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Unterhalt für Kinder obwohl noch zusammenlebend ?

gefragt von balles1970 am 07.08.2009 um 15:02 Uhr

Meine Frau hat vor zwei Monaten die Scheidung eingereicht. Sie wohnt jetzt noch bis 31.08.09 bei mir im Haus (Der Kredit für das Haus und die Nebenkosten werden voll von mir bedient ca. 1200 Euro). Sie zahlt nichts. Jetzt sagte Sie sie möchte die 450 Euro mtl Kindesunterhalt von mir, ab dem Zeitpunkt an dem Sie die Scheidung eingereicht hat. Ist das rechtens, wenn sie dies einfordert obwohl sie noch bei mir wohnt und ich für alle entstehenden Kosten aufkomme ?

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jako26
beantwortet von jako26 am 27. August 2009 22:09
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Solange du mit den Kindern in einem Haushalt lebst brauchst du kein Unterhalt zahlen, dass kommt erst wenn sie mit den kindern auszieht. Und dann wird das von Jugendamt ausgerechnet und nicht von ihr. Da der Untehalt unterschiedlich ist, und das immer einzelnd berechnet wird.


steffiHobbylos
beantwortet von steffiHobbylos am 7. August 2009 15:03
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Das sollte mit einem Anwalt geklärt werden. Allein hat man wenig bessere Aussichten auf Erfolg!


lululoehwenzahn
beantwortet von lululoehwenzahn am 7. August 2009 15:06
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anwalt fragen, brauchst du für die scheidung sowieso. genaugenommen stehen ja nicht nur deinenen kindern sondern evtl auch deiner frau unterhalt zu. je nach dem was sie verdient. der unterhalt der kinder ist für essen, trinken, kleidung aber auch anteilig für miete und nebenkosten etc. so lange sie noch bei dir wohnt, wirst du aber ganz sicher nicht den vollen betrag zahlen brauchen.


moon73
beantwortet von moon73 am 7. August 2009 15:05
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Ich würde mich an deiner Stelle umgehend an einen Anwalt wenden. Gerade wegen der finanziellen Sachen. Es ist besser ein Anwalt klärt eure persönlichen Verhältnisse und dieser berechnet dann auch ganz genau den Trennungsunterhalt , bzw. Kindesunterhalt. Einfach mal so ins blaue, würde ich keinen Cent zahlen. Habt ihr denn schon getrennte Kassen und getrennten Kühlschrank und getrennte Räume? Wenn nicht, dann versorgst du ja eh alle mit. Also: Frag deinen Anwalt.


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