Raimund1 am 16.09.2007 um 15:09 Uhr
Ich lebe getrennt von meiner Frau, die Kinder leben bei ihr. Ich zahle Unterhalt für die Kinder. Der Sohn fängt im Herbst an, zu studieren und hat Antrag auf Bafög gestellt. Wenn das genehmigt wird, verringert sich da meine Unterhaltszahlung und wenn ja. um welchen Betrag?

Meines Wissens ist es umgekehrt: Die Unterhaltszahlung wird auf seinen Anspruch auf Bafög angerechnet. Ich habe damals auch kein Bafäg bekommen, weil mein Vater zuviel verdient hat. Warum soll das anders sein, wenn die Eltern geschieden sind?
Das Bafögamt ermittelt ja die Bedürftigkeit des Antragsstellers. Es wird also festgestellt wieviel derjenige zum Leben braucht (abhängig von Wohnsituation etc.). Anhand des Einkommens der Eltern wird dann festgestellt, ob diese in der Lage sind den ermittelten Betrag komplett zu decken. Können die Eltern aufgrund ihrer Einkommen zB nur 50% decken, kommen die restlichen 50% vom Bafögamt. Stellt das Amt aber fest, dass die Eltern genügend verdienen, wird es gar nichts dazugeben, weil die Eltern ihrer Unterhaltspflicht nachkommen müssen.
Raimund1 am 16. September 2007 17:46 Wobei das Amt ja die Einkommen von vor 2 Jahren als Basis nimmt - und da sah es sehr düster aus. Ich gehe davon aus, dass er Bafög bekommt. Ich habe jetzt wieder festes Einkommen, von dem ich Unterhalt zahle - viel bleibt mir nicht übrig. Deswegen wollte ich wissen, ob ggf. mein Unterhalt verringert werden darf.
ich würde eher sagen, der bleibt so. oder vielleicht kann es auch passieren, das er gar nichts bekommt, weil du zuviel verdienst. habe ihr geteiltes sorgerecht???
was hast studiert? wenn man fragen darf???
Jura
S.Kommentar bei Calice