badewasser am 11.11.2008 um 8:35 Uhr
da die geburt von meiner kleinen süssen immer näher rückt mache ich mir immer mehr gedanken, was ich tun soll. mein freund hat mich ja wegen der kleinen sitzen lassen. mitlerweile verstehen wir uns wieder einigermassen gut. ich habe auch das gefühl, das wir irgendwann wieder zusammen kommen. da er aber nie nach dem kind frägt und er mir ziemlich deutlich gesagt hat, du willst das kind, is ok, aber ohne mich bin ich jetzt am überlegen, ihm die wahl zu lassen ob ich angebe, das er der vater ist oder das ich angebe, das ich nicht weis wer der vater ist. jetzt meine frage, stimmt es, wenn ich sage ich weiss nicht wer der vater ist, das der unterhalt, dann vom jugendamt gezahlt wird? ist das dann eigentlich betrug?
das ist Betrug und sie werden nachforschen; du wirst angeben müssen, mit wem du zuletzt Kontakt hattest und dann wird Vaterschaftstest durchgeführt; wenn du keine Angaben machen willst, bekommst du für das Kind nichts
Im Namen Deines noch ungeborenen Kindes gib den Vaternamen an. Wenn Eure Beziehung nicht so toll ist, er nicht zu dem Kind steht, sollte Dir das zu denken geben. Was willst Du in der Erziehung mit jemandem, der nicht fähig ist, Verantworung zu zeigen? Soll er Dich alleinlassen mit der Kinderverantwortung und sich zusätzlich noch ohne Kosten dafür ausm Staub irgendwann machen?
Er IST der Kindsvater, verschweigen ändert keinen Deut dran.

warum sollte er nicht für das kind bezahlen, sondern die allgemeinheit? das fände ich nicht in ordnung
badewasser am 11. November 2008 08:41 da hast du recht. soweit hab ich noch nicht gedacht.

Kann sein dass das Jugendamt sich dann weigert UVG zu zahlen. Du müsstest zumindest die Männer angeben mit denen Du zum Zeitpunkt der Zeugung geschlafen hast,damit sie angeschrieben werden können. Einer Freundin von mir wurde sogar vorrübergehend die Hartz4-Zahlung verweigert,weil sie den Vater nicht angeben wollte/konnte. Ich wäre damit lieber vorsichtig und mal ehrlich.. Wenn du jemandem einen Gefallen tun möchtest,dann Deinem Kind in dem Du seine Abstammung klar und richtig hinstellst. Denn irgendwann wird es fragen warum der Vater nicht in der Geburtsurkunde steht und es wird sicher kein schönes Gefühl sein. Steh zu dem Kind und damit auch zu seiner Abstammung-dem Vater.
badewasser am 11. November 2008 08:49 ich wollte ihn vor dem kind nie verläugnen. ganz im gegenteil ich hab fürs kind ne kiste gemacht, wo alle erinnerungen an ihn für sie irgendwann sind (fotos,stofftierchen, n pulli von ihm, briefe usw) ich will ihm halt nix schlechtes. aber ich glaube ihr habt alle recht. er hat mitgewirkt, hat mir das schönste auf der welt geschenkt, warum soll ich alleine das alles erledigen. vieleicht wacht er ja dadurch endlich mal aus seiner traumwelt auf
akademikus am 11. November 2008 08:55 der lebt nicht in einer traumwelt, sonder versucht dich um den finger zu wickeln, damit er aus der pflicht genommen wird. denk mal drüber nach!
Guppy194 am 11. November 2008 08:50 zustimm

