MuseTiger am 29.07.2008 um 15:54 Uhr
Hallo Ihr lieben, Ich hab folgendes Problem: Ich bin 20 jahre alt und habe einen 2 Jährigen Sohn, ich mache zur Zeit eine Ausbildung zur Erzieherin, sprich ohne Vergütung! Der Erzeuger meines Kindes ist seit Oktober letzten jahres von mir getrennt und wohnt 250 km entfernt, wir hatten uns auf 200€ Unterhalt geeinigt, da er den kleinen kaum sieht und ich nicht viel Geld habe und wir es ohne Jugendamt klären wollten, genauso wie das besuchsrecht, ich hab ihm alle 14 Tage angeboten, jedoch lehnte er ab und wollte nur einmal im Monat kommen. Nun hat er mit ein Schreiben vom Anwalt zukommen lassen wegen Unterhalt und Umgangskontakte! Welche Rechte hat er, welche habe ich ???

Ihr wart demnach nicht verheiratet?
Dann mein Tipp:
Lasse es übers Jugendamt laufen - im Interesse deines Sohnes! Die könne dir auch alle Möglichkeiten inkl. Rechte und Pflichten darlegen.
glaub' mir, das erspart dir viel Ärger, den Gang zum (teuren) Anwalt und hält dir finanziell zumeist den Rücken frei ...
er hat das recht und die pflicht den regelunterhalt zu zahlen.
und das recht den umgangskontakt mit dem kind zu halten.
du hast das recht und die pflicht, den unterhalt anzunehmen und ihm das umgangsrecht zu gestatten.
näheres wird dir der anwalt sagen können.

Ich hab das letztes Jahr alles durchegemacht und das ohne Anwalt. Ich geb einen guten Rat. Nimm dir einen. Meiner hat mich sitzen lassen, wegen einer anderen. Am Anfang hat der Umgang noch ganz gut funktioniert. Dann hat er die nächste mit Kind sitzen lassen. 2005/2006 hat er sich nicht blicken lassen und kam 2007 mit einem Anwalt an. Hat die übelsten Behauptungen aufgetsellt. Und Unterhalt Ha. Ich mußte Vorschuß beantragen. Der läuft nächstes Jahr aus. Er hat das Recht das Kind zu sehen da führt kein Weg vorbei, aber besteh auch auf deine Rechte!

??? Wenn der Vater weniger kommen will, als Du ihm angeboten hast, dann wäre ja der einzge Streitpunkt, dass Du ihn zwingen willst öfters zu kommen. Das wird in aller Regel nicht klappen.
Oder hat der Anwalt mehr Rechte gefordert?
Wegen dem Unterhlatsanspruch würde ich mich schon mit dem Jugendamt in Verbindung setzen. Wenn es normal läuft wird es rechtlicher Vertreter seiner Ansprüche gegenüber dem Vater. Dies ist vor allem wichtig weil du bzw. das Kin einen durchsetzbaren Titel braucht. Und denn kann nur ein Gericht bestimmen.
Bitte lass Dich unbedingt beraten, denn da nun ein Anwalt eingschaltet ist, kann es auch für Dich heikel werden.
Ich glaub ich les nicht richtig.Was für ein Schwachsinn.Wenn ein Vater/Erzeuger sein noch sehr junbges Kind vielleicht 4 x im Jahr sieht und dann auf einmal dort übernachten soll ist wohl vorprogrammiert was da passiert.Und ich habe nicht den Eindruck das MuseTiger irgendein Symdrom hat.Ich stelle die Liebe des Vaters zu seinem Kind nicht in Frage,aber ich bin der festen Meinung zu Übernachtungsbesuchen gehört vorher eine absolute Regelmässigkeit in den Besuchen.Nur mal zur Info.es ist psychologisch erwiesen,daß ein kleines Kind jedes Mal von vorne anfängt wenn es eine Bezugsperson länger als 14 Tage nicht sieht.Umsonst hat vater Staat diese Besuchsfrist nicht eingeräumt!Lass Dich nicht beirren Muse!!!!Geh den Weg mit dem Beistand.Wer sich ein Haus kaufen kann,kann auch Unterhalt bezahlen und kann auch sein 14 tägiges Besuchsrecht finanzieren.Alles andere wäre nämlich nicht gut für Dein/Euer Kind!!!!LG Sandy

