Unterhalt: Volljährigkeit, geschiedene Eltern, Mitete?
Ich habe eine Frage und fasse mal die Situation kurz zusammen:
- ich (18), studiere ab Oktober, wohne bei meiner Mutter.
- Eltern geschieden
- meine Mutter, ich und mein Bruder wohnen in einem Haus
- Vater zahlt seit Geburtstag unterhalt auf mein Konto
- Mutter ist unter dem Selbstbehalt und daher nicht unterhaltspflichtig
Jetzt möchte meine Mutter von dem Unterhaltsgeld ca. 280 € für Miete und zusätzlich noch 150 € pro Monat für Essen und Trinken (das Kindergeld das sie zur Verfügung hat wird mitberechnet). Insgesamt kommt es dann raus, dass ich ca. 40 - 60 € pro Monat übrig habe vom ganzen Unterhalt, davon aber Hanyrechnung, Mitgliedsbeiträge (Sport, etc.), Kleidung, Freizeit etc. finanzieren muss...
Ist das in Ordnung?? Ich habe mal bei einer Beratungsstelle für so was gehört, dass schon ca. 50% des Unterhaltes für mich zum Leben zur Verfügung stehen sollten, der Rest an meine Mutter, bei der ich wohne, gehen soll. Wenn das Studium anfängt werde ich auch sehen, wie es mit arbeiten läuft, ich muss eben jetzt erst mal Studium / Stundenpläne etc. abwarten!!!
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ist doch in Ordnung. Wenn du mehr Geld brauchst, dann gehe noch jobben. Das müssen andere Studenten auch.
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ja, das ist in ordnung.
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Die Mutter zahlt Unterhalt in Naturalien und darf kein Geld von Dir verlangen.
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Deine Mutter ist im Recht.
Mit der Volljährigkeit fällt ihre "Betreuungs- und Sorgepflicht" für Dich weg. Du musst nun für alle Deine Kosten (Essen, Kochen, Kleidung, Waschen, Miete, Strom, Telefon...) selbst aufkommen.
Da Du selbst kein Einkommen erzielst, musst Du diese Kosten von den Zahlungen Deines Vaters und dem Kindergeld bestreiten... es ist also gerechtfertigt, dass Deine Mutter Dir nun "Kost und Logis" in Rechnung stellt....
Solltest Du zu Hause ausziehen und evt. noch Bafög beziehen (falls die Zahlungen Deines Vaters + Kindergeld nicht ausreichen würden), müsstest Du von 670 Euro leben (worin das Kindergeld und eine Wohnpauschale von 280 Euro einberechnet sind).
Kommentar von MandavaMandava 28.08.2012Mit der Volljährigkeit fällt ihre "Betreuungs- und Sorgepflicht" für Dich weg.
Das stimmt nicht. Auch volljährige Kinder haben Anspruch auf Unterhalt. Siehe auch hier: http://www.finanztip.de/recht/familie/sperling/ku_wann3.htm
Kommentar von Dike2012Dike2012 28.08.2012"Das stimmt nicht"
Du solltest "Betreuungs- und Sorgepflicht" nicht mit Anspruch auf Unterhalt verwechseln.
Volljährige Kinder haben unter bestimmten Voraussetzungen selbstverständlich auch einen Unterhaltsanspruch.
Minderjährige Kinder haben dagegen einen Anspruch auf Unterhalt, der sich zusammensetzt aus Betreuung und Geldleistung.
Aus diesem Zusammenhang ergibt sich bei getrennten Eltern, dass der Elternteil, bei dem das Kind lebt, seine Unterhaltsleistungen durch "Betreuung" des Kindes leistet ("Naturalunterhalt" = Beaufsichtigung des Kindes, Arztgänge, Hausaufgabenhilfe, kochen, waschen........) und der andere Elternteil seinen Unterhalt als "Barunterhalt" leistet (= Geld für Essen, Kleidung, Schulsachen, Freizeitgestaltung, Mietanteil des Kindes ......).
