mai 2008 15:28
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Wenn die das slebst bewohnen dann ist das " Selbstgenutztes Eigentum" bzw. "Selbstgenutzer Wohnraum" und dann wirst du da mit Sicherheit KEINE Zwangshypothek drauf legen.. ob du willst oder nicht.. die haben nen Recht auf ihr Wohneigentum.

Wenn se jetzt noch 5000€ monatlich verdienen, davon kannste was an Unterhalt fordern aber das mit dem Eigentum " Zwangshypothek" belegen wird nicht klappen.

Kommentar von 4436df8bc2c3da90af850ad8a13529e7smallAndyArbeit am 6. Mai 2008 15:37

Jedes Grundstück kann mit einer Hypothek belegt werden, dass hat nichts damit zu tun, ob da zufällig ein Haus drauf steht. Und wie das Haus genutzt wird, ist piepschnurzegal.


gertrude2
beantwortet von gertrude2 am 6. Mai 2008 15:28
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ich denke der wert des hauses wird durch drei geteilt und dein vater muss die ausbezahlen. darf man in so einem fall überhaupt eine zwangshypothek auslegen?


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