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unterhalt, kindergeld

gefragt von nameless123 am 28.06.2009 um 21:48 Uhr

liebes forum,

mal wieder eine rechtliche frage.

zur situation: ich bekomme unterhalt von meinem vater. in den unterlagen des damaligen gerichtsverfahren steht, dass von dem unterhaltsanspruch das hälftige kindergeld abgezogen wird (die andere hälte entspricht dann wohl meiner mutter?). nun bin ich 26, das kindergeld fällt weg und mir fehlen die monatlichen kindergeldbezüge. würde die differenz jetzt eigentlich durch höhere unterhaltszahlungen ausgeglichen werden müssen?

vielen dank im vorraus!


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anonym
beantwortet von SUNFRIEND4 am 28. Juni 2009 21:49
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Warum - um alles in der Welt - brauchst Du mit 26 noch Unterhaltszahlungen? Wann verdienst Du mal was?

Kommentar von nameless123 am 28. Juni 2009 21:51

weil ich gerade in meinem Examen stecke, alles im rahmen der regelstudienzeit. ganz einfach!

Kommentar von SUNFRIEND4 am 28. Juni 2009 22:16

Dann wirst Du wohl noch bis zum Schluss mit etwas weniger Geld auskommen müssen


48Clemens
beantwortet von 48Clemens am 28. Juni 2009 21:52
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Würde es mal mit Arbeit versuchen

Kommentar von MGMGMG am 29. Juni 2009 08:36

Antworten sollen hier helfen. Solche Antworten erhält man auch auf der Straße.


Teddyle
beantwortet von Teddyle am 28. Juni 2009 22:03
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Wenn es Dir nicht möglich ist, etwas dazu zu verdienen, sprich doch mit Deinen Eltern, ob sie Dich nicht entsprechend unterstützen können. Zwingen kannst Du sie nicht. Und halte Dich nicht nur an Deinen Vater.


anonym
beantwortet von MGMGMG am 29. Juni 2009 08:34
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Geh zur Bafög-Stelle, gebe dort, wie immer, Dein Einkommen und Deine Ausgaben an; gebe Deinen Eltern die entsprechenden Bögen, wo sie ihr Einkommen darlegen müssen und schwups erhälst Du einen Bafög-Bescheid in dem steht, wie hoch Dein Unterhaltsanspruch gegenüber Deinen Eltern ist. Den kannst Du dann einklagen. Ja, dass dauert leider wieder ein wenig Zeit, aber so geht es auch vielen anderen Studenten. Aber hier wird keiner einen Aufsatz über Unterhalt schreiben können. Schon allein, weil das seeehr Einzelfallabhängig ist.


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