Was ist eure Meinung und Erfahrung zum heutigenBGH-Urteil in Sachen Betreuungs- und Aufstockungsunterhalt?

Liebe/r rawi47,
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Schöne Grüße
Paula vom gutefrage.net-Support

Ist durchaus legitim, das der Unterhaltspflichtiger Part nach Ablauf der Pflichtelternzeit die Zahlung von der Aufnahme einer Vollzeitbeschäftigung abhängig macht. Die Verpflichtung erstreckt sich allenfalls auf das Kind, nicht auf den geschiedenen Partner. Diese/r hat die Möglichkeit, allein/e für den Unterhalt zu sorgen. Ginge allen besser dadurch. Ich weiß, es wird ein Aufschrei aufgeben, aber DH!
seh ich auch so ähnlich