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Unterhalt vom Vater - Jugendamt??

gefragt von Blacky2006Blacky2006 am 28.12.2007 um 10:21 Uhr

Ich habe einen Anwalt beauftragt, gegen meinen Vater vorzugehen wg. meinem Unterhalt. Es kommt zu einer Zwangsvollstreckung, dass mein Vater zahlen muss. Wenn er aber jetzt nicht zahlen kann, dann muss doch das Jugendamt für den Unterhalt aufkommen, und sie holen sich das Geld von meinem Vater wieder, oder wie ist das??


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anonym
beantwortet von Lissa am 28. Dezember 2007 10:24
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Wenn du älter als 12 bist, wird der Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt nicht gezahlt.

Dazu habe ich folgendes gefunden:

Bis zur Vollendung des 12.Lebensjahres, für maximal 72 Monate, haben Kinder Anspruch auf Unterhaltsvorschuss, wenn von dem Elternteil, der zur Unterhaltszahlung verpflichtet ist, kein oder kein regelmäßiger Unterhalt gezahlt wird, der Unterhalt nicht mindestens in Höhe des Regelbetrages nach der Regelbetrag- Verordnung geleistet wird, bzw. nach dem Tod des zur Zahlung verpflichteten Elternteils kein Unterhalt in Form von Waisenbezügen gezahlt wird.

Für die Beantragung des Unterhaltsvorschusses setzt das Jugendamt ein gerichtliches Unterhaltsurteil gegen den Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, voraus.

Verweigert der zur Zahlung verpflichtete Elternteil den Unterhalt, obwohl er ihn ganz oder teilweise zahlen könnte, holt sich der Staat den geleisteten Unterhaltsvorschuss von ihm zurück.

http://www.elternimnetz.de/cms/paracms.php?siteid=5&pageid=28


manu1979
beantwortet von manu1979 am 28. Dezember 2007 10:24
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Das geht glaub ich nur bis zu einem bestimmten Alter, also ich glaube, bis das Kind 12 Jahre ist.

Kommentar von 10d8215561d9904c978f28fbd5aea7c5smallBlacky2006 am 28. Dezember 2007 10:27

Ja, das ist schon richtig, aber mein Vater hat für mich noch nie gezahlt, meine Mom hat UVG bekommen, jetzt klage ich den Unterhalt von meinem Vater ein, wenn er diesen nicht zahlen kann, was ist dann??

Kommentar von 48b60efa6ce9deb327f0fd25002f70acsmallmanu1979 am 28. Dezember 2007 10:33

Dann bekommt er wahrscheinlich einen "Titel", dieser besteht bis zu 30 Jahren, also muss er alles was er in den nächsten 30 Jahren über eine bestimmte Mindestgrenze verdient abstottern.

Kommentar von 92e2eae9d24c68dd12b7643f639b73e1smallbutz1510 am 28. Dezember 2007 10:35

Und wenn er "geschickt" ist, verdient er einfach nichts und überschreibt alles, was er besitzt an seine neue Frau (oder wen auch immer) und Du gehst weiterhin leer aus.


anonym
beantwortet von rama6 am 28. Dezember 2007 12:00
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Da Du gegen Deinen Vater Klagst,mußt Du über 18 Jahre sein.Mit dem Titel kannst Du 30 Jahre einen Gerichtsvolzieher zu Deinem Vater schicken,kostet Geld und bringt manchmal nichts.Zur Sicherheit würde ich mit meinem Vater reden,würde auch eine Geldpfändung beim Arbeitgeber,Krankenkasse und Rentenversicherungsträger Durchführen.


Eddy21
beantwortet von Eddy21 am 12. Januar 2008 13:30
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Du solltest im Wege des Mahnverfahrens einen vollstreckbaren Titel gegen deinen Vater erwirken ! Das Jugendamt zahlt die Hälfte des Unterhaltes an das zu versorgende Kind ! Das geht aber nur für 72 Monate, 6 Lebensjahr, und mit Unterbrechung bis zum 12ten-Lebensjahr aber wiederum längstens für insgesamt 72 Monate !

Für den Fall das der Vater arbeitslos ist, kann bei der Arge vollstreckt werden,denn es handelt sich um Schulden wie andere Auch !

Rückwirkend gibt es nicht,denn man lebt in der Gegewart und ist bis jetzt satt geworden !


luna2000
beantwortet von luna2000 am 11. April 2008 14:55
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Unterhaltsvorschuss vom JUgendamt gibt es nur bis zum 12.Lebensjahres des KIndes


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