Raimund1 am 15.01.2008 um 20:22 Uhr
Wenn ich Ende 2007 den Antrag auf Scheidung gestellt habe und die Scheidung in 2008 vollzogen wird. gilt dann das neue Unterhaltsgesetz ( ab 1.1.2008) oder noch das alte?

Warum werden heute soviele Fragen zweimal gepostet? Sieh die Antwort von Xy bei deiner ersten Frage.
In Deinem Fall gilt das NEUE Unterhaltsrecht, das im Übrigen auch grundsätzlich auch auf so genannte "Altfälle" anzuwenden ist.
Tipp: Gib bei allen Fragen an, in welchem Staat du lebst, insbesondere bei Rechtsfragen! Wenn du in diesem Forum Rat in einer Rechtsfrage möchtest, musst du unbedingt angeben, welchen Staat deine Anfrage betrifft. Sonst ist ganz einfach keine seriöse Beantwortung möglich. .
hängt mit Serverproblemen zusammen _ tut mir leid ist keine Absicht, Raimund1
Okay, aber heute fällt es mir extrem auf, der Text ist immer der gleiche, nur die Frage ist etwas anders, wollte Dich nicht angreifen, bin nur von den Doppelpost`s genervt.