Unterhalt ohne Kindergeld?

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Während deiner ersten Ausbildung hast du einen "unterhaltsrechtlichen Bedarf", von dem du alle deine eigenen Lebenshaltungskosten bestreiten musst, also Verpflegung, Unterkunft, Kleidung, Freizeit....

Solange du noch im Elternhaus wohnen kannst, errechnet sich dieser Bedarf am Einkommen beider Eltern zusammen, ansonsten läge er bei derzeit 670 Euro pro Monat.

Um diesen Bedarf zu decken, musst du vorrangig dein eigenes Einkommen und das Kindergeld einsetzen. Nur, wenn sich dann noch eine Differenz > 0 zum Bedarf ergibt, hast du einen Anspruch auf Unterhalt an die Eltern - in eben der Höhe dieser Differenz.

Durch den Wegfall des Kindergeldes würde sich diese mögliche Differenz erhöhen (oder nun erst eine entstehen) und somit auch dein Anspruch auf Unterhalt.

Ob die Eltern dir aber tatsächlich auch mehr Unterhalt zahlen müssten, hängt von ihren eigenen Einkommen ab. 

Beider Anteile an deinem Gesamtunterhalt müsstest du erst neu berechnen lassen, denn es würde sich ja dann ggf. nicht nur der Anteil des Vaters sondern auch der der Mutter erhöhen. Zwar könnte sie dir ihren Anteil weiterhin in Form von Verpflegung und Unterkunft statt Bargeld gewähren, aber der Wert dieses Anteil würde sich ja dann verändern. 

War der Vater bisher allein unterhaltspflichtig an dich, weil deine Mutter aufgrund geringen Einkommens nicht "leistungsfähig" ist, so würde sich dein Anspruch an ihn dann also um das wegfallende Kindergeld erhöhen. 

Tatsächlich müsste er dann aber nur bis zu seinem Selbstbehalt an dich zahlen (derzeit 1300 Euro) und überhaupt nur, wenn du den bestehenden Unterhaltstitel gegen ihn entsprechend abändern lässt.....

Unter dem Abschnitt "Wieviel zahlen?" kannst Du das nachlesen, das hängt ganz davon ab, wie Deine Eltern finanziell dastehen, wieviel Unterhalt sie Dir zahlen müssen

http://www.verbraucherzentrale-bremen.de/Unterhalt-Was-Eltern-zahlen-muessen

Unter Umständen kannst du ja auch BAFÖG beantragen.

Wenn du noch keine abgeschlossene Berufsausbildung hast,dann sind dir beide Elternteile ab 18 zum Barunterhalt verpflichtet,wenn sie leistungsfähig sind !

Ist der Unterhalt also schon korrekt nach dem unterhaltsrelevanten Nettoeinkommen beider Elternteile berechnet worden,dann muss das nach dem entfallen des Kindergeldes noch einmal berechnet werden.

Dein Vater und deiner Mutter stehen aber ein Selbstbehalt von 1300 € Netto zu,nur wenn du als 18 - unter 21 jähriges Kind noch die Schule besuchen würdest,dann stündest du einem minderjährigen Kind gleich,dann läge der Selbstbehalt nur bei 1080 € Netto.

Würde deine Mutter aber angenommen nicht leistungsfähig sein,dann müsste dein Vater auch nur Unterhalt nach seinem relevanten Netto laut Düsseldorfer Tabelle leisten,dass Kindergeld kann dann vom Tabellenwert natürlich nicht mehr abgezogen werden,wenn du es nicht mehr bekommst,es würde dann also der Zahlbetrag deines Vaters sein,sollte deine Mutter nicht leistungsfähig sein.

Wenn Du eine eigene Wohnung hast, dann könntest Du auch BAB beantragen. In dem Alter sollte man schon für sich alleine sorgen können ohne das Mama und Papa immer die Geldbörse aufmachen müssen.

In dem Alter sollte man schon für sich alleine sorgen können ohne das Mama und Papa immer die Geldbörse aufmachen müssen.

Eltern zahlen für ihre Kinder – dieser Grundsatz gilt nicht nur für kleine Kinder, sondern auch für Volljährige, sofern sie sich noch in der (Erst-)Ausbildung befinden.

http://www.vz-nrw.de/Unterhalt-Was-Eltern-zahlen-muessen

Nein, ich wohne noch zu Hause und mein Vater muss zahlen. Da das Kindergeld wegfällt würde ich meine Mutter natürlich gerne weiter unterstützen, was aber mit meinem sehr knappen Ausbildungsgehalt nicht möglich ist.

kommt drauf an, was dein vater verdient und wieviel Ausbildungsvergütung du hast. Er hat 1300 euro selbstbehalt.