Hallo MuseTiger
Auf der einen Seite willst du gar nicht, das er als Vater eine Beziehung zu seinem Kind aufbauen kann, du schreibst selbst"
Da ich jedoch der meinung bin, das der Erzeuger für meinen kleinen Unbekannt ist, seit Oktober war er 4 mal hier und davon 2 mal in meinem beisein, möchte ich nciht das er ihn alleine mitnehmen darf ect."
Ich wuensche Dir, uebelege nicht fuer dich, was du willst etc. sondern uebelege was dem Kind Gutes entsteht und gut fuer das Kind ist. Und das ist ein BEZIEHUNG ZU BEIDEN ELTERNTEILEN.
So wie ich es lese, wills du euerem Kind und dem Vater nicht die Chance dazu geben. doch lasse es dir gesagt sein, irgendwann in dem Leben eures Kindes wird das Kind solange nachfragen und suchen, bis es seinen Vater sehen und erleben kann. Und spaetestens dann bricht alles zusammen, was du auch immer getan hattest, um solchen Abstand aufzubauen, alle Muehe umsonst, und euer Kind seelisch und gefuehlsmaessig zu tiefst verletzt.
Also, lass euer Kind euer Kind sein, und mach es nicht zu DEINEM Kind. Informiere dich mal ueber PAS Syndrom. Das entsteht in vielen FAellen, in denen Elternteile versuchen Umgang etc. so wenig wie moeglich, dem anderen Elternteil zugeben. Euer Kind bekommt dafuer dann PAS Syndrom, kann gar nicht gesund erwachsen werden. WILLST DU DAS?????
Lass das Jugendamt aus dem Spiel wenn du euer Kind liebst, denn viele Jugendaemter sind Kinderseelentoeter, ja da wird dir geholfen bestimmt, doch meistens zum groessten Schaden fuer das Kind.
Du kannst jederzeit in eine Erziehungsberatungsstelle gehen, die beraten dich und euch auch als Eltern zusammen neutral und zum Wohle des Kindes.
liebe Gruesse ros
PS; Informiere dich ueber PAS, ist momentan das wichtiste, was du fuer euer Kind tun kannst.
MuseTiger am 30. Juli 2008 12:44 ALso: denn viele Jugendaemter sind Kinderseelentoeter !!!
ÖÄM, damit kann ich mich nicht Identifizieren, weil ich Sozialassistentin bzw angehende Erzieherin bin und mit dem Jugendamt durch meine Arbeit in guter Verbindung stehen muss!
Es gibt fälle, bei denen gibt es keinen weg daran vorbei, das es nicht die beste und tollste lösung ist weiß ich!
Jedoch gibt es zwischen dem Vater und mir so große Veständigungsprobleme, das es nicht durch ein normales gespräch behoben werden kann (scheinbar) Ich habe ihm immer wieder die Chance geboten sein Kind zu sehen ... und er war im November, Januar und März hier und ich habe ihn dann im Juni angerufen und gefragt ob er sein Kind nicht mal wieder sehen wollte, sonst hätte er sich weder gemeldet, noch nun son stress mit dem Anwalt geschoben!
Alles was probleme macht, kommt irgendwie nur von seiner seite, auch wenn sich das vielleicht ein bisschen doof an, aber so ist es !
MuseTiger am 30. Juli 2008 13:07 Ausserdem, will ich ja den Umgang nicht verweigern, sondern ihn jeglich so aufbauen, das das Kind ihn erst kennenlernt usw und dann kann man immer noch weiter sehen !!!
Jona1234 am 5. August 2008 14:27 Hallo MuseTiger
Du willst alle FAeden in der Hand halten und dirigieren, und ja nichts zulassen, wo du nicht dabei bist, willst nicht, das der Vater alleine Kontakt zu euerem Kind hat, er alleine den Kontakt aufbaut etc. Sorrry doch solche Frau hatte ich auch mal, und das ist ganz einfach, auf alle fAelle bei meiner EX krank, da sie mit ihrer eigenen Vergangenheit und dem damitverbundenem Erlebtem nicht klar kommt. Ich sehe bei dir hier aenliches. Du musst alles unter Kontrolle haben, etc. Schau in deine Vergangenheit und bewaeltige diese, taetest uerem Kind damit das beste ws du euerm Kind geben kannst. Denn du wiedersprichst dir selbst, auf der einen Seite sagst DU(schau auch hier gehst du von Dir alleine aus) willst den Umgang aufbauen und dann solche Worte: "Da ich jedoch der meinung bin, das der Erzeuger für meinen kleinen Unbekannt ist, seit Oktober war er 4 mal hier und davon 2 mal in meinem beisein, möchte ich nciht das er ihn alleine mitnehmen darf ect."
"ich will nur einfach nciht das er mit ihm alleine ist, da er die Verantwortung meiner meinung nach nicht tragen kann und der kleine so bei einem "Fremden" ist!"
Ich wuensche Dir, da in deine Dunkelheit Licht kommt und du so die Dunkelheit verlassen kannst. liebe Gruesse ros

