Sind die Eltern dazu verpflichtet, während einem Fernstudium Unterhalt zu zahlen?

5 Antworten

Sind deine Eltern überhaupt verpflichtet, Unterhalt zu zahlen? Sind sie unterhaltsfähig? Bist du arbeitsunfähig?

Bis zum 18 geburstag schon in der Lage wer nur mein Vater unterhalt zählt. Ich mein mann kann ja wärend der Schwangerschaft anfangen und wenn des Kind daist und man dadannach schon 18 ist und keiner sich ums Kind kümmern kann außer ich seh es als Sinnvoll weiter neben bei schulisch weiter zu machen per FernsehuLe macht kein sinn 3 Jahre zu hause zu sitzen wenn man sich in der zeit da abitur erlernen kann. Da wären doch die Eltern unterhalt verpflichtet oder nicht ?

Unterhaltspflichtig sind Eltern bis zum Abschluss einer Erstausbildung. Wenn ein Fernstudium in Vollzeit absolviert wird und vorher keine Ausbildung abgeschlossen wurde, wüßte ich nicht, warum sie nicht unterhaltspflichtig sein sollten.

Danke

Ja aber sich um Kind und alles kümmern und Fernstudium und dann noch arbeiten wird schwieriger. Außerdem z.b ein Fernstudium zum Abitur setzt ja voraus das man eine schulisch weiter macht. Dann sind doch die Eltern normalerweise Unterhaltspflicht auch so braucht man 3 Jahre 3,5 Jahre und monatlich kostet es 138€ /bei ils und durch des unterhalt wer es dann bezahlt. ( man will sich ja weiter bilden trotz Kind deswegen versteh ich nicht warum die Eltern das nicht unter stützen sollen per unterhalt? Ist doch besser als nix zu machen 3 Jahre ....

Also die meisten ziehen ja ein Fernstudium in Betracht, wenn sie bereits arbeiten gehen und schon eine Ausbildung haben und somit wird übers Fernstudium oft neben der Arbeit gelernt. Ich weiß nicht, ob die Eltern unterhaltpflichtig sind wenn Du jetzt ein Fernstudium machst, da es aber schon recht kostspielig ist und eben vor allem berufstätige machen würde ich eher sagen es sei sinnvoller auf eine Uni zu gehen. Dies müssen die Eltern finanzieren insofern sie leistungsfähig sind. Allerdings gehen ja auch viele Studenten nebenbei arbeiten

Ich denke mal nein, da du ja arbeiten kannst ... ein FERNstudium macht man ja nebenbei!!!

Wenn der FS Geld verdienen sollte, wird das selbstverständlich am Unterhalt angerechnet. Mangels Erstausbildung ist die Unterhaltspflicht aber nicht grds. zu verneinen, nur weil es sich um ein Fernstudium handelt.

@ralosaviv

Korrekt, aber dann könnte der Fragesteller durch aus auch ein Präsenzstudium machen und müsste kein Fernstudium ablegen ... oder .... vorallem da viele Fernstudiengänge für den gleichen Abschluss eine längere Dauer haben.

@JaAl11

Letzteres stimmt nicht, Fernstudiengänge dauern normalerweise 3-3,5 Jahre, genau wie ein Präsenzstudium.

@LanaXX

Dann hat man aber in einigen Fällen keinen vergleichbaren Abschluss... was logisch ist, da ein Präsenzstudium in drei Jahren mehr Inhalt hat, als wenn man sowas nebenbei macht. Mein BWL-Abendstudium über drei Jahre ist mit einem Vollzeit-BWL-Abschluss nicht vergleichbar. Den für einen vergleichbaren Abschluss hätte ich statt 6 Semester Vollzeitstudium mind. 9 Semster Abendschule machen müssen!