gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


Unterhalt, Kind, Geld

gefragt von Doro1982 am 02.01.2009 um 20:05 Uhr

Der Vater des Kindes will keinen Kontakt zu seinem Kind und verweigert der Kindsmutter nun den Unterhalt.

Wie sieht die Rechtslage aus??


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Geld (22071)
Kind (2548)
Unterhalt (2018)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


Nachtflug
beantwortet von Nachtflug am 2. Januar 2009 20:06
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ganz einfach: Die Kindsmutter beantragt Unterhaltsvorschuss, und das Amt holt sich das schon vom Kindsvater zurück.

Kommentar von 9b32991c684c5f8e2437285f11a02fb9smallKBB0815 am 2. Januar 2009 20:07

so isses !!!!!!

Kommentar von Doro1982 am 2. Januar 2009 20:09

also brauch meine Freundin sich da nicht so große Sorgen zu machen. Danke


anonym
beantwortet von Lissa am 2. Januar 2009 20:09
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Was tun, wenn der Unterhaltspflichtige einmal nicht mehr zahlt?

Dafür gibt es die sog. "Unterhaltsvorschusskasse".

Der Unterhaltsvorschuss ist eine wichtige finanzielle Hilfe für Alleinerziehende. Bleibt einmal der Unterhalt des Unterhaltspflichtigen aus, so springt der Staat ein.

Sie stehen also nicht plötzlich mittellos da!

Allein erziehende Mütter oder Väter erhalten zur Sicherung des Unterhalts ihrer Kinder Unterhaltsvorschuss, wenn das Kind

  • das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat,

  • im Inland bei einem seiner Elternteile lebt, der ledig, verwitwet oder geschieden ist oder von seinem Ehegatten dauernd getrennt lebt und

  • nicht oder nicht regelmäßig Unterhalt von dem anderen Elternteil oder nach dessen Ableben keine Waisenbezüge in einer bestimmten Mindesthöhe erhält.

Die Unterhaltsleistung wird auf Antrag längstens für insgesamt 72 Monate gezahlt. Sie beträgt seit dem 01.07.2003 für Kinder unter 6 Jahren 122 EUR monatlich und für Kinder von 6 bis 12 Jahren 164 EUR monatlich.

Weitere Informationen gibt Ihnen das zuständige Jugendamt.

http://www.allein-erziehend.info/auf-gehts/unterhaltsvorschuss.htm

Kommentar von Lissa am 2. Januar 2009 20:10

Vorteilhaft für die Regelung des Unterhalts ist ein Unterhaltstitel, dieser kann vom Jugendamt oder Familiengericht auf Antrag des Unterhaltsberechtigten bzw. des gesetzlichen Vertreters ausgestellt werden.

Im Unterhaltstitel wird festgelegt, wieviel der Unterhaltspflichtige monatlich an Unterhalt zu zahlen hat. Bei der Festlegung des Titels werden alle individuellen Faktoren der Elternteile berücksichtigt, wie Einkommen, Familienstand, weitere Kinder. Diese festgesetzte Summe ist bindend. Der Betrag darf nicht selbständig gemindert werden, außer, die Partner treffen gemeinsam eine Vereinbarung darüber. Diese sollte möglichst schriftlich abgefaßt werden. Zu den Unterhaltstiteln zählen: Urteile, Urkunden (auch notariell), gerichtliche Einigungen, gerichtliche Vergleiche und Beschlüsse. Änderungen sind nur über das Gericht bzw. das Jugendamt möglich. Durch die üblicherweise aufgenommene Klausel zur sofortigen Zwangsvollstreckung kann der "Betreuende Elternteil" direkt Vollstreckungsmassnahmen gegen den anderen Elternteil vornehmen lassen.

Wenn das Kind älter wird, der Unterhaltspflichtige mehr verdient oder wenn die Regelsätze angehoben werden, steht dem Unterhaltsempfänger mehr Geld zu. Die Titel muss dann geändert werden. Voraussetzung für eine problemlose Änderung der Urkunde ist allerdings immer, das Einverständnis des Unterhaltszahler.

Kommt der unterhaltspflichtige Elternteil seiner Verpflichtung Unterhalt zu bezahlen nicht nach, kann beim zuständigen Jugendamt Unterhaltsvorschuss beantragt werden.

http://www.allein-erziehend.net/Info/Unterhalt.htm


RamsesII
beantwortet von RamsesII am 2. Januar 2009 20:06
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Anwalt, Unterhaltsklage.


pippi60
beantwortet von pippi60 am 2. Januar 2009 20:06
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Zahlen muß er trotzdem!


danielrd82
beantwortet von danielrd82 am 2. Januar 2009 20:07
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

er ist zur Unterhaltszahlung verpflichtet Ebenso ist er verpflichtet Auskünfte zu erteilen. Geh da mal auf das Jugendamt. Die helfen bei sowas weiter. Wenn er auf deren Anhörungsersuchen nicht reagiert, leiten die weitere Schritte ein.


Berthe
beantwortet von Berthe am 2. Januar 2009 20:07
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Die Frage ist zu schwerwiegend für eine Ratgeberplattform. Du musst das Jugendamt fragen.


iris66
beantwortet von iris66 am 2. Januar 2009 20:07
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

geh zum Jugendamt und beantrage eine Beistandschaft, die regeln alles für Euch


Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 2. Januar 2009 20:08
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Anspruch auf Unterhalt hat das KIND, die Mutter hat nur unter bestimmten Umständen Anspruch

neue Rechtslage seit 1.1.2008

ggf. beim Anwalt erkundigen, die Angaben hier sind zu dünn.


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen



Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.