liebes forum,
mal wieder eine rechtliche frage.
zur situation: ich bekomme unterhalt von meinem vater. in den unterlagen des damaligen gerichtsverfahren steht, dass von dem unterhaltsanspruch das hälftige kindergeld abgezogen wird (die andere hälte entspricht dann wohl meiner mutter?). nun bin ich 26, das kindergeld fällt weg und mir fehlen die monatlichen kindergeldbezüge. würde die differenz jetzt eigentlich durch höhere unterhaltszahlungen ausgeglichen werden müssen?
vielen dank im vorraus!
Antworten sollen hier helfen. Solche Antworten erhält man auch auf der Straße.