gutefrage.net, die Ratgeber Community
version2_beta
Login   |  Forum |  Richtlinien |  FAQ


Unterhalt für volljährigen Auszubildenden.

gefragt von DagmarHuke am 02.01.2008 um 19:36 Uhr

Mein Mann hat im September 2006 den Unterhalt für seinen damals 17 jährigen Sohn und seine 13 jährige Tochter neu berechnen lassen.Sein Sohn befindet sich seit August 2006 in der Ausbildung .Im ersten Lehrjahr bekam er 280 Euro monatlich.Laut Berechnung des Jugendamtes standen seinem Sohn noch 242 Euro Unterhalt zu.Der Tochter standen 337 Euro zu. Im August 2007 ist sein Sohn 18 Jahre alt geworden.An den Unterhaltszahlungen haben wir alles so weiter laufen lassen,obwohl mein Mann jetzt etwas weniger verdient (1900-2100 Euro). Im zweiten Lehrjahr verdient er jetzt 300 €. Seine Exfrau verdient etwas über 800 €.Wieviel müßte mein Mann jetzt zahlen.Kann uns jemand helfen. Gruß teufel1engel


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Unterhalt (576)
für (77)
Volljährige (1)
ähnliche Fragen

Reply


sheela2011
beantwortet von sheela2011 am 2. Januar 2008 19:56
1x
Thumb_up

Ab Volljährigkeit sind beide Eltern barunterhaltspflichtig in Abhängigkeit von der Höhe ihres Einkommens. Das volljährige Kind muss einen Unterhaltsanspruch selbst geltend machen. In der Regel handelt es sich bei volljährigen Kindern, die einen Unterhaltsanspruch gegen ihre Eltern haben, um Schülerinnen und Schüler, Auszubildende, Studentinnen und Studenten oder Arbeitslose.

Grundsätzlich hat jedes Kind einen Unterhaltsanspruch bis zur Vollendung einer abgeschlossenen Berufsausbildung. Hierzu gehört auch ein Hochschulstudium, das allerdings in einer angemessenen Zeit absolviert werden muss. Eltern unterliegen gegenüber ihren volljährigen Kindern der nicht gesteigerten Unterhaltspflicht. Jeder Elternteil hat dem volljährigen Kind gegenüber einen Anspruch auf Selbstbehalt. Dieser beträgt nach den Richtlinien des Oberlandesgerichts Düsseldorf und nach der Berliner Tabelle in der Regel mindestens 1100 Euro (ab 1.7.2005).

Ausnahme:

Gegenüber dem volljährigen Kind, das im Haushalt eines Elternteils lebt und sich in der allgemeinen Schulausbildung befindet, beträgt der Selbstbehalt allerdings abweichend davon bis zum 21. Lebensjahr nach der Düsseldorfer und der Berliner Tabelle für Erwerbstätige 890 Euro und für Nicht- Erwerbstätige 770 Euro.

Quelle: http://www.familien-wegweiser.de/bmfsfj/generator/wegweiser/Service/fragen-und-a...=40614.html




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

    Nur ein halbzeitjob und dennoch unterhalt kriegen?

    Unterhalt für den ganzen Monat?

    kann man einen vergleich anfechten



Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.