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unterhalt vom jugendamt? betrug?

gefragt von badewasserbadewasser am 11.11.2008 um 8:35 Uhr

da die geburt von meiner kleinen süssen immer näher rückt mache ich mir immer mehr gedanken, was ich tun soll. mein freund hat mich ja wegen der kleinen sitzen lassen. mitlerweile verstehen wir uns wieder einigermassen gut. ich habe auch das gefühl, das wir irgendwann wieder zusammen kommen. da er aber nie nach dem kind frägt und er mir ziemlich deutlich gesagt hat, du willst das kind, is ok, aber ohne mich bin ich jetzt am überlegen, ihm die wahl zu lassen ob ich angebe, das er der vater ist oder das ich angebe, das ich nicht weis wer der vater ist. jetzt meine frage, stimmt es, wenn ich sage ich weiss nicht wer der vater ist, das der unterhalt, dann vom jugendamt gezahlt wird? ist das dann eigentlich betrug?

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Recht x 35.304 Familie x 9.412 unterhalt x 2.073 vater x 547 jugendamt x 469

anonym
beantwortet von newcomer am 11. November 2008 08:39
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das ist Betrug und sie werden nachforschen; du wirst angeben müssen, mit wem du zuletzt Kontakt hattest und dann wird Vaterschaftstest durchgeführt; wenn du keine Angaben machen willst, bekommst du für das Kind nichts

Kommentar von F76b930239b9abf238bd403d2bc4d03dsmallGuppy194 am 11. November 2008 08:46

richtig


anonym
beantwortet von Klabauter am 11. November 2008 08:38
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Im Namen Deines noch ungeborenen Kindes gib den Vaternamen an. Wenn Eure Beziehung nicht so toll ist, er nicht zu dem Kind steht, sollte Dir das zu denken geben. Was willst Du in der Erziehung mit jemandem, der nicht fähig ist, Verantworung zu zeigen? Soll er Dich alleinlassen mit der Kinderverantwortung und sich zusätzlich noch ohne Kosten dafür ausm Staub irgendwann machen?

Er IST der Kindsvater, verschweigen ändert keinen Deut dran.


wienochmal
beantwortet von wienochmal am 11. November 2008 08:38
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warum sollte er nicht für das kind bezahlen, sondern die allgemeinheit? das fände ich nicht in ordnung

Kommentar von E8156beefaaa80558e7f23ff98c7c963smallbadewasser am 11. November 2008 08:41

da hast du recht. soweit hab ich noch nicht gedacht.


Melina79
beantwortet von Melina79 am 11. November 2008 08:43
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Kann sein dass das Jugendamt sich dann weigert UVG zu zahlen. Du müsstest zumindest die Männer angeben mit denen Du zum Zeitpunkt der Zeugung geschlafen hast,damit sie angeschrieben werden können. Einer Freundin von mir wurde sogar vorrübergehend die Hartz4-Zahlung verweigert,weil sie den Vater nicht angeben wollte/konnte. Ich wäre damit lieber vorsichtig und mal ehrlich.. Wenn du jemandem einen Gefallen tun möchtest,dann Deinem Kind in dem Du seine Abstammung klar und richtig hinstellst. Denn irgendwann wird es fragen warum der Vater nicht in der Geburtsurkunde steht und es wird sicher kein schönes Gefühl sein. Steh zu dem Kind und damit auch zu seiner Abstammung-dem Vater.

Kommentar von E8156beefaaa80558e7f23ff98c7c963smallbadewasser am 11. November 2008 08:49

ich wollte ihn vor dem kind nie verläugnen. ganz im gegenteil ich hab fürs kind ne kiste gemacht, wo alle erinnerungen an ihn für sie irgendwann sind (fotos,stofftierchen, n pulli von ihm, briefe usw) ich will ihm halt nix schlechtes. aber ich glaube ihr habt alle recht. er hat mitgewirkt, hat mir das schönste auf der welt geschenkt, warum soll ich alleine das alles erledigen. vieleicht wacht er ja dadurch endlich mal aus seiner traumwelt auf

Kommentar von 115165cd23a7cd847211dd7a58ebaa36smallakademikus am 11. November 2008 08:55

der lebt nicht in einer traumwelt, sonder versucht dich um den finger zu wickeln, damit er aus der pflicht genommen wird. denk mal drüber nach!

