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Unterhalt für die Kinder

gefragt von YvonneS1YvonneS1 am 05.02.2009 um 11:15 Uhr

Lebe seit ca. 1 Jahr von meinem Mann getrennt. Da er sehr gut verdient, zahlt er für die beiden gemeinsamen Kinder und auch für mich Unterhalt. Nun hat ein neues Jahr begonnen und wir sind beide in die Steuerklasse 1 gerutscht, d.h. ich hab etwas mehr und er dafür weniger netto. Wie sieht es jetzt weiterhin mit dem Unterhalt aus. Ändert der sich sowohl für mich als auch für die Kinder? Ich habe mal gehört, der Unterhalt für die Kinder würde 1x festgesetzt und dann immer so bleiben. Nach der Scheidung werde ich ja wohl sowieso keinen Unterhalt mehr bekommen, außer evtl. Aufstockungsunterhalt. Durch die Wirtschaftskrise wirkt sich das auch in seinem Betrieb aus. Evtl. Kurzarbeit etc. Muss er trotzdem den Kindesunterhalt weiter zahlen? Bis jetzt zahlt er einfach den von meiner Anwältin festgesetzten Unterhalt. Ist das dann auch verbindlich oder muss ein Richter den Unterhalt festsetzen?


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anonym
beantwortet von amiria71 am 5. Februar 2009 11:18
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nein, Kindesunterhalt ändert sich. Erstens wird der Unterhaltsbedarf mit dem steigenden Alter der Kinder neu berechnet und wenn die Einkommensverhältnisse der Elternteile sich ändern, kann auch der Unterhalt, den jeder übernehmen muss, angepasst werden.

Wenn es einen Titel über den jetzigen Betrag gibt, müsste Dein Mann, wenn er weniger bezahlen möchte, die Initiative ergreifen und den Titel ändern lassen.

Zahlt er bisher freiwillig und kürzt die Zahlungen, müsstest Du aktiv werden und den Unterhalt von einem Anwalt berechnen lassen - und ggf. fehlende Teile einklagen.

Kommentar von jotde01 am 5. Februar 2009 11:25

jupp, so isses....DH


wfwbinder
beantwortet von wfwbinder am 5. Februar 2009 11:18
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Wenn er weniger Netto hat, muss er vermutlich auch etwas weniger Unterhalt für die Kinder zahlen (auf die Änderung durch die Steuerklasse hat er ja keinen einfuss. Und weil Du netto etwas mehr hast, wird er auch den Unterhalt (ich denke mit Recht) kürzen dürfen.

Alles andere sind Scheidungsfolgesachen udn werden bei Gericht, oder zuvor zwischen den aNwälten geklärt.


anonym
beantwortet von anjanni am 5. Februar 2009 11:17
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Der Unterhalt ändert sich.

Für die Kinder ändert er sich, wenn Dein Mann in eine andere Zeile der Düssledorfer Tabelle gerutscht ist mit seinem Einkommen.

Für Dich, weil Du ja auch mehr verdienst.


anonym
beantwortet von sam08 am 5. Februar 2009 11:18
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Den Kindesunterhalt muß er auf ejeden Fall zahlen siehe Düsseldorfer Tabelle ,wenn er allerdings Harzt 4 irgendwann bekommen sollte kannst du Unterhaltsvorschußleistungen beim Jugendamt beantragen, ist dann zwar deutlich weniger aber besser als gar nix

Kommentar von Ab7508e509af0e14ca83e9395546c312smallYvonneS1 am 5. Februar 2009 11:25

Nee Harz IV nicht, er verdient ja fast das 4fache von mir. Aber wenn es ihm mal einfällt einfach weniger zu zahlen (war zwischenzeitlich der Fall und die Anwälte diskutieren immer noch darüber), könnte es dann bei mir schon finanziell sehr eng werden. Auch wenn ich das Recht habe, diesen fehlenden Unterhalt einzuklagen, würde er mir genau in dem Moment fehlen, auch wenn ich ihn dann irgendwann nachgezahlt bekomme. Muss ich dann zum Jugendamt gehen? Zahlen die dann auch wenn er eigentlich genug verdient?