Mit der Volljährigkeit muss einem Kind kein "Naturalunterhalt" mehr geleistet werden (weil Betreuung und Sorge entfallen), dieser ist von dem Elternteil dann ebenfalls als "Barunterhalt" zu leisten bzw. seine "bisherigen Leistungen" nun als Unterhaltsleistung anzurechnen...
Unterhaltsleistungen sind aber nur zu erbringen, wenn der jeweilige Elternteil auch "leistungsfähig" ist.
Kommentar von Wolke12Wolke12 28.08.2012zeig mir die Mutter, die trotz volljährigen Kindes keinen freiwilligen "Naturalunterhalt" leistet -- sorry, ist dieses Anspruchsdenken von vor Gesetz volljährigen Kindern nicht etwas zu hoch ? Viele Studenten sind noch Schüler, nicht wirklich erwachsen, weil die Eltern sich um alles kümmern. Solange diese nicht zerstritten sind, können diese die Unterstützung auch leisten, aber als Geschiedene ist es halt nicht mehr so - Beide haben einen Haushalt, statt einen und manchmal noch eine neue Familie zu finanzieren. Das Ehegattensplitting und Steuervorteile fallen weg, zusätzliche Kosten wg. Scheidung unsw. belasten und gehen zulasten der finanziellen Förderung der "alten" Kinder. Beide hetzen die Kinder auf und die Kinder denken nicht daran, selbst hinzuzuverdienen, sondern geben vielleicht noch einem Elternteil "die Schuld" -"Mir steht MEHR zu..." wären sich die Eltern einig, ein Ehepaar und ein Elternpaar mit gemeinsamem Ziel, dann würde diesem Anspruchsdenken der Kinder evtl. ganz andere Argumente entgegen kommen..... Scheidung geht zu lasten der Kinder.. .ja - und manchmal profiieren sie sogar davon, weil sie die Eltern gegeneinander ausspielen, jeder hat ein schlechtes Gewissen und bezahlt --- und das Kind freut sich....
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der unterhalt soll deine Grundbedürfnisse befriedigen (essen, raum, strom etc) und so sein, dass dein vater diene mutter nicht alleine mit den Kosten für dich lässt.
280€ miete ist aber schon viel. weißt du wieviel deine Mutter gesamt bezahlt? ich bezahle weniger mieter im wohnheim als alleinwohnend...
Handyrechnungen und Freizeit sind deine eigene sache. dafür musst du eben arbeiten.
bei kleidung ist immer so eine sache. wenn du was tolles, teures haben willsgt solltest du es selbst bezahlen. wenn es aber um normale Kleidung geht, die der mensch eben braucht sollte deine Mutter dir was dazu geben.
also das geld ist ja nicht nuir für deine persönlichen Vorlieben gedacht.
geh einfach jobben, ein 400€ job braucht nicht viel zeit, und du hast einiges an Kohle für dic selbst.
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Du kannst doch bis zum Beginn des Studiums schon arbeiten gehen?
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Also ich finde es in ordnung von deiner Mutter,etwas von deinem Unterhalt zu nehmen-dafür ist er ja eigentlich auch gedacht,dass dieser dich und deiner Mutter finanziell unterstützen sollte. Aber ich würde mich deiner mutter noch einmal reden,weil es schon ziemlich viel ist,was du abgeben musst. Vielleicht macht sie es jetzt nur,weil du schon 18 bist und auf eigenen Beinen stehen sollst und solange du es nicht machst,sie ein größten Teil des Geldes haben möchte...wer weiß was manchmal in den Köpfen so los ist *zwinker
Kommentar von bridobrido 28.08.2012Bei Studenten muss auch die Mutter Unterhalt leisten, meinetwegen Essen und Wohnen.
Kommentar von Dike2012Dike2012 28.08.2012...nur, wenn sie "leistungsfähig" wäre...., was sie nicht ist... wäre sie unterhaltsverpflichtet.
Studenten sind (in der Regel) volljährig - und somit in erster Linie selbst für ihren Unterhalt verantwortlich.
