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Unterhalt für 19jährige?

gefragt von Hummelchen28Hummelchen28 am 14.05.2008 um 15:11 Uhr

Meine Freundin rief mich gerade ganz erschrocken an:Ihre 19jährige Ziehtochter will nach Beginn der Ausbildung ausziehen. Das wäre im September. Sie ist jedoch der Meinung, daß ihre Mutter (die bisher an den Vater den Unterhalt zahlte) den Unterhalt voll weiterzahlen muß und der Vater auch noch (an sie dann). Ich bin der Meinung, daß sie ja Lehrgeld verdient und wenn das nicht reicht, kann sie nicht ausziehen. Einzig das Kindergeld würde ihr zustehen oder? Wie genau sieht das nun aus? In der Ausbildung bekommt sie ungefähr 300 Euro. Davon kann man natürlich nicht leben. Sie muß ja auch nicht raus aber sie will unbedingt (kein Streit oder so). Wer kommt da nun auf?


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andreas48
beantwortet von andreas48 am 14. Mai 2008 15:16
2x
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wenn sie jemanden findet, der ihr das neue Leben finanziert, dann steht nichts im Wege..

aber Anspruch erheben an Eltern und stattliche Institutionen, ihr habt jetz usw. usf... kann sie nicht..

nicht umsomst regelt auch HarztIV das Wohnrecht bis mindest 25 bei den Eltern..

Kommentar von 413faf04142497859cc186ae94f32535smallHummelchen28 am 14. Mai 2008 15:18

Also haben ich und meine Freundin nicht falsch gedacht??? Sie bekommt ja alles und wie gesagt, die verstehen sich auch gut. Sie denkt nun eben sie ist "groß" und muß raus...

Kommentar von 5bb4f711fff682cfd0ba50e960106bdbsmallKr4bat am 14. Mai 2008 21:24

Ganz so einfach ist es nicht, mein Vater hat mir Naturalunterhalt angeboten, der wäre auch durchgekommen, wenn ich nicht schon 5 Jahre alleine gelebt hätte.
Wenn die Jung sich klug anstellt kommt sie durch, wenn sie es schlecht anstellt scheitert sie.
Besser wäre es, mit ihr zu reden und abzuklären, was sie wirklich will und gute Vereinbarungen zu treffen unter denen für sie und für euch das Zusammenleben möglich ist.


anonym
beantwortet von Brianna am 14. Mai 2008 15:24
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Der Unterhalt steht dem Kind auch bei einer Ausbildung zu - mit entsprechender Anrechnung des Ausbildungsgehaltes.

Am besten bei einem Rechtsanwalt beraten lassen.


moon73
beantwortet von moon73 am 14. Mai 2008 15:16
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Beide Eltern sind ihrem Kind unterhaltspflichtig.

Lies einmal hier genauer nach:

http://www.finanztip.de/recht/familie/sperling/ku_wer.htm

Kommentar von 413faf04142497859cc186ae94f32535smallHummelchen28 am 14. Mai 2008 15:20

also kann alles was so gekauft wird bar ausgezahlt werden? Hab ich das richtig verstanden? Dann kann man aber auch den Kühlschrank sperren oder???:-)


anonym
beantwortet von anjanni am 14. Mai 2008 15:19
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Nun, die Eltern sind natürlich - im Rahmen ihrer Möglichkeiten - unterhaltsverpflichtet, so lange das Mädel in Ausbildung ist. - Ob die Eltern für ein volljähriges Kind noch viel zahlen müssen, hängt neben dem Einkommen unter anderem davon ab, ob es noch mehr unterhaltsberechtigte Kinder gibt.

Sie kann natürlich probieren, Ausbildungsbeihilfe zu bekommen. Aber es könnte sein, daß das nix wird, weil die Eltern genug verdienen (s.o.).

Recht hat sie, daß der Unterhalt ihrer Mutter ihr zusteht. Wenn sie das verlangt, wird's schwierig. Bei einem guten Verhältnis zum Kind sollte es eigentlich eine vernünftige Lösung geben können.

Der Vater kann sich erst mal darauf berufen (und nach den Regelungen für HartzIV bestimmt erfolgreich), daß er ja "Naturalunterhalt" gewährt - also Wohnung usw. Da kann er sich wohl erst mal stur stellen.

Natürlich kann die junge Dame nicht von 300 Euro leben - und das sollte man ihr noch mal genau vorrechnen. Ich würde ihr auch klarmachen, daß sie für einen Mietvertrag, den sie unterschreibt, dann auch alleine gradestehen muß. Da beißt die Maus keinen Faden ab.


wandpilz
beantwortet von wandpilz am 14. Mai 2008 15:20
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Es sieht so aus: Unterhalt kann bis zum 25.ten Lebensjahr gezahlt werden (wenn das Kind noch in der Ausbildung/im Studium ist). Wichtig ist hier aber: muss das Kind nicht ausziehen (weil der auszubildene Betrieb in der Nähe der Wohnung der Eltern liegt), sondern will dieses aus freien Stücken, müssen die Eltern nichts zahlen (da sie ja dem Kind anbieten, zu Hause zu bleiben).


anonym
beantwortet von AALFI am 14. Mai 2008 15:25
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Da hat die Tochter einfach mal recht. Die Eltern kommen für Ihren Unterhalt auf. Der eine leistet üblicherweise Barunterhalt und der andere Naturalunterhalt. So zahlen halt Beide im Rahmen Ihrer Möglichkeiten.


Quandt
beantwortet von Quandt am 14. Mai 2008 15:31
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Das neue Unterhaltsrecht ab 01.01.08 besagt, der Unterhaltanspruch von Kindern ohne eigene Wohnung beträgt 520,00 €, mit eigener Wohnung 640,00 € pro Monat. Der von den Eltern zu zahlende Kindesunterhalt errechnet sich z.B.: 640 € - 154 € (Kindergeld) - 300 € (Ausbildungsbeihilfe)= 186 €. Dieser "Rest" ist, je nach Einkommen der Elternteile unterschiedlich, von den Eltern aufzubringen (bis 25). Sind sie dazu nicht in der Lage fällt der Anspruch an den nachrangigem Kostenträger(nach BSHG).

Kommentar von 413faf04142497859cc186ae94f32535smallHummelchen28 am 14. Mai 2008 17:56

Vielen Dank Euch allen für die Hilfe! Werd gleich mal anrufen und sie beruhigen...lach DANKE!

Kommentar von 5bb4f711fff682cfd0ba50e960106bdbsmallKr4bat am 14. Mai 2008 21:27

Wobei eben die Eltern oder ein Teil ja bisher Naturalunterhalt bietet (der übrigens weit mehr als der Regelunterhalt ist - bitte der Tochter mal vor rechnen, dass sie einen Verlust macht!), daher ist bei einem normalen Gericht das ausziehen so einfach nicht möglich - andererseits, wenn es als Kampf+Krieg betrieben wird, es gibt auch Mittel und Wege, wie die Tochter das ganz einfach durchsetzen kann.

Kommentar von 2ab4e0d2e7990e3aadff5b3c7b2111b5smallQuandt am 15. Mai 2008 08:26

Die Sache mit dem Naturalunterhalt ist immer ein wenig schwierig, rein theoretisch müsste Töchterlein den gesamten Unterhalt bekommen und sie dann ihrerseit den Wohn- und Ernährungsanteil zurückkaufen. Schön blöde Idee, nicht wahr? ;-)


anonym
beantwortet von luetzelmatt am 12. Februar 2009 08:14
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In der Schweiz dauert die Unterhaltspflicht bis zum Lehrabschluss.


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