Kommentar von Cba1277a3fd1dafdb6536fba06e6dc76smallSwisspol am 17. Mai 2009 07:49

Ja kannst Du Dich nun einigen auf etwas? Vorher hast Du gesagt Du härtest mehr Einkommen als er,nun soll der Stadt wieder einspringen weil Du zu wenig hast? Was soll den das? Wehr hat nun mehr? Du oder ER ? Wenn das vor Gericht auch so geht dann Zieh Dich warm an.Denn dann bleibst Du schnell auf der Strecke Stehen.Versuche nicht den Einen gegen den Andern Aufzuspielen das bekommt Dir gar nicht gut an.


wildcat53
beantwortet von wildcat53 am 5. Februar 2009 11:18
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Der Unterhalt kann jederzeit den wirtschaftlichen Gegebenheiten angepasst werden und er muß von Amts wegen festgesetzt werden.

Kommentar von amiria71 am 5. Februar 2009 11:27

nix im Zivilrecht wird "von amts wegen" festgesetzt. Da muss man sich schon selbst drum kümmern


anonym
beantwortet von Mietnormade am 5. Februar 2009 11:22
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Solange er zahlt gibt es keinen Grund zur Rüge. Sollte sich das Einkommen ändern so verringert sich ggf. der Unterhalt. Das gute an Menschen ist man kann vorher sprechen und sagen wie hoch die Unterhaltszahlung ist. Und die kann auch total unkompliziert einfach erhöht werden, wenn die Kurzarbeit vorbei ist. Kooperation ist da das Stichwort. Bleiben ja eure Kinder. Und die gesparten Anwaltskosten kommen beiden Parteien zu gute. Denk mal darüber nach.

Kommentar von Ab7508e509af0e14ca83e9395546c312smallYvonneS1 am 5. Februar 2009 11:28

Das Problem ist, ich würde gern viele Sachen ohne meine Anwältin einfach nur mit ihm persönlich klären, aber man kommt nicht an ihn ran. Und schon gar nicht wenn es ums Geld deht. Er zahlt freiwillig keinen Cent mehr, wenn es nicht unbedingt sein muss. Er teilt mir auch nicht mit, wann es gut läuft auf Arbeit und wann es schlechter ist. Absolut keine Kommunikation möglich.


anonym
beantwortet von newcomer am 5. Februar 2009 11:23
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in seinem Netto wird sich fast nichts ändern. Er hat zwar Steuerklasse 1 kann aber den Unterhalt als Freibetrag eintragen lassen und kommt auf das gleiche Netto. Bei Kurzarbeit wird der Unterhalt aber vorübergehend geändert

Kommentar von Ab7508e509af0e14ca83e9395546c312smallYvonneS1 am 5. Februar 2009 11:45

Wahrscheinlich weiß er das gar nicht, jammert nämlich rum, dass er jetzt soviel finanzielle Einbuße hat und ich bin kurz davor zu sagen, dass er dann mir keinen Unterhalt zahlen soll. Aber wenn es diese Möglichkeit gibt....


anonym
beantwortet von LowNils am 5. Februar 2009 11:24
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Dass der Unterhalt einmal festgelegt ist, richtet sich auf die Tatsache, dass die Unterhaltsbeziehung zwischen den Personen besteht. In welcher Form und Höhe der Unterhalt zu leisten ist, richtet sich schon nach aktuelleren Parametern, wobei man auf größere zeitliche Segmente wie Jahr oder Halbjahr Bezug nimmt, also jetzt nicht jeden Monat einzeln isoliert sieht. Wenn er in Kurzarbeit steht und Lohneinbußen hinnehmen muß, die sich bis Herbst 2009 abzeichnen, wäre das ein Minderungsgrund bei der Unterhaltshöhe für ihn.