Kommentar von F76b930239b9abf238bd403d2bc4d03dsmallGuppy194 am 11. November 2008 08:50

zustimm


akademikus
beantwortet von akademikus am 11. November 2008 08:43
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nun, ich möcht dir eine frage stellen! was kann dein kind dafür das sein erzeuger nicht den a.... in der hose hat und zu seinem kind steht. ich finde es widerlich von dem erzeuger so von seinem kind zu reden. sollte das kind nicht wissen wer sein vater ist? und wieso solltest du dir noch mehr probleme machen als unbedingt nötig! du bist bald alleinerziehende mutter, das ist ein fulltime job!! you know!? und du brauchst das geld, ich meine den unterhalt...oder? also was zum teufel soll es dir oder dem kind bringen wenn du den erzeuger nicht angibst? denk mal drüber nach. sorry das isch so direkt bin, aber meiner meinung nach wird er nie der vater des kindes sein sondern nur der erzeuger.... alles, alles gute für euch. eine reibungslose geburt, und ein gesundes kind.. gruss akademikus


frischling
beantwortet von frischling am 11. November 2008 08:37
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das kind hat ein recht auf seinen Vater allein deshalb solltest du ihn abgeben und wenn er später nicht zahlt ergeben sich andere Lösungen

Kommentar von E8156beefaaa80558e7f23ff98c7c963smallbadewasser am 11. November 2008 08:39

klar will ich selber, das schon wegen dem kind zu liebe. aber da er hal mir so kam und meinte ich zerstör damit sein leben und so, weis ich net wirklich was ich machen soll. ich will fürs kind das beste aba ihn auch nix schlechtes....hmmm

Kommentar von 1c57e1c40ce0493ce21edf570f67e172smallMelina79 am 11. November 2008 08:46

Nur weil er nicht zu dem Kind stehen kann,zerstörst Du nicht sein Leben. Zerbrich Dir darüber mal nicht den Kopf. Ich zieh den Hut vor Dir,das Du das Kind trotzdem alleine bekommst und groß ziehst. Da sollte er sich mal lieber eine Scheibe von Dir abschneiden und nicht du Rücksicht auf ihn nehmen!! :)

Kommentar von 22d501e9150d0fc6b326937645b56aecsmallfrischling am 11. November 2008 08:46

du zerstörtst sein Leben??? sehr witzig der Kerl- zum Kindermachen gehören immernoch 2

Kommentar von 115165cd23a7cd847211dd7a58ebaa36smallakademikus am 11. November 2008 08:53

leben zerstören? na wo leben wir denn. ich zahle auch für zwei kinder unterhalt, und mehr als die düsseldorfer tabelle sagt! und die kinder brauchen das geld!! ich reg mich voll auf, der kerl hat jecht ein loch im kopf

Kommentar von F76b930239b9abf238bd403d2bc4d03dsmallGuppy194 am 11. November 2008 08:46

denke daran, dass Du bei der Feststellung der VAterschaft mirwirken musst und keine falschen Angaben machen darfst; wirkst Du nicht mit, entfällt der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss;

Kommentar von 1c57e1c40ce0493ce21edf570f67e172smallMelina79 am 11. November 2008 08:47

Das unterschreibst Du sogar wenn du die Leistungen beantragst.

Kommentar von 9e88a7a7087c280f05339cb3ca37b9a2smallbina84 am 11. November 2008 08:51

also, sorry.. Aber wenn mein freund sagen würde, ich würde sein leben zerstören, weil ich schwanger wurde, dann wäre ich erstmal stinkesauer, denn ich war ja nicht allein daran beteiligt!!! Das finde ich echt egoistisch und absolut zum ... von deinem freund bzw. Exfreund. Und dein Kind hat ein Recht darauf, das es weiß wer sein Vater ist, auch offiziell. Alles andere wäre wirklich unfair der kleinen gegenüber. Ich wünsch dir alles gute.


anonym
beantwortet von nicki18 am 26. November 2008 13:58
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betrug nicht aber wenn sie dahinter kommen das du weist wer der vater ist gibt es ärger und vom jugendamt bekommt du nur 127€ unterhalt und vom vater fast 200€


anonym
beantwortet von geligruendler am 11. November 2008 09:33
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Du würdest mehr Unterhalt vom Vater bekommen, als vom Jugendamt. Unterhaltsvorschuß bekommst du immer, aber machst halt Minus.


Tremor
beantwortet von Tremor am 11. November 2008 08:54
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anonym
beantwortet von Mietnormade am 11. November 2008 08:41
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Egal ob Du den Vater angibst oder nicht, Du kannst einen Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt bekommen. Das Jugendamt wird sich dann das Geld vom Vater zurückholen. Und für den Fall das Du angibst den Vater nicht zu kennen, ist das kein Betrug.

Kommentar von F76b930239b9abf238bd403d2bc4d03dsmallGuppy194 am 11. November 2008 08:44

Der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss entfällt, wenn die nichteheliche Mutter nicht bei der Feststellung der Vaterschaft mitwirkt; weiss die Mutter den Namen des Vaters und gibt sie ihn bewusst nicht an, wird sie eine Anzeige wegen Betruges wohl sicher bekommen; zudem müssen die Angaben an Eides statt versichert werden; im übrigen gehen die Ansprüche unabhängig von der Kenntnis der Vaterschaft durch das Jugendamt auf den Leistungsträger über; dieser kann sie in eigenem Namen geltend machen.


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