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Unterhalt für eheliches und nicht eheliches Kind gleichrangig?

gefragt von Maikaefer1985 am 03.06.2009 um 13:07 Uhr

mein freund zahlt bereits für ein eheliches kind ein wenig unterhalt.das hat er privat mit der kindesmutter vereinbart.nun will das jugendamt dass er für sein uneheliches kind auch unterhalt bezahlt.wir leben zusammen und er muss im moment schon für mich mit aufkommen.das geld ist total knapp.wir kommen grad so über die runden.muss er für beide kinder zahlen oder hat das eheliche kind vorrang?

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finanzen x 23.620 geld x 22.458 kinder x 17.811 unterhalt x 2.061

Volker13
beantwortet von Volker13 am 3. Juni 2009 13:09
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Kinder sind gleichgestellt. Wer Kinder in die Welt setzt, muss dafür zahlen. Es ist völlig unerheblich, ob ehelich oder nicht.


DracoRex
beantwortet von DracoRex am 3. Juni 2009 13:08
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er muss für beide Kinder gleich bezahlen. Ist ja auch der Vater....


waggerla
beantwortet von waggerla am 3. Juni 2009 13:08
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beide Kinder haben dieselben Rechte.


gottesanbeterin
beantwortet von gottesanbeterin am 3. Juni 2009 13:08
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Das uneheliche Kind hat doch genausovie Hunger, wie das eheliche! Kannst du nicht für dich selbst sorgen?

Kommentar von Maikaefer1985 am 3. Juni 2009 13:11

bin grad arbeitslos geworden.kann ja jedem passieren, oder.die mutter des nichtehelichen kindes könnte auch für das kind sorgen.aber warum sich die hände schmutzig machen wenn andere zahlen? selbst als ich mein eigenes geld hatte, hats bei ihm kaum gereicht weil er so viel zu bezahlen hat

Kommentar von C254f51b581787a235b4bcf0116d9242smallErsterSchnee am 3. Juni 2009 13:35

Warum hat er denn dann überhaupt ein zweites Kind gezeugt, wenn er so hohe finanzielle Verpflichtungen hat?

Kommentar von Maikaefer1985 am 3. Juni 2009 14:37

dummes missgeschick und zu viel vertrauen in eine dumme frau


ErsterSchnee
beantwortet von ErsterSchnee am 3. Juni 2009 13:08
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Nein, beide Kinder sind gleichrangig.


schnegge070690
beantwortet von schnegge070690 am 25. Juli 2009 17:38
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er muss im moment schon für mich mit aufkommen <--- DU stehst an 3. Stelle und für dich musst du selbst aufkommen. Also bitte du bist ja alt genug, für dich selbst genug aufzukommen!! Wer Kinder in die Welt setzt, hat sich darum zukümmern, egal ob ehelich oder unehelich.

TzZZ wenn ich sowas schon höre...also bitte.


Zuerst kommen die 2 Kinder und dann DU!!


anonym
beantwortet von Sabrina80 am 9. Juni 2009 08:33
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Hi ! Also, ich kann dazu nur sagen, wer ein Kind zeugt, egal ob ehelich oder unehelich, der muss nunmal dafür aufkommen.Und Kinder werden immer gleichgestellt, egal ob ehelich oder unehelich !! Man sollte nicht sich darüber aufregen, denn dann hätte man vorher ein bisschen besser aufpassen sollen !! Ich habe einen ähnlichen Fall, und zwar, habe ich ein Kind, er ist mittlerweile 12 Jahre, (war mit dem leibl. Vater nicht verheiratet)und der Erzeuger war und ist bis heute nicht in der Lage Unterhalt aufzubringen, darum bekam ich dann vom Jugendamt Unterhaltsvorschuss, was der leibl. Vater nat. zurück zahlen muss !! Naja, ein paar Jahre später habe ich dann geheiratet, und bekam von da an keinen Unterhalt mehr für meinen Jungen...da, laut Jugendamt...mein Mann mich halt mit Kind genommen hat und er jetzt für ihn aufkommen muss, solange der leibl. Vater nicht in der lage ist Unterhalt zu zahlen ! Schweinerei hoch drei !! Was hat mein Mann eigentlich mit meinem Kind zu tun ? Doch eigentlich nichts!! Ich will damit nur sagen, das egal wie und wann man ein Kind gezeugt hat, man muss halt eben auch dafür aufkommen, das Geld geht doch zu gute des Kindes und nicht zu gute der Mutter!

Kommentar von Maikaefer1985 am 9. Juni 2009 15:20

sicherlich hast du recht.sagt ja auch keiner dass mein freund nicht für sein kind aufkommen will.aber er kann nunmal nicht.aber eins kannst du mir glauben.das geld würde in diesem fall nicht dem kind zu gute kommen weil sich die mutter damit ein schönes leben macht.sie sagt ja nicht umsonst: eigentlich wollte ich mir die nägel machen lassen aber das kindergeld ist noch nicht da.