DH bommel...und die stehen ja auch nicht direkt bei Dir /ihm auf der Matte. Die können Dich aber beratender weise Unterstützen ohne das Du einen Haufen Kohle rausschmeißt. Und das der Erzeuger Deines Sohnes ihn nur einmal im Monat sehen möchte / kann, hat evtl. ja einen finanziellen Hintergrund bei dieser Entfernung. Wobei, wenn er sich einen RA leistet...naja...Ich an Deiner Stelle würde ein Gespräch mit dem Jugendamt suchen und die Briefe die sein RA geschickt hat mitnehmen. Mir tut nur der Kurze leid...Ich drücke Euch die Daumen ;-) LG., Gordon
MuseTiger am 29. Juli 2008 16:17 Danke :) Also an dem Geld kann es irgendwie nicht liegen, das hab ich mir auch schon gedacht, weil wenn sich jemand wie du schon sagst einen Rechtsanwalt leiseten kann, ein Haus kauft und zusätzlich noch eine neue freundin mit Kind unterstützen kann .... Der kleine hatte am 4.7 geburtstag und er ist den Tag nicht hergekommen, obwohl es am wochenende war, er hat nciht angerufen, ihm jedoch vorher ein Dreirad versprochen, das hat er bist heute noch nicht, er kann es angeblich nicht schicken, weil porto zu teuer, das kann er sich nciht leisten löl
oohpss am 29. Juli 2008 16:38 EIN HAUS GEKAUFT???
Und Du bekommst für Euer Kind nur 200 EUR?
Ich glaube Du hast ein zu großzügiges Gemüt. Ich hatte verstanden Dir tun die 50 EUR weniger schon weh.
Dein Kind hat aufgrund der wirtschaftlichen Verhältnisse seines Vaters nach meinem Eindruck einen wesentlich höheren Anspruch. Und da Du Dich um das Kind kümmerst Du auch!
Ich habe den Eindruck der Typ nutzt Dich gandenlos aus! Unglaublich was für Männer da draussen rumlaufen. Eine echte Schande.
Das Jugendamt wird hier besonderen Spaß haben, weil es ein Fall ist bei dem zur Abwechslung tatsächlich mal etwas zu holen ist.
MuseTiger am 29. Juli 2008 16:44 Er meinte sein Anwalt hätte das mit gehalt usw alles durchgerechnet und er müsste eigentlich nur 130€ zahlen, er sei ja gnädig und zahlt mir 150 !!!!????
MuseTiger am 29. Juli 2008 16:45 Und natürlich tun mir 50€ weh ... ich mein ich bin schülerin und muss quasi von 300€ meinen Sohn "Unterhalten" und meinen Lebensunterhalt ja auch ....
oohpss am 29. Juli 2008 16:55 Ja, aber seine angebliche Großzügigkeit ist eine Argumentation für Deinen Junior ...
Deine Ansprüche sind VIEL, VIEL höher. Das Gespräch auf dem Jugendamt wird Dir viel Freue bereiten ....
MuseTiger am 29. Juli 2008 17:04 Ja das hoffe ich doch ggg

