gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

unterhalt für kids

gefragt von ciara3ciara3 am 15.07.2009 um 8:24 Uhr

hallo zusammen,ich will einen anwalt einschalten aber vielleicht kann mir hier jemand helfen. ich (Männlich)habe aus 1.ehe eine 16jährige tochter der ich unterhalt zahle,sowie eine ledige 7jährige tochter wo ich auch zahle ,mir arbeitstätig bleiben ende des monats 860 euro netto, habe vor einem jahr geheiratet nun ist meine frau arbeitslos geworden,da sie nur auf 400 euro gearbeitet hat gibt es kein arbeitslosengeld,muß ich nun weiterhin soviel unterhalt zahlen sodas uns ende des monats zu zweit 860 euro übrig bleiben ?

freue mich auf antworten !

Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

Finanzen x 23.690 Familie x 9.356 unterhalt x 2.066

Vom Fragesteller als hilfreichste Antwort ausgezeichnet


takemehome
beantwortet von takemehome am 15. Juli 2009 08:27
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!
Hilfreichste Antwort

Weitere gute Antworten


MikeMolto
beantwortet von MikeMolto am 15. Juli 2009 08:25
7x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Du solltest ja eine Neuberechnung anstreben. P.S. Freue mich das deine 7jährige Tochter noch ledig ist.

Kommentar von 9f105d598d0161e609a4fce042a2df9asmallAndokai am 15. Juli 2009 08:36

Haha, der war gut. bestimmt meinte er unehelich. Aber auch ich freue mich, dass das Kind nicht zwangsverheiratet wurde.

Kommentar von FreeEagle am 15. Juli 2009 08:40

klugscheiß-modus on

Er meinte bestimmt nichtehelich.

klugscheiß-modus off

Kommentar von 295763bf742f1c1b0a7328db4d07e122smallnero070 am 15. Juli 2009 11:46

gut bemerkt! und nicht klugscheißerisch. Es gibt ja auch keine Un-Eltern.


anonym
beantwortet von newcomer am 15. Juli 2009 08:25
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

schau in der Düsseldorfer Tabelle nach


anonym
beantwortet von kurtjohann am 15. Juli 2009 08:28
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

du hast einen gesetzlich gesicherten eigenbehalt. solltest du den nicht unterschreiten, wird sich an deiner berechnung nichts ändern.


Inschy
beantwortet von Inschy am 15. Juli 2009 08:26
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

JA.Das ist doch normal oder?Kinder gehen vor.


anonym
beantwortet von Atze2812 am 16. Juli 2009 07:48
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Du hast einen Mindestsatz von € 900,- den du zum Leben benötigst,ich bin mir nicht sicher wie das läuft wenn die Kinder schon älter sind aber meiner Meinung nach zahltdann die Unterhaltsvorschußkasse was dazu damit deine Kinder den Unterhalt bekommen und du trotzdem genug zum Leben hast!


nero070
beantwortet von nero070 am 15. Juli 2009 11:45
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Du musst für beide Kinder den Mindestunterhalt leisten. Dür die 7jährige wären das 240 Euro und für dir 16jährige 295 Euro. Sollte Dein SB von 900€ unterschritten werden, würde man Dich auf den § 1603 BGB verweisen. Demnach besteht eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit.


anonym
beantwortet von anjanni am 15. Juli 2009 08:40
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

In der Düsseldorfer Tabelle steht ein Selbstbehalt. Der muß Dir mindestens bleiben.

Das bedeutet, daß es für Deine Kinder eine Mangelfallberechnung geben wird.

Du brauchst dafür keinen Anwalt zu bezahlen. Das Jugendamt hilft Dir in dieser Sache auch weiter und vermittelt mit den Müttern.


anonym
beantwortet von Joemontana am 15. Juli 2009 08:30
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Hi. Fast die Situation hatte ich vor einem Jahr. Damals war es so, dass ich einen Freibetrag von 900€ mtl. hatte.

Ich denke, so um den Dreh ist das immer noch. Wenn das Jugendamt für Dich eintritt (mit der Mindestzahlung stehen Zinsen an, die zurück gezahlt werden müssen - bei mir damals 6% p. A)

Alles Gute

Kommentar von Simple_avatar4smallciara3 am 15. Juli 2009 08:38

Danke ...