Kommentar von MandavaMandava 28.08.2012dafür ist er ja eigentlich auch gedacht,dass dieser dich und deiner Mutter finanziell unterstützen sollte.
Nix da. Kindesunterhalt ist für das Kind gedacht, die Mutter kriegt eigenen Unterhalt.
Studenten sind (in der Regel) volljährig - und somit in erster Linie selbst für ihren Unterhalt verantwortlich.
Auch falsch. Unterhalt muss bis zur ersten abgeschlossenen Ausbildung gezahlt werden. Die Unterhaltspflicht endet NICHT mit dem 18. Lebensjahr.
Kommentar von Dike2012Dike2012 28.08.2012Das wird auch nicht behauptet!
Unterhalt muss für volljährige Kinder gezahlt werden
- wenn sie entweder noch zur Schule gehen oder sich in einer Ausbildung befinden und
- wenn ihr eigenes Einkommen oder Vermögen (bis zur Freigrenze) den eigenen Bedarf nicht deckt und
- wenn diese ihren Unterhaltsanspruch nachweisen können und selbst geltend machen und
- wenn die Eltern "leistungsfähig" sind (wobei jedem Elternteil ein Selbstbehalt von 1150 Euro zusteht)
und sonst nicht.
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Deine Mutter hat Recht du musst ihr etwas zahlen, allerdings erscheinen mir die Kosten viel zu hoch wenn du weißt was deine Mutter alles so für Kosten hat, würde ich diese teilen, dann weisst du was du zahlen musst. Ich finde aber dir sollte wenigsten etwas von dem Geld übrig bleiben als Taschengeld solange du noch nicht arbeiten gehst.. Ich finde es echt traurig wenn Eltern anfangen ihre Kinder auszunehmen, schließlich ist heutzutage alles so teuer und von irgendwas müssen ja Schulsachen und so bezahlt werden gerade wenn man studiert hat man so viele Kosten, da sollten Eltern lieber darauf Stolz sein, dass ihr Kind studiert und somit eine gute Zukunft hat und dieses sollte man als Eltern unterstützen soweit es ihnen möglich ist.
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Antwort von Katwillswissen 28.08.20121 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
Als ersteinmal willkommen im Leben der Studenten..ohne jobben ist da nicht mehr viel mit Geld!!!! Zu deiner Frage: bis zur Vollendung deiner Ausbildung stehen dir eine gewissen Summe zu. Solltest du kein Bafög erhalten, müssen dir deine Eltern zu gleichen teilen einen bestimmten Satz zahlen. Ich glaube der liegt um die 600€. ABER: von diesen 600€ kann deine Mutter, wenn du wochenende oder in den Semesterferien bei ihr wohnst , einen gewissen Teil einbehalten. Sprich am Ende wirst du soviel raushaben wir du geschildert hast.
Mein Tipp: Geh arbeiten dann kann man sich auch was leisten
Kommentar von richie1234richie1234 28.08.2012Ich werde während dem Studium bei meiner Mutter wohnen!
Den Anteil für Essen finde ich sinnlos, da ich mittags ja sowieso an der Uni-Mensa essen werde
Meine Mutter muss nichts zahlen, sie ist unter Selbstbehalt
2x 600 € ist wohl etwas viel / unrealistisch
BaFöG bringt nichts, ich komme auf 0 € pro Monat, was ich kriegen würde
Kommentar von Dike2012Dike2012 28.08.2012"...müssen dir deine Eltern zu gleichen teilen einen bestimmten Satz zahlen...."
Nein, die Eltern müssen nicht zu gleichen Teilen zahlen, sondern anteilig - je nach ihrer "Leistungsfähigkeit".
Als Richtlinie für die Höhe des Unterhaltes (der u.a. vom Einkommen der Eltern abhängig ist...) gilt die Düsseldorfer Tabelle. Danach läge der "Mindestunterhalt" bei derzeit insgesamt 488 Euro (inklusive Kindergeld!)
