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Unterhalt bei Trennung mit Kind

gefragt von EvaDuEvaDu am 19.03.2009 um 18:56 Uhr

Was steht einem zu wenn man sich trennt vom Mann mit zweijährigem Kind ohne Job? Kindergeld? Unterhalt fürs Kind? Ab wann bin ich verpflichtet zu arbeiten wenn das Kind so klein ist? Steht einem da auch etwas zu?

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kittykat77
beantwortet von kittykat77 am 19. März 2009 18:58
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Unterhalt für dich und das Kind, Kindergeld und wenn das nicht reicht, HartzIV. Arbeiten musst du frühestens wenn der Kleine 3 wird


anonym
beantwortet von medama22403 am 19. März 2009 19:01
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ich kanns nicht fassen...meine tochter..ist heute 23 jahre...und wir mußten auch immer arbeiten gehn...wieso seid ihr mädels heute so unselbständig...klemm den hintern zusammen und such dir nen job als ständig die männer auszunehmen...uns hat auch niemand was geschenkt...und groß gekriegt hab ich sie auch...sicherlich steht dir unterhalt zu...

Kommentar von Simple_avatar3smallEvaDu am 19. März 2009 19:04

weil nicht jeder arbeit findet. ich frage für eine Freundin von mir. Brauchst nicht gleich so zu urteilen....

Kommentar von 1afbeada9e9771152451704da101ec34smallBodenseee am 19. März 2009 19:05

Du sagst es !! DH+ mit Sternchen ***** schön daheim bleiben, der Ex soll schauen wie er mit dem Rest Geld klar kommt, hauptsache ich habe genug und muss nicht arbeiten gehen.. was ist arbeiten eigendlich ?? manoman.. zum Glück ist das Gesetz geändert wurden !!

Kommentar von Simple_avatar3smallEvaDu am 19. März 2009 19:06

es gibt aber auch noch mütter die sich nur ums Kind kümmern. leider gibt es davon viel zu wenige. Wenn diese dann auf Karriere verzichten haben sie es nicht unbedingt leicht wenn sie dann urplötzlich alleine da stehen. Da findet sich nun mal nicht unbedingt ein Job sofort...

Kommentar von 1afbeada9e9771152451704da101ec34smallBodenseee am 19. März 2009 19:09

ums Kind kümmern ?? das Kind braucht auch Soziale Kontakte,also Kindergarten, und da kannst Du Arbeiten gehen !!! und Dein Ex braucht auch etwas Geld zum Leben, sein Leben geht auch weiter !!! Um Kind kümmern würde sich Dein Ex auch, aber er wird ja zum arbeiten gezwungen vom Amt.

Kommentar von Simple_avatar3smallEvaDu am 19. März 2009 20:58

Ich habe geschrieben dass es Frauen gibt die wegen den Kindern Ihren Job aufgeben um 3 Jahre fürs Kind da zu sein. Der Kindergartenplatz kommt sicher mit 3, aber der Job für die Mama ja nicht zwangsläufig auch...Schade das Frauen so einen schlechten Stellenwert in der Gesellschaft haben. Da läuft total was verkehrt in den meisten Köpfen. es geht nicht darum dem Mann ans Geld zu wollen. Es geht darum dass die Frau nicht schlecht da steht weil sie sich für ein Kind und gegen die Karrieremöglichkeiten entschieden hat...


