Können die Eltern zum Unterhalt gezwungen werden , wenn das Kind von Hartz 4 lebt, weil es einfach zu faul ist zu arbeiten. Wenn ja wie lange kann man die Eltern dazu verpflichten für ihr Kind zu zahlen? Auch wenn es in Sozialhilfe abrutscht
Das Thema regt mich sehr auf. Will versuchen sachlich zu bleiben. Punkt eins, wenn jemand zu faul ist zu arbeiten, dann steht ihm weder Hartz 4 noch Sozialhilfe ( Geld der Steuerzahler ) noch Unterhalt der Eltern zu. Hier würde ich, wenn es mein Kind wäre, ein Gespräch mit ihm führen und ihm klarmachen, wesen Geld er haben möchte, ohne eine Leistung zu erbringen. Es gibt einige Leute, die ohne Verschuldung auf Hartz 4 angewiesen sind, und das ist auch in Ordnung. Aber, diese Nullbockgeschichten sollte man auf keinem Fall unterstützen. Vielleicht könnte hier eine Familienberatungsstelle oder das Jugendamt unterstützend mitwirken. Ich persönlich würde diesen Weg erstmal versuchen, bevor ich diese Faulheit unterstützen würde. Viel Erfolg. L.G. Nordi

Scheinbar lebt die 24jährige ja nicht bei den Eltern, wenn sie schon Leistungen bekommt. Oder? Bitte paar Infos mehr zum Sachverhalt.

Nein, sie bekommt HartzIV, von diesem Geld muß sie leben. Außerdem schließt die ARGE mit ihr eine Wiedereingliederungsvereinbarung ab. Darin wird sie verpflichtet, im Monat eine bestimmte Anzahl Bewerbungen nachzuweisen. Macht sie es nicht, werden die Leistungen gekürzt oder ganz gestrichen. Und selbst dann erhält sie Lebensmittelgutscheine. Ihr seid in keiner Weise verpflichtet, für Ihren Unterhalt zu sorgen und ihre Faulheit zu unterstützen. Und nebenbei gesagt, ich würde es auch nicht machen!

Wann ist ein Angehöriger unterhaltspflichtig? Rz 9.18a Liegt eine (gesteigerte) Unterhaltspflicht der Verwandten vor, kann grundsätzlich nicht von einer Prüfung der Leistungsfähigkeit abgesehen werden. In den Fällen, in denen es sich bei den Verwandten der/des Hilfebedürftigen um die Eltern handelt und der Antragsteller/die Antragstellerin • das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und sich in der allgemeinen Schulausbildung befindet (gesteigerte Unterhaltspflicht der Eltern nach § 1603 Abs. 2 Satz 2 BGB) oder • das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet und die Erstausbildung noch nicht abgeschlossen hat (Fälle nach § 33 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Buchstabe b),ist im Rahmen des § 9 Abs. 5 zu prüfen, ob und ggf. in welchem Umfang neben den tatsächlichen Leistungen nach dem Einkommen und Vermögen der Eltern weitere Unterhaltsleistungen erwartet werden können.
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/0344e199fb111410c.php
Hier steht auch noch mehr, ich wollte aber nicht alles rüberkopieren.
LG
Wieselchen
Seitdem es HartzIV gibt, ist das folgendermaßen geregelt: Findet ein Kind bis 25 Jahre keinen Ausbildungsplatz (oder keine Arbeit), m ü s s e n es die Eltern finanziell unterstützen. Wenn es schon eine eigene Wohnung hat, muss es wieder zu Hause einziehen (das Sozialamt zahlt jedenfalls nicht dafür, die Eltern können diese Wohnung natürlich finazieren, wenn sie wollen). Und wenn es noch zu Hause wohnt, dann bekommt es keinsfalls eine Sozialwohnung oder einen eigenen HartzIV-Anspruch. Ab 25 Jahren "kümmert" sich dann das Sozialamt, d.h. es gibt Unterstützung, aber mit allen Folgen ggf auch Zuteilung von bestimmten Jobs, 1-Euro-Jobs etc.
Edgar Niklaus am 29. Mai 2008 08:29 Das ist nicht erst seit Hartz IV so.

Man erntet was man Säät! Was habt ihr denn (bzw du) falsch gemacht in der Erziehung? Meistens fehlt der Vater oder dieser hat nichts zu melden! Scheinbar nimmt das Kind die Eltern nicht wirklich ernst! In vielen Fällen sind auch Freunde daran Schuld!!!
Das man für sein Kind bis 25 aufkommen muss, kann man so sehen, dass der Staat sich die Welt macht, wie es Ihm am besten gefällt oder aber, auch dieser hat erkannt, dass die Schuld, aus erziehungstechnichen Gründen, bei den Eltern zu suchen ist!
Eveline am 3. Juni 2008 15:49 Schade, dass es Daumen runter nicht mehr gibt, von mit bekämst Du einen für diese unqualifizierte Antwort