Kann das Kind nicht mehr zu Hause wohnen, gilt meist der Bafög-Satz von derzeit 670 Euro (inklusive Kindergeld und Wohnpauschale von 280 Euro).
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Antwort von AnAngel1 03.09.2012
Also eigentlich geht es doch nur darum möglichst viel Geld für nix zu bekommen. Beispiel A -Vater und B Mutter sind geschieden haben 2 Kinder 12J und 17 J. A und B haben wieder geheiratet somit ergibt sich A plus C und B plus D....Vater A erhält seit Jahren keine Infos und wird aus allem Lebensereignissen der Kinder verdrängt und rausgehalten ,an die Stelle tritt nun D(und das mit Wucht). B und D erklären dem A Vater das ihn alles nichts angehe und er in den nächsten Jahren für Kind 17 Jahre ** laaaaaange studieren wird** weiter zahlen MUSS. Auf die Frage des Vaters A nach Bafög wird von Mutter B gesagt ,,,kein Anspruch da mein Mann D zuviel verdient. Da Vater A noch Kind 12 J hat muss er für also für 2 Kinder zahlen,,,.Kein Ding sollen Väter auch, macht er auch (sicherlich muss er auch) aber bitte mit Niveau . Achja C hält sich aus allem raus,geht arbeiten damit in der Ehe mit Vater A auch mal Urlaube ,Kino oder ander Lebensqualitäten staatfinden. Da Vater A von seinem Lohn weiterhin die Kinder finanziert für die C ja nach Angaben von B sorgt. Fazit Mutter B und Vater D verdienen Geld ,Tochter 17 bekommt Unterhalt von A und jobbt auch ,Sohn 14 erhält ebenso Unterhalt von A . Wobei A nur zahlt und nichts weiss...und C geht einfach arbeiten um die Wochenenden der Kids bei Vater A zu finanzieren.Denn das könnte er nicht mehr vom Sogenannten Selbsterhalt. Also viel kassieren ohne was zu tun+geil+
Deutschland deine Kinder............
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Antwort von svevaloni 29.08.2012
ich glaube das ist viel fundiertes halbwissen bei den beitragsschreibern mit bei.
- unterhalt gilt unabhängig vom alter bis zur ersten abgeschlossenen ausbildung.
- danach nicht mehr
- der geldliche unterhalt richtet sich zum einen nach der düsseldorfer tabelle, sprich nach dem einkommen
- kindergeld wird dabei berücksichtigt
- ist die mutter nicht in der lage, geldunterhalt zu zahlen und wohnst du bei ihr, macht sie das mit naturalien
- aber das heißt nicht, dass du dann über das geld vom vater frei verfügen kannst. einen gewissen anteil solltest du schon abgegen. über die höhe lässt sich sicher streiten.
in meinem fall: eine tochter mit 17 jahren, noch in der schule, eine tochter mit 18 die nach ausbildung abi nachmacht und bafög bekommt, was in etwa so hoch ist wie der unterhalt vom vater wäre.
m. m. nach ist das für die abdeckung der ganzen kosten für wohnung, mitsamt nebenkosten. ich habe vor, die 184 kindergeld den beiden sozusagen als taschengeld zu überlassen, davon gehen dann aber handykosten ab und die hälfte für den öpnv!
