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Unterhalt und BGH-Urteil von heute

gefragt von rawi47 am 18.03.2009 um 20:00 Uhr

Was ist eure Meinung und Erfahrung zum heutigenBGH-Urteil in Sachen Betreuungs- und Aufstockungsunterhalt?

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Liebe/r rawi47,

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Recht x 35.136 Finanzen x 23.682 unterhalt x 2.065 bhg-urteil x 1

Noergelix
beantwortet von Noergelix am 19. März 2009 00:46
1x
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Ist durchaus legitim, das der Unterhaltspflichtiger Part nach Ablauf der Pflichtelternzeit die Zahlung von der Aufnahme einer Vollzeitbeschäftigung abhängig macht. Die Verpflichtung erstreckt sich allenfalls auf das Kind, nicht auf den geschiedenen Partner. Diese/r hat die Möglichkeit, allein/e für den Unterhalt zu sorgen. Ginge allen besser dadurch. Ich weiß, es wird ein Aufschrei aufgeben, aber DH!

Kommentar von rawi47 am 19. März 2009 06:49

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