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79 

unterhalt für kinder und lebensgefährtin

gefragt von marcos am 24.05.2007 um 17:03 Uhr

ich bezahle jetzt titulierten unterhalt für 2 kinder aus 1. ehe. ich erwarte mit meiner lebengefährtin ein kind. wie wird der unterhalt neu berechnet und bin ich gegenüber meiner lebensgefährtin in der elternzeit unterhaltspflichtig?


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Xy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^›
beantwortet von Xy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^› am 24. Mai 2007 21:22
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glaub ich schon, dass du deiner lebensgefährtin gegenüber auch unterhaltsverpflichtet bist. und wenn ihr ein kind erwartet wirst du das ja auch sicher einsehen.

natürlich kann man von dir nur das fordern was du auch leisten kannst.

verfolg doch mal morgen die verabschiebung der reform betreffs unterhaltsrichtlinien im bundestag.

kann interessant sein.


FrankSchulze9
beantwortet von FrankSchulze9 am 24. Mai 2007 17:25
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Für das 3. Kind zahlst du normalen Tabellenunterhalt, nur eine Stufe höher wegen dem Einzelkindzuschlag. Für die Lebensgefährtin zahlst du nur, wenn sie zum Sozialamt geht und den Unterhalt einfordert.


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