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Du bekommst Geld von deinem Vater auf dein Konto, weil du volljährig bist. Volljähig im Sinne des Gesetzgebers heißt, dass du ALLES alleine und selbst verantwortlich entscheiden kannst und musst. Du lebst aber noch bei deiner Mutter und deinem minderjährigem Bruder? Nur weil du Student bist, bist du nicht mehr der kleine Junge, der im Hotel mama lebt. Deine Mutter hat wegen dir Ausgaben. sie wird sich nicht an dir bereichern wollen, sicherlich müsstest du viel mehr bezahlen, wenn du woanders zur Miete wohnst. Deine Mutter hat durch dich viele zusätzliche Belastungen, die nimmt jede Mutter gerne in Kauf, aber nicht um jeden Preis. Deine Mutter ist auch jetzt, wo sie von deinem Vater getrennt ist, wieder eine Frau, und hat in der Partnersuche wegen ihrer Kinder nur Nachteile, wenn diese auch noch bei Ihr wohnen. Dein Vater - entschuldige - kann die Sau rauslassen, wann sind seine Kinder denn mal bei ihm... Also, denke nicht immer nur an dich und deine Ansprüche. Deine Mutter hat wegen dir einen finanziellen Mehraufwand, also Kosten und investiert noch dazu vieles, was man mit Geld wohl nicht bezahlen kann. Andere in deinem Alter gehen arbeiten und haben ihr eigenes Einkommen. wenn diese zuhause wohnen, müssen sie sich sicherlich auch an den Unkosten der Eltern beteiligen. Wenn sie Glück haben, dann natürlich nicht, aber es ist dann ein "Geschenk" der Eltern, keine Selbstverständlichkeit. Wenn deine Mutter unter dem Selbsteinbehalt liegt, muss sie auch rechnen, also wirst du es genauso machen.... Das gehört zur Volljährigkeit auch dazu, sich nicht immer auf andere zu verlassen und den bequemsten Weg gehen. Wenn dir alles nicht passt, dann zieh aus und such dir eine billigere Bleibe...wer putzt dann, wäscht und kocht.... ??
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So lange du zuhause wohnst hat deine Mutter ein Recht auf kindergeld, Unterhalt und sobald du verdienst auch auf Kostgeld, in der Regel macht das allerdings keine Mutter so. Du hättest also nur eine Chance an das geld zu bekommen wenn du ausziehst, dan würde dir kindergld und unterhalt zu stehen. Also was hgeißt in Ordung, rechtlich ja, moralisch nein. mach doch mal eine l9ste mit deinen Fiskosten und präsentier sie deiner mutter mit dem ziel, ihr begreiflich zu machen das du es mit den finanziellen Miteln nicht stämmen kannst
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Bei der MUTTER würde ich ausziehen !
Kommentar von ganshgansh 28.08.2012und dann?
Kommentar von schnucki65schnucki65 28.08.2012Kann die Mutter sehen wie sie klar kommt .
Kommentar von Wolke12Wolke12 28.08.2012wahrscheinlich besser als so.... :-) Der Sohn will was von seiner Mutter, nicht seine Mutter von ihm- es sei denn man muss für Mutterliebe bezahlen...
Kommentar von schnucki65schnucki65 28.08.2012Sie will fast das ganze Geld von ihm ???
Kommentar von schnucki65schnucki65 28.08.2012http://www.treffpunkteltern.de/familienrecht/Kindesunterhalt/unterhaltsanspruch-...
Guck mal hier rein .
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Ich würde mir an deiner Stelle überlegen, ob du nicht lieber ausziehen solltest. Hast du auch mal dran gedacht einen Bafög-Antrag zu stellen? Die rechnen nämlich automatisch aus, was welcher Elternteil an Unterhalt zu zahlen hat und vllt bekommst du sogar noch etwas Bafög.
Informiere dich auch hier: http://www.scheidung-online.de/ku_wer.htm
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Rein rechnerisch müsste deine Mutter auch dir Geld zahlen! Denn dir steht Unterhalt von Seiten beider Elternteile - je nach deren Verdienst - zu. Der mimimale Satz, den deine Mutter zahlen müsste, kannst du rechtlich sogar einklagen. Wenn sie nichts hat, häufen sich bei ihr eben Schulden (an dich) an. Dagegen kann sie ihre Aufwendungen für dich (Mietanteil, Verpflegungsanteil...) rechnen.
Kommentar von richie1234richie1234 28.08.2012Sie muss nichts zahlen, weil Sie unter dem Selbstbehalt von 1150 (oder 1050) € pro Monat ist... Folglich kann Sie nicht zur Zahlung aufgefordert werden...
Kommentar von Dike2012Dike2012 28.08.2012Die Mutter ist nur unterhaltspflichtig, wenn sie leistungsfähig ist, sonst nicht.