Shaper4u
beantwortet von Shaper4u am 15. Juli 2009 08:27
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Du solles mit einem Anwalt reden, der Berechnet dir das genau..... Geh deine 16. Jährige Tochter schon in eine Lehre?? Weil dann wird ja das Gehal angerechnet und du musst für sie evtl weniger zahlen

Kommentar von Simple_avatar4smallciara3 am 15. Juli 2009 08:37

nein sie macht das Abi und hat noch zwei jahre

Kommentar von anjanni am 15. Juli 2009 08:43

Bei unter 18jährigen wird das Gehalt aus der Lehre noch nicht angerechnet, erst ab 18.

Kommentar von 31217f908317770de5ac3822027c7c62smallShaper4u am 15. Juli 2009 08:46

Hm dann hat mir mein Dad doch glatt zu wenig gezahlt, ab dem 1. Tag meiner lehre, und das auch noch gerechtfertigt....... Schau mal in die Düsseldorfer, da stehts genau drin


Meiti23
beantwortet von Meiti23 am 15. Juli 2009 08:27
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Du kannst das auf jeden Fall neu berechnen lassen, ausserdem kannst du Wohngeld beantragen!!


anonym
beantwortet von OoestrellaoO am 15. Juli 2009 08:26
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

mit den müttern der kindern kannst nicht reden? ob man die zahlung vielleicht vorübergehend etwas schmälern könnte?


Jojo68
beantwortet von Jojo68 am 15. Juli 2009 08:25
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Uns wurde gesagt, das interessiert nicht. Deine Frau hat gewußt das Du für zwei Kids Unterhalt zahlen musst... Dir steht ein Mindestsatz zu, Deiner Frau aber nichts (von Deinem Geld) SIE wird bei der Neuberechnung nicht berücksichtigt

Kommentar von 9631a00b89973c4ba2e58ab85bd2595dsmallMikeMolto am 15. Juli 2009 08:26

Wenn sie verheiratet sind, ist er auch der zweiten Frau verpflichtet.

Kommentar von 715fcb69cd3dfda2bf1b6f919ec014absmallJojo68 am 15. Juli 2009 08:28

FALSCH, Sie hat nichts mit dem Unterhalt zu tun.. Wir sind in ähnlicher Situation, ich weiß das 100 pro.. DIE FRAU wird nicht bei dem Unterhalt für die Kids berücksichtigt.. Total unlogisch, aber Vater Staat ist da anderer Meinung

Kommentar von anjanni am 15. Juli 2009 08:42

Dennoch steht ihm aber ein Selbstbehalt zu. Der ist für jemanden, der arbeitet, 900 Euro.

Außerdem wird als Einkommen das "bereinigte Nettoeinkommen" gerechnet, so daß auch etwas mehr auf dem Konto bleibt.

Kommentar von 715fcb69cd3dfda2bf1b6f919ec014absmallJojo68 am 15. Juli 2009 08:53

Davon war nicht die Rede !! Richtig lesen soll manchmal helfen.. Es geht darum, ob er mehr behalten darf, da seine zweite Frau arbeitslos ist


anonym
beantwortet von claudia1112 am 17. Juli 2009 22:52
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Außerdem kannst du Prozesskostenhilfe beantragen,direkt beim Anwalt.


anonym
beantwortet von claudia1112 am 17. Juli 2009 22:50
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

hallo Ja dir muß ja 900 € im Monat bleiben.Du hast aber die Pflicht zum arbeiten zu gehen,dann mußt du noch eine Nebenarbeit finden. Wirst ja auch nen Titel haben für deine Kinder oder? Du bist gesetzlich dazu verpflichtet den Unterhalt in voller Höhe zu zahlen.Wenn du einen Titel hast mußt du dich danach richten. Wenn du keinen hast kannst du den Unterhalt drücken.


Sascher
beantwortet von Sascher am 15. Juli 2009 08:28
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Du schreibst, dass Deine 7-jährige ledig ist, heisst das, dass die 16-jährige verheiratet ist?

Kommentar von Simple_avatar4smallciara3 am 15. Juli 2009 08:36

nee habe ich falsch ausgesprochen ..;)die 1. war aus der ehe --die 2.aus einer beziehung !


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

    Hilfe für eine Familie

    Selbstbehalt in neuer Ehe/Lebensgemeinschaft

    Schwanger und ohne Geld

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.