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Unterhalt rückwirkend einfordern?

gefragt von komma1 am 26.08.2009 um 17:33 Uhr

Hallo,

seit jahren kämpfe ich um den Unterhalt meines Kindes, da der vater nicht zahlt... 2000 wurde ein Vergleich und dann ein Beschluss vom Gericht erteilt. 2003 wollte der Ex Mann diesen abändern, da er wegen plötzlichem Studieninteresse nicht zahlen könne. Das Gericht lehnte dies aber ab. Nun haben wir 2009 und immer noch zahlt er nicht den Unterhalt mein er Tochter. Für 2003-2004 bezog ich Unterhalt von der Vorschusskasse, danach nicht mehr, da ich mit meinem heutigen zweiten Mann zusammenzog und es hieß, er müsse nun für den Unterhalt aufkommen. Eigentlich nicht fair :-( Meine Frage ist nun, kann ich den Unterhalt von 2005 bis heute noch Rückwirkend einfordern? Es ist immerhin eine Betrag von gut 15-18000 Euro, wenn ich das minimum laut düsseldorfer Tabelle rechnen würde. Hatte jemand schon mal ähnliches??? Geht sowas auch mit einem Mahnbescheid, den ich selber bei Gericht erstellen lasse?


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anonym
beantwortet von Christiangt am 26. August 2009 17:34
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Ja mit einem Mahnbescheit geht das, du hast ja den Unterhaltstitel erworben richtig? Wenn ja dann kannst du es mit Mahnbescheit versuchen.

Kommentar von komma1 am 26. August 2009 17:36

Also es steht auf dem Unterhaltsblatt " Beschluss des Amtgerichts ...." das ist dann ein Titel oder? Sorry wenn ich so frage, aber ich habe nun so viel gelesen und bin ganz wirr :-)


peterunddoris
beantwortet von peterunddoris am 26. August 2009 17:35
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Weiß es zwar nicht aus eigener Erfahrung, habe aber gehört, daß säumige Unterhaltspflichtige auch angezeigt werden können und notfalls eingesperrt werden.


anonym
beantwortet von guterwolf am 26. August 2009 17:54
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Frag doch einfach mal beim Amtsgericht nach ob dein Ex aufgrund des Beschlusses vom ...die Zahlung leisten muss und wenn ja, würde ich dir raten einen Anwalt zu befragen, z.B. im Internet frag-einen-anwalt.de. Das kostet nicht sehr viel und du bekommst verbindliche Auskunft.


stefvol
beantwortet von stefvol am 26. August 2009 19:18
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wenn er unterhaltspflichtig ist und nicht zahlt, Vater STaat in Vorleistung gegangen ist für einen Zeitraum von 2 Jahren, dann ist da etwas oberfaul. Denn die Vorschusskasse holt sich die Kohle wieder zurück. Entweder hat er nix, oder tut zumindest so als wäre er mittellos, oder aber die haben es einfach schleifen lassen. Klage den Unterhalt ein, beschaffe einen Mahnbescheid, lass notfals auch eine Gehaltspfänung durchführen wenn er nicht bereit ist zu zahlen. Manchmal wirkt ein Anruf bei seinem Arbeitgeber wunder, der rückt ihn dann aufm Pelz. Kann auch schiefgehen - er feuert ihn. Nimm dir einen Anwalt und klage die Kohle ein....


anonym
beantwortet von Grazka am 10. November 2009 17:00
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genau, also mein freund hat auch ein problem, also sein vater hat noch nie nen cent ausgezahlt,hab ich erfahren das man ins gericht gehen kann und ne klage machen kann,ist das überhaubt noch möglich wenn er schon 26 ist???


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