Das Kind ist beweits volljährig und somit hat die Mutter ihm gegenüber einen Selbstbehalt von derzeit 1150 Euro.
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Da Du auch einen Unterhaltsanspruch gegen Deine Mutter hast, erscheint mir der geforderte Betrag viel zu hoch.
Auch wenn Deine Mutter unterhalb des Selbstbehaltes verdient, wäre Sie Dir zum Unterhalt verpflichtet.
Schließlich hat sie eine sogenannte Erwerbsobliegenheit. Nach den Rechtsprechung muss sie deshalb sehen, dass sie - genau wie der Vater - so viel Geld verdient, um angemessenen Unterhalt zu zahlen. Dies wäre der Regelunterhalt.
Nur wenn gegenüber einen Gericht begründet und nachgewiesen wird, warum so wenig Einkommen erzielt wird, kann vom Regelunterhalt überhaupt abgewichen werden.
Das solltest Du Ihr klar machen.
Ein Betrag für Kost und Logis ist OK, aber nicht so viel. Insgesamt vielleicht 150 € - aber dann ist auch gut.
Sonst kannst Du auch ausziehen und von Ihr einfach Barunterhalt gerichtlich einfordern - das wäre auch Dein Recht!
Kommentar von Dike2012Dike2012 28.08.2012"Auch wenn Deine Mutter unterhalb des Selbstbehaltes verdient, wäre Sie Dir zum Unterhalt verpflichtet...."
Nein, ist sie nicht. Sie hat keine Betreuungs-/ Sorgepflicht mehr, da das Kind volljährig ist.
"Schließlich hat sie eine sogenannte Erwerbsobliegenheit..."
Eine erhöhte Erwerbsobliegenheit trifft nur für die Unterhaltsleistungen für Minderjährige (bzw. "privilegierte Erwachsene) zu - beides ist nicht mehr gegeben...
Kommentar von richie1234richie1234 28.08.2012Was sind PRIVILEGIERTE Erwachsene?
Kommentar von comedylacomedyla 28.08.2012Damit ein das volljährige Kind den Status "privilegiertes volljähriges" Kind innehat, sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
Das volljärige Kind:
darf das 21. Lebensjahr noch nicht abgeschlossen haben und
muss im Haushalt eines Elternteiles wohnen und
muss sich in der allgemeinen Schulausbildung befinden und
darf nicht verheiratet sein
http://www.treffpunkteltern.de/familienrecht/Kindesunterhalt/privilegierte-vollj...
Das "Kind" ist volljährig - und für seinen Unterhalt selbst zuständig.
Alle Leistungen, die die Mutter nun für das Kind erbringt (Essen kaufen, Kochen, Abwaschen, Wäschewaschen, Saubermachen, anteilige Miete/ Strom/ Telefonkosten.... kann sie dem Kind nun in Rechnung stellen bzw könnte sie mit ihrem "Baranteil" am Unterhalt "verrechenen"...
Da sie selbst aber nicht "leistungsfähig" ist, um sich am Barunterhalt zu beteiligen, kann sie das Kindergeld (welches sie weiterhin erhält) für ihre Leistungen verwenden - und da 184 Euro nicht ausreichen, zusätzliche Zahlungen vom Kindes (von den Unterhaltszahlungen des Vaters...) erwarten.....
Das stimmt nicht. Auch volljährige Kinder haben Anspruch auf Unterhalt. Siehe auch hier: http://www.finanztip.de/recht/familie/sperling/ku_wann3.htm
Volljährige Kinder haben nur unter bestimmten Bedingungen (......) einen Unterhaltsanspruch an die Eltern - und diese müssten dann nur zahlen, wenn sie leistungsfähig sind.
@brido was ist and er Aussage "•Mutter ist unter dem Selbstbehalt und daher nicht unterhaltspflichtig" nicht verständlich? Und natürlich darf die Mutter Kostgeld verlangen, die Höhe legt sie fest. Der Sohnemann kann ja ausziehen und selber mal schauen was das Leben so kostet!