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Unterhalt nach neuem Recht?

gefragt von Raimund1Raimund1 am 15.01.2008 um 20:22 Uhr

Wenn ich Ende 2007 den Antrag auf Scheidung gestellt habe und die Scheidung in 2008 vollzogen wird. gilt dann das neue Unterhaltsgesetz ( ab 1.1.2008) oder noch das alte?


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Vom Fragesteller als hilfreichste Antwort ausgezeichnet


sheela2011
beantwortet von sheela2011 am 15. Januar 2008 20:24
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Hilfreichste Antwort

Warum werden heute soviele Fragen zweimal gepostet? Sieh die Antwort von Xy bei deiner ersten Frage.

Kommentar von 731c5ad6dd97e7d6fb61ba4d6b44bf08smallRaimund1 am 15. Januar 2008 20:26

hängt mit Serverproblemen zusammen _ tut mir leid ist keine Absicht, Raimund1

Kommentar von 90d403d723aa221c992a7c09d16139aasmallsheela2011 am 15. Januar 2008 20:38

Okay, aber heute fällt es mir extrem auf, der Text ist immer der gleiche, nur die Frage ist etwas anders, wollte Dich nicht angreifen, bin nur von den Doppelpost`s genervt.


Weitere gute Antworten


anonym
beantwortet von Vinc1 am 18. Januar 2008 18:04
3x
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In Deinem Fall gilt das NEUE Unterhaltsrecht, das im Übrigen auch grundsätzlich auch auf so genannte "Altfälle" anzuwenden ist.


anonym
beantwortet von luetzelmatt am 12. März 2009 03:09
0x
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Tipp: Gib bei allen Fragen an, in welchem Staat du lebst, insbesondere bei Rechtsfragen! Wenn du in diesem Forum Rat in einer Rechtsfrage möchtest, musst du unbedingt angeben, welchen Staat deine Anfrage betrifft. Sonst ist ganz einfach keine seriöse Beantwortung möglich. .


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