Kommentar von Ab7508e509af0e14ca83e9395546c312smallYvonneS1 am 5. Februar 2009 11:34

Was ich so mitbekommen habe, soll es wohl erst mal eine Woche sein. Aber da er mit mir nicht redet, weiß ich nicht, wie es bei ihm auf Arbeit aussieht und ob und wann er Lohneinbußen hat.

Kommentar von LowNils am 5. Februar 2009 15:16

Ich kenne mich mit Kurzarbeit nicht aus; in den Medien heißt es immer, es werde von staatlicher Seite zugezahlt, so dass die Löhne in etwa gleichbleiben. Ich übersetze das für mich: Es gibt geringe Lohneinbußen. Gleichzeitig besteht mehr Freizeit bei den Arbeitnehmern. Ich denke, Kurzarbeit wird bis Sommer auf jeden Fall bleiben.

Kommentar von terrorschlumpel am 20. März 2009 19:14

bei Kurzarbeit zahlt das Arbeitsamt 60% bei kinderlosen und 68% wenn Kinder, wie bei dir da sind und auf seiner Steuerkarte eingetragen sind. er kann aufgrund des geringeren Gehalts eine Neuberechnnung veranlassen, muß aber, sobald er wieder voll verdient auch anpassen. da du nicht schreibst, wie alt die Kinder sind, weiß ich nicht ob du überhaupt nach dem neuen Gesetz der Eigenverantwortlichkeit Anspruch auf Aufstockungsunterhalt, bzw. Betreuungsunterhalt hast. Da du ja selbst verdienst sollte das auch nicht mehr sein, ausser die Kinder sind noch so klein dass sie nicht fremd betreut werden können, währund du ne Vollzeitstelle annimmst. Auch wenn er 4 mal soviel verdient wie du, hast du nach dem neuen Gesetz keinen Anspruch mehr auf Aufstockungsunterhalt. Es gilt das Gesetz der Eigenverantwortlichkeit, ausser du bist zu alt oder zu krank zum Arbeiten. Auch mußt du nachweisen, dass du keine Vollzeitstelle annehmen kannst, bzw. keine findest obwohl du mehr als 60 Bewerbungen monatlich abschickst, wenn deine Kinder älter als 8 Jahre sind und keine besondere Betreuung wegen Krankheit brauchen.


tauben
beantwortet von tauben am 30. April 2009 02:22
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wenn er zu beispiel nur noch 1300 netto hat darf er haben für sich 960 und das andere was über bleib ist für die kinder als unterhalt


Swisspol
beantwortet von Swisspol am 17. Mai 2009 07:29
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Der Unterhalt kann nur ein Gericht fest legen.Und nicht die Anwälte, die können höchstens Entfernungen abgeben. Denn Rest regelt das Gericht und so wie ich sehen muss seit Ihr noch nicht Geschieden. Zudem ein Unterhalt kann jeder Zeit neu Beurteilt werden wenn sich die Situation des Zahlers drastisch verändert. Wie Kann jemand Zahlen der keine Arbeit mehr hat und von 400 EU leben muss zum Beispiel. Nein so ist das eben in den heutigen Zeiten wo überall kurz Arbeit angesagt ist. Die Gerichte bekommen nun eine menge Arbeit zusätzlich.


Swisspol
beantwortet von Swisspol am 17. Mai 2009 07:39
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Noch was den Unterhalt den Dein Man im Moment Bezahlt gibt er Dir ja scheinbar im Moment Freiwillig, Denn solange kein Gericht darüber geurteilt hat kann er zwar Freiwillig Zahlen muss aber nicht. Somit ist Deine Diskussion auch falsch denn wenn Du heute schon mehr hast als er könnte es gut und gern sein das dass Gericht zu einem ganz anderen Entscheid gelangt,als Dir Lieb ist.


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