Kommentar von Sabrina80 am 10. Juni 2009 08:54

Ja gut, solche Mütter gibt es natürlich auch ! Ist sicherlich traurig für die Kinder ! Aber ich denke, egal ob sich jetzt die Mami die Nägel machen lässt oder nicht, dem Kind geht auf jeden fall ein gewisser teil zu gute ! Und wenn dein Freund zur Zeit nicht Zahlungfähig ist, dann springt ja im normalfall das Jugendamt ein, nur dein Freund hat dann Pech, denn seine Schulden wachsen in dem Fall richtig in die höhe ! Und eins noch dazu, tragt bitte bitte niemals den Streit, egal worum es auch geht, auf den Rücken des Kindes aus ! Haltet das Kind so gut es geht raus. Und sag deinem Freund, wenn er sein Kind sehen will, und das sollte ja eigentlich so sein, dann soll er rechtliche Schritte gehen, denn niemand kann ihm verweigern sein Kind zu sehen, auch nicht die Mutter !


anonym
beantwortet von MeliMeli am 3. Juni 2009 14:17
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na denn schreib ich auch mal was zu deinem problem :(

ich habe ja leider genau das selbe problem. lebe auch mit meinem freund zusammen er zahlt für ein uneheliches kind. (5jahre) und hat allerdings noch ein uneheliches kind im alter von 12 jahren wo die mutter komplett den kontakt abbrach und irgendwie auch kein geld fordert.

naja mein freund ist berufstätig, und ich mache eine berufsausbildung zur friseurin, also kann man schonmal umrechnen das mein verdienst eigentlich fast nix ist. in moment ist es so das wir gerade so über die runden kommen. was ist wenn er nun für das zweite kind zahlen muss. die verbat ihm jahre lang kontakt zu seinem kind. und die mutter der 5 jährigen gibt das geld auch lieber für sich aus.

wie steht es mit lebenspatnern?

ich weiß vom hören das es denen egal ist solang keine ehe besteht das es egal ist wie die sich weiter finanzieren... ist das richtig?

Kommentar von Maikaefer1985 am 3. Juni 2009 14:41

soweit ich weiß, spielt das einkommen der partnerin nur eine rolle was die miete betrifft.wenn die partnerin nichts verdient wird die miete komplett berücksichtigt.wenn sie was verdient, dann nur zur hälfte

Kommentar von MeliMeli am 3. Juni 2009 16:31

nja denn verdien ich eben nix :p

Kommentar von Sabrina80 am 9. Juni 2009 08:36

Wenn er aber sein Kind hätte sehen wollen, dann kann die Mutter nichts dagegen machen, da spielt es heute auch keine Rolle mehr, ob es ein eheliches Kind ist oder nicht! Der Vater hat heutzutage die selben rechte, wie die Mutter !

Kommentar von MeliMeli am 9. Juni 2009 11:31

oh hab deine antwort erst heute gelesen. erstmal vielen dank. und wie meinst du das wenn er es hätte sehen wollen? er möchte es ja sehen aber sie unterbindet nun jeglichen kontakt zwischen tochter und mir weil sie damit nicht klar kommt das ihre tochter mich so sehr liebt. und da wir zusammen wohnen sagt sie er mus sein kind nurn bei IHR in der whg künftig besuchen unter ihrer aufsicht und wenn er anruft darf er auch nicht mal mehr alleine mit ihr tel weil sie immer auf lautsprecher macht. mir fehlen da echt die worte. im endeffekt tut sie nicht uns sondern dem kind damit verdammt doll weh.

ist nur echt scheiße das mein freund die zeit mit seinem kind auch alleine verbringen möchte. hat sie eh nicht täglich. und nun tut sie dies alles aus habgier u gastiger freude!!!!

Kommentar von Maikaefer1985 am 9. Juni 2009 15:24

hey.hab inzwischen herausgefunden, dass die die mutter den kontakt zwischen dem kind und der neuen partnerin des vaters nicht verbieten darf.

Kommentar von MeliMeli am 18. Juni 2009 19:00

wo das denn? hast du mehr infos dazu?


anonym
beantwortet von Esk81 am 3. Juni 2009 13:09
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Bei meinem Erzeuger gestaltete sich das anders. Ich sollte bis zum Ende meiner Ausbildung (also um die 21 herum) Unterhalt bekommen. Seine beiden Kinder mit neuer Ehefrau waren dann jedoch vorrangig unterhaltspflichtig und ich durft in die Röhre schauen.


anonym
beantwortet von laleluleila am 3. Juni 2009 13:08
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Erbrechtlich sind die beiden Kinder gleich. Wendet euch an das Jugendamt und lasst euch über die Rechtslage aufklären.

Kommentar von Maikaefer1985 am 3. Juni 2009 13:12

das jugendamt kommt mir immer blöde wenn ich anrufe.


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