nun, ich möcht dir eine frage stellen! was kann dein kind dafür das sein erzeuger nicht den a.... in der hose hat und zu seinem kind steht. ich finde es widerlich von dem erzeuger so von seinem kind zu reden. sollte das kind nicht wissen wer sein vater ist? und wieso solltest du dir noch mehr probleme machen als unbedingt nötig! du bist bald alleinerziehende mutter, das ist ein fulltime job!! you know!? und du brauchst das geld, ich meine den unterhalt...oder? also was zum teufel soll es dir oder dem kind bringen wenn du den erzeuger nicht angibst? denk mal drüber nach. sorry das isch so direkt bin, aber meiner meinung nach wird er nie der vater des kindes sein sondern nur der erzeuger.... alles, alles gute für euch. eine reibungslose geburt, und ein gesundes kind.. gruss akademikus

das kind hat ein recht auf seinen Vater allein deshalb solltest du ihn abgeben und wenn er später nicht zahlt ergeben sich andere Lösungen
badewasser am 11. November 2008 08:39 klar will ich selber, das schon wegen dem kind zu liebe. aber da er hal mir so kam und meinte ich zerstör damit sein leben und so, weis ich net wirklich was ich machen soll. ich will fürs kind das beste aba ihn auch nix schlechtes....hmmm
Melina79 am 11. November 2008 08:46 Nur weil er nicht zu dem Kind stehen kann,zerstörst Du nicht sein Leben. Zerbrich Dir darüber mal nicht den Kopf. Ich zieh den Hut vor Dir,das Du das Kind trotzdem alleine bekommst und groß ziehst. Da sollte er sich mal lieber eine Scheibe von Dir abschneiden und nicht du Rücksicht auf ihn nehmen!! :)
frischling am 11. November 2008 08:46 du zerstörtst sein Leben??? sehr witzig der Kerl- zum Kindermachen gehören immernoch 2
akademikus am 11. November 2008 08:53 leben zerstören? na wo leben wir denn. ich zahle auch für zwei kinder unterhalt, und mehr als die düsseldorfer tabelle sagt! und die kinder brauchen das geld!! ich reg mich voll auf, der kerl hat jecht ein loch im kopf
Guppy194 am 11. November 2008 08:46 denke daran, dass Du bei der Feststellung der VAterschaft mirwirken musst und keine falschen Angaben machen darfst; wirkst Du nicht mit, entfällt der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss;
Melina79 am 11. November 2008 08:47 Das unterschreibst Du sogar wenn du die Leistungen beantragst.
bina84 am 11. November 2008 08:51 also, sorry.. Aber wenn mein freund sagen würde, ich würde sein leben zerstören, weil ich schwanger wurde, dann wäre ich erstmal stinkesauer, denn ich war ja nicht allein daran beteiligt!!! Das finde ich echt egoistisch und absolut zum ... von deinem freund bzw. Exfreund. Und dein Kind hat ein Recht darauf, das es weiß wer sein Vater ist, auch offiziell. Alles andere wäre wirklich unfair der kleinen gegenüber. Ich wünsch dir alles gute.
betrug nicht aber wenn sie dahinter kommen das du weist wer der vater ist gibt es ärger und vom jugendamt bekommt du nur 127€ unterhalt und vom vater fast 200€
Du würdest mehr Unterhalt vom Vater bekommen, als vom Jugendamt. Unterhaltsvorschuß bekommst du immer, aber machst halt Minus.

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Egal ob Du den Vater angibst oder nicht, Du kannst einen Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt bekommen. Das Jugendamt wird sich dann das Geld vom Vater zurückholen. Und für den Fall das Du angibst den Vater nicht zu kennen, ist das kein Betrug.
Guppy194 am 11. November 2008 08:44 Der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss entfällt, wenn die nichteheliche Mutter nicht bei der Feststellung der Vaterschaft mitwirkt; weiss die Mutter den Namen des Vaters und gibt sie ihn bewusst nicht an, wird sie eine Anzeige wegen Betruges wohl sicher bekommen; zudem müssen die Angaben an Eides statt versichert werden; im übrigen gehen die Ansprüche unabhängig von der Kenntnis der Vaterschaft durch das Jugendamt auf den Leistungsträger über; dieser kann sie in eigenem Namen geltend machen.
richtig