tauben
beantwortet von tauben am 16. April 2009 10:22
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du muß auch was da für tun und nicht was bekomme ich für geld wer arbeiten will der bekommt auch arbeit auch mit zwei kinder und nicht immer von amt leben ich bin arbeitslos und ich suche arbeit und ein kind und ist in kindergarten wenn ich nicht mein papa hätte wäre mein kind bei der tagesmutter die sie in kindergarten bring und da ab holt das ich arbeiten kann das bezahlt das jugendamt weil ich alleine bin und wenn es zu schule kommt dann müßte sie das auch bevor ich hartz 4 bekomme gehe ich lieber arbeiten und nicht wie du


tauben
beantwortet von tauben am 16. April 2009 10:10
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man kann schon wenn das kind 8 wochen alt ist arbeiten und das kind zur tagesmutter bringen das bezahlt das jugendamt du bekommst kindergeld unterhalt von ihn wenn das kind von 0 bis 5 199 euro unterhalt von den vater des kindes und da 6 240 euro von ihn das steht dir zu und das brauch man und wenn es in kindergarten ist kann man beim amt kindergarten beihilfe bekommen bei mir ist es 90 euro kostet der kindergarten und ich zahle nur 13 euro dafür hilfe bekommst ganz viel


samy07
beantwortet von samy07 am 19. März 2009 19:02
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Na ja dir steht Kindergeld auf jedenfall zu und dem Kind den Unterhaltzahlung von deinem Mann nach Düsseldorfer Tabelle.... da das Kind erst 2 Jahre alt ist könnte dürfte dein Mann auch Unterhalt zahlen für Dich. Könntest auch zu Arge gehen die Übernehmen dir eine angemessene Wohnung.... Aber da gehst am besten zur Arge und erkundigst dich da mal.... Und das andere müsstest du dich auch erkundigen wie es ausschaut...


Bodenseee
beantwortet von Bodenseee am 19. März 2009 19:01
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Job Suchen, Kind in den Kindergarten, und die Kosten fürs Kind Teilen. Laut Neuem Gesetz Unterhalt bis zu drei Lebensjahre, danach Muss die Frau selber wieder arbeiten. aber warum kann man sich nicht Gütlich trennen, das kind bekommt in jedem haushalt ein Kinderzimmer, unterhalt zahlt keiner, und das Kindergeld teilt man sich+ die kosten für Kindergarten und Klamotten ?!


andreas48
beantwortet von andreas48 am 19. März 2009 18:59
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auf jeden Fall hast du nach dem gestrigen Urteil dich wieder schnellstmöglich um ArBeit zu kümmern und nicht nur auf zustehenden Unterhlat, der entsprechend berechnet wird zu pochen..


JinxValentine
beantwortet von JinxValentine am 19. März 2009 18:59
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Nach aktuellem Recht musst du nach drei Jahren arbeiten gehen.


teardrop1109
beantwortet von teardrop1109 am 19. März 2009 18:59
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War gestern ein Bericht drüber im Fernsehen. Bis das Kind 3 Jahre alt ist, musst du nicht arbeiten. Dann aber ja. Der Kindesvater muss ab dem Zeitpunkt nur noch für das Kind Unterhalt zahlen. Sie haben aber auch gesagt, dass das von Fall zu Fall unterschiedlich sein kann, je nachdem was für Gründe vorliegen. In dem Fall, der gestern geschildert wurde, war das Kind behindert, besuchte aber eine Kindertagesstätte. So musste die Mutter wieder Vollzeit arbeiten gehen.

Kommentar von duwieich am 19. März 2009 19:07

und das ist auch richtig so


stef1601
beantwortet von stef1601 am 19. März 2009 18:58
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Das ist von Fall zu Fall verschieden. Erkundige dich beim Jugendamt, es kommt ja auch drauf an was der Vater verdient. Das mit dem Unterhalt für die Mutter ist ja drastisch verkürzt worden, meine gehört zu haben was von höchstens 3 Jahren oder so.


Volker13
beantwortet von Volker13 am 19. März 2009 18:58
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Das können wir hier gar nicht beantworten. denn Unterhalt wird nach dem Einkommen des Unterhaltspflichtigen berechnet

Kommentar von Simple_avatar3smallEvaDu am 19. März 2009 19:00

ich habe nicht gefragt wieviel sondern was...


maxeIputzeI
beantwortet von maxeIputzeI am 19. März 2009 18:58
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Düsseldorfer Tabelle ...


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