Mein Ex ist verheiratet und hat mit seiner Frau 2 Kinder.Ich war nicht mit ihm verheiratet und haben ein gemeinsames Kind.Er lebt jetzt in England und hat gesagt das er 2 Kinder hat für die er erst mal aufkommen muss und wenn dann noch was übrig bleibt könnte unser Kind das dann ja haben.Wie viel würde meinem Kind überhaupt zustehen ( 10 Jahre ist er )?

dem Kind steht immer was zuud wieviel das ergibt sich aus dem Einkommen, da aber das Kind erst 10 ist, würde ich mal mit dem Jugendamt das Gespräch suchen zwecks Unterhalsvorschuß
Klar kannst du zum Anwalt rennen, der wird sich freuen über das Mandat, die Kohle von dir einstecken und England ist weit..sehr weit und wenn dort nichts zu holen ist, hast du wiederum Ausgaben gehabt..

So´n Quatsch. Erst die einen, dann die anderen? Die Kinder werden natürlich gleich behandelt. Also erst einmal reden, sonst Anwalt.

Wenn er in England wohnt, muss wohl dort auch geklagt werden. Ich glaube nicht, dass deutsches Recht zur Anwendung kommt. In Deutschland ist der Mindestunterhalt für einen 10-Jährigen 332 Euro. http://www.treffpunkteltern.de/unterhalt/duesseldorfertabelle.php
Nein, bei Unterhaltsklagen ist am Wohnsitz des Unterhaltsberechtigten zu klagen. (siehe Art. 5 Nr.2 EuGVO)
Der Vater meines Sohnes hat den gleichen Spruch sogar vor Gericht gebracht, vonwegen erst seine 2 Kinder in der jetzigen Ehe und dann den Rest an meinen Sohn. Der Richter meinte, dass hätte er sich früher überlegen müssen mit 2x heiraten.
Alle 3 Kinder sind gleichgestellt auch beim Erbe! Nur, wenn er jetzt in England lebt hast Du echt schlechte Karten an das Geld ranzukommen wenn er nicht bezahlt. Du musst dringend zu RA und Jugendamt.
Anwalt aufsuchen oder sogar das Jugendamt - ansonsten kannst du bezüglich der Höhe des Unterhaltes in der Düsseldorfer Tabelle nachschauen
Ich habe die gleiche Situation wie Du, nur das es bei mir kein 10 Jähriger Bub sondern ein mädel ist und der Vater auch neu geheiratet hat und 2 Kinder... Ich hörte ebenfalls von ihm, dass er erst mal seine 2 anderen Kiddis versorgen müßte etc... Gericht entschied, dass das 1.kind aus erster Ehe zuerst Unterhaltsberechtigt sei und er diesen absichern muß, bevor er noch weitere Kinder bekommt. Lebt er in England und Du erhebt durch Deine Rechtsanwältin eine Unterhaltsklage, so mußt nicht DU nach England, sondern er ( wenn überhaupt) nach Deutschland. Immer dahin, wo das Kind lebt und nicht der Vater.... Bei mir war es Holland und Deutschland.. Er mußte nicht einmal hier her kommen, dennoch war die Verhandlung hier in Deutschland.
Je nach finanzieller Lage kann sie die auch vom Amt ersetzt bekommen - das sollte auch der Anwalt wissen