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Unterhalt Hartz4

gefragt von Illiana am 01.12.2008 um 14:45 Uhr

Hallo, kann mir jmd. erklären wie es sich im folgenden Fall verhält: X hat zwei Kinder (6 und 1) und ist verheiratet. Dazu kommt noch, dass er aus erster Ehe ein Kind hat (12) für das er Unterhalt zahlen müsste. Als Hartz4-Empfänger muss er ja nichts zahlen oder? und wie ist es dann, wenn er wieder einen Job hat. Werden die Zahlungen "nachgeholt"?


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fabienne1997
beantwortet von fabienne1997 am 1. Dezember 2008 14:46
2x
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ER MUSS AUCH ALS HARZ4 EMPFÄNGER ZAHLEN!Eben einen Mindestsatz! Wenn er nicht kann, kann die Mutter Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragen, was der Kindsvater dann wieder zurückzahlen muss wenn er mehr Einkommen hat!

Kommentar von 115165cd23a7cd847211dd7a58ebaa36smallakademikus am 1. Dezember 2008 14:48

DH, aber nur bis zur vollendung des 12 lebensjahr wird unterhaltsvorschuss gezahlt, dann greift der staat unter die arme

Kommentar von Simple_avatar7smallmarbeja am 1. Dezember 2008 14:52

da irrst du dich. der staat greift nur bis zum 12. lebensjahr unter die arme- dann??? nichts weiter

Kommentar von 86f3bb116164da57fb1dd2d86f36c6c2small1hoss43 am 1. Dezember 2008 14:50

Warum schreist Du??

Wovon soll er den Unterhalt denn bezahlen??

Etwa von den 351,-€ die er zum Leben hat??

Kommentar von A478ae03b04e492f32191c91bdb29bf4smallfirstguardian am 1. Dezember 2008 14:53

Tja! - da solte man sich vorher Gedanken im Kopf machen, bevor der Verstand in die Hose rutscht!

Kommentar von 86f3bb116164da57fb1dd2d86f36c6c2small1hoss43 am 1. Dezember 2008 14:54

Blödes Geschwätz!!

Kommentar von C04e6391707a8eefb59d157e28f0079esmallfabienne1997 am 1. Dezember 2008 15:00

Warum ich schreie??? Weil ich nicht verstehe das Menschen in Deutschland so schlecht Bescheid wissen und hier die Kinder dafür die Leidtragenen sind! Bei einem Harz4 Antrag werden Unterhaltsverpflichtungen abgefragt und berücksichtigt! So bekommt eine alleinerziehende Mutter auch alleinerziehenden Mehrbedarf! Unterhaltsvorschuss wird bis Vollendung des 12 Lebensjahres bezahlt, höchstens aber nur 6 Jahre! DANACH bezahlt der Staat in Form von Harz4 für das Kind! Also lieber Hoss...erst mal erkundigen bevor hier blödes Geschwätz verteilt wird!

Kommentar von 86f3bb116164da57fb1dd2d86f36c6c2small1hoss43 am 1. Dezember 2008 15:10

@fabienne1997

Und bevor Du Dich aufregst, solltest Du Dich erstmal schlau machen, welcher Kommentar welcher Person zugeordnet ist! Das blöde Geschwätz war nämlich nicht an Dich adressiert!

Kommentar von C04e6391707a8eefb59d157e28f0079esmallfabienne1997 am 1. Dezember 2008 15:12

OK! Hast mich aber auch einiges gefragt was ich beantwortet habe!

Kommentar von 86f3bb116164da57fb1dd2d86f36c6c2small1hoss43 am 1. Dezember 2008 15:16

Richtig! Nur glaube ich nicht, daß der H4-Empfänger das Geld für den Unterhalt in seine Hände kommt! Normalerweise wird das doch direkt von der Arge an die Mutter des Kindes überwiesen, oder? So jedenfalls kenne ich es von der hiesigen Arge. Und von den verbleibenden 351,-€ kann er definitiv nix extra bezahlen.

Kommentar von C04e6391707a8eefb59d157e28f0079esmallfabienne1997 am 1. Dezember 2008 15:24

Wie gesagt...wenn er kein Geld von der Arge für seine Unterhaltsleistungen bekommt, bekommt die Kindesmutter Unterhaltsvorschuß vom Jugendamt (ist weniger als der Mindestunterhalt der Düsseldorfer Tabelle). Das muss der Kindsvater irgendwann, wenn er wieder Einkommen hat, zurückzahlen an das Jugendamt...sollte SIE kein Unterhaltsvorschuss mehr bekommen, bekommt SIE mehr Geld von der Arge (nähmlich das mehr was ihr als Unterhaltsvorschuss auch zusteht)...

Kommentar von A2c95cbdd6ded4feab5ede4880deade9smallMuseTiger am 1. Dezember 2008 14:56

Kommentar von firstguardian am 1. Dezember 2008 14:53 Tja! - da solte man sich vorher Gedanken im Kopf machen, bevor der Verstand in die Hose rutscht!

Ahja, wenn sich die Eltern nicht mehr verstehen und sich trennen ist das keine Straftat! Vielleicht sogar besser fürs Kind usw ... Ich bin auch alleinerziehen, das kann nicht immer alles ein Lebenlang halten und vielleicht ist diese Person nicht einmal schuld daran, das sie getrennt sind oder ka :!

Kommentar von C04e6391707a8eefb59d157e28f0079esmallfabienne1997 am 1. Dezember 2008 15:05

geb ich dir Recht! Aber auch wenn man sich trennt, sollte man seinen Unterhaltsverpflichtungen nachkommen, was viele eben nicht tun und sich auf Harz4 ausruhen, nach dem Motto "ich kann ja nicht"...LEIDER!


MuseTiger
beantwortet von MuseTiger am 1. Dezember 2008 14:54
1x
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er muss nur zahlen wenn er einen Betrag von 900€ für sich hat!!! Aber wenn er wieder Arbeit hat, dann muss er zahlen und dann holt sich die Unterhaltsvorschusskasse blabla alles wieder!



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