Er Zahlt mir nun plötzlich ohne vorwahnung 50€ weniger jeden Monat und will einmal im Monat herkommen um den kleinen für 10 Stunden mit zunehmen und nach den Ferien auch Wochenweise! Da ich jedoch der meinung bin, das der Erzeuger für meinen kleinen Unbekannt ist, seit Oktober war er 4 mal hier und davon 2 mal in meinem beisein, möchte ich nciht das er ihn alleine mitnehmen darf ect. Dazu kommt noch, das ich kein Geld habe und auch keine Rechtschutz, ich kann mit keinen Anwalt nehmen, was soll ich eurer Meinung nacht tun ??
Sachbearbeiterin vom Jugendamt kommt erst Montag ausm urlaub wieder und stellungnahme zum brief soll bis zum 7.8 eingereicht werden. Hab schon bei der Kanzlei angerufen und die situation geschildert, die Sekretärin sagte nur das es die alleinige entscheidung des Anwalts und des Mandanten ist ob sie dies durchgehen lassen oder ob sie vor gericht gehen ....
Also was tun ???
oohpss am 29. Juli 2008 16:06 Am Montag ist der 4., das Jugendamt kann dem Anwalt ein FAX schicken in dem steht, dass es nun die Sache übernommen hat und sich wieder melden wird.
Das wars dann erstmal.
Eine Frist kann der Anwalt nur poforma setzen, indem er beispielsweise schreibt, dass ansonsten eine Feststellungsklage eingeriecht wird. Eigentlich dürft er in dem Schreiben nur die Frist aufgeschrieben haben ohne irgendeine weitere Androhung. Er wollte Dir halt Angst machen.
Eine Klage wird der Vater nicht einreichen, weil er ansonsten mehr Nachteile befürchten muss.
Da Du das Kind hast und da Dir deshalb das Jugendamt helfen wird, hast Du die bessere Position. Also kannst Du Dich entspannen.
MuseTiger am 29. Juli 2008 16:13 Also in dem Brief von 3 DinA4 Seiten steht das wenn diese Frist nicht eingehalten wird, sie Gerichtliche hilfe in Anspruch nehmen wollen ... Naja der brief ist so gut wie erstunken und erlogen weil ich denke eine Besondere beziehung zu einem Kind besteht nicht wenn er ihn 4 mal in einem Jahr gesehen hat !!!
Mir ist es eigentlich egal wie oft er im Monat kommt und ihn sehen will, ich will nur einfach nciht das er mit ihm alleine ist, da er die Verantwortung meiner meinung nach nicht tragen kann und der kleine so bei einem "Fremden" ist! Und ich denke nicht das es so gedacht ist, das er Freitag anruft und sagt ich komme morgen um den kleinen zu holen und ich muss dann alles absagen und meine ganze planung umwerfen !
oohpss am 29. Juli 2008 16:26 Wie gesagt, er will Dir erstmal Angst machen. Möglicherweise hat ihn der Anwalt auch darauf vorberietet, dass er ein möglichst gutes Verhältnis zum Kind aufbaut, damit über kurz oder lang ein Soregrechtsstreit daraufs wird (der Anwalt will ja auch was verdienen und so ein popliger Unterhaltsstrei bringt fast nichts. ich würde mal sagen der Stundensatz des Anwalts liegt derzeit bei ca. 10 bis 20 EUR).
Also beurteile erstmal die Interessen und überleg Dir was realistisch ist.
Es ist ja gut und schön was der Vater und sein Anwalt sich vorstellen, aber es gibt da eben noch Deine Vorstellungen. Und dann gibt es da noch das Kind.
DU BRAUCHST DAS JUGENDAMT.
Grundsätzlich sind, ich schrieb es schon, Deine Chancen nicht schlecht, dass Du Deine Interessen durchsezen kannst. Überigens ist der zusätzliche Vorteil, dass Du Das Unterhalstgeld über das Jungendam bekommtst, wenn der Vater mal nicht zahlen sollte, wenn Du das alles nun über das Jugendamt machst. Ausserdem helfen Sie Dir die augenblickliche Situation zu überbrücken.
ABER
MuseTiger am 29. Juli 2008 16:35 Danke für deine (Eure) hilfe, ich werd mcih Montag dann auf jedenfall mit der Zuständigen Sachbearbeiterin vom Jugenamt in Verbindung setzen!
sollte es zum rechtsstreit kommen, kannst du beim amtsgericht beim rechtspfleger einen beratungsschein für einen anwalt beantragen.
der steht dir dann zur seite und regelt für dich ggf. prozesskostenhilfe ect.
das kindeswohl steht immer im vordergrund..., auch wenn das mancher mutter so nicht passt.
kodiaksa am 29. Juli 2008 16:09 Du kannst Dir auch ohne Geld einen Anwalt nehmen, wird bezahlt über Beratungs-oder Prozeßkostenhilfe. Sonst könnte ja kein Arbeitsloser prozessieren.

Er muß zahlen und hat das Recht auf Besuch jedes zweite Wochenende.