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unterhalt bei alg1?

gefragt von hutzelmann am 15.09.2009 um 15:13 Uhr

hallo ich häng so langsam immer tiefer im loch...:-( in den letzten monaten hat sich meine frau von mir getrennt und ich war lange krankgeschrieben wegen einer depression, jetzt hab ich auch noch meine arbeit verloren:-( war eben aufm arbeitsamt und die haben mir ausgerechnet das ich um die 1100 euro alg1 bekomme. ich muß aber monatlich 439euro unterhalt für meine kinder bezahlen, für die wohnung gehn 550 drauf!ich wollte mir schon ne kleinere wohnung suchen aber jeder vermieter lehnt mich ab, weil ich in privatinsolvenz bin! was mach ich denn nu????von den 1100 bleibt mir ja nach abzug von miete und unterhalt garnix mehr!!


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Pilaris
beantwortet von Pilaris am 15. September 2009 15:14
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Kannst du denn kein Wohngeld beantragen? Steht es dir nicht zu?

Kommentar von hutzelmann am 15. September 2009 15:16

kann ich mir nicht vorstellen, ich wohn ja noch in der ehewohnung mit 100m², aber ich bekomm ja keine andere wohnung:-(

Kommentar von 1fc461db13c983f6400cff039f91eee1smallPilaris am 15. September 2009 15:18

Ich würde mich erkundigen, ob du wenigstens einen Zuschuss zu deiner Miete bekommst, daß du nicht alles zahlen musst! Informiere dich doch auch mal per Telefon bei den Behörden oder beim Anwalt.

Kommentar von 84b82c2e1f4ac57b061270ad12ae6458smallWolfi0410 am 15. September 2009 17:02

Er ist in Privatinsolvenz, da steht ihm ausser dem Pfändungsfreibetrag überhaupt nichts zu. Alles andere kassiert der Insolvenzverwalter bzw. Treuhänder wie es bei PI heisst.


merci27
beantwortet von merci27 am 15. September 2009 15:15
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du hast einen selbsbehalt von 980 Euro im Monat nur den Rest musst du an Unterhalt zahlen, also 120 Euro. Wende dich an das Jugendamt die geben dir genaue Auskunft.

Kommentar von hutzelmann am 15. September 2009 15:16

gilt das auch wenn ich arbeitslos bin??aber das fehlt ihr dann ja für die kinder!

Kommentar von 12d0fcb612f5011878ec28b016498a31smallaschaub am 15. September 2009 15:19

Üblich wäre ja auch gewesen, dass sie mit den Kindern in der ehelichen Wohnung bleibt und Du Dir eine kleine Wohnung suchst.

Kommentar von hutzelmann am 15. September 2009 15:20

sie wohnt ja nicht alleine...:-/

Kommentar von Sally2809 am 15. September 2009 15:19

Gilt auch, wenn Du arbeitslos bist und ja, es fehlt ihr für die Kinder.

Kommentar von 12d0fcb612f5011878ec28b016498a31smallaschaub am 15. September 2009 15:28

Dann hat sie noch jemanden der sie unterstützt, wenn sie Dich schon mit der viel zu großen Wohnung hängen lässt. Steht sie eigentlich mit im Mietvertrag? Hat sie diesen gekündigt? Ansonsten muss sie die Hälfte der Miete und der Nebekosten tragen.

Kommentar von hutzelmann am 15. September 2009 15:33

nee die ist raus, die wohnung läuft nur auf mich:-( war wohl n fehler sie ausm mietvertrag zu lassen so wie ich das langsam sehe...

Kommentar von C6e94f29436556fb7a7cf68ec6360829smallDollyPond am 15. September 2009 15:35

den unterhalt für die kinder muss er schon selbst tragen. es bleiben ja seine kinder.

Kommentar von 12d0fcb612f5011878ec28b016498a31smallaschaub am 15. September 2009 15:59

Er will den Unterhalt ja auch bezahlen. Das hat er ganz klar erkennen lassen. Aber er muss auch überleben dürfen. Und seine Ex hat ihn in der viel zu großen Wohnung sitzen gelassen und ist zu ihrem neuen gezogen, und er sitzt mit der Miete da, versucht allen Verpflichtungen nachzukommen und weiß nicht mehr wo ihm der Kopf steht. Jeder andere hätte die Unterhaltszahlungen schon reduziert oder eingestellt. Und seine erste Sorge ist, dass ihr bei seinem Selbstbehalt ja das Geld für die Kinder fehlen würde. Ich unterstütze keinen Unterhaltsdrückeberger mit Antworten. Aber hier ist ein Mensch der wirklich hilfreiche Antworten und Unterstützung braucht.


Rabenfeder
beantwortet von Rabenfeder am 15. September 2009 15:16
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Mit den Ämtern reden. Wenn du nicht zahlen kannst, weil du selbst unter den Minimum leben würdest, hast auch du Anspruch auf Hilfe, bzw wird in Vorkasse gegangen. Aber das kann dir nur das Amt genau erklären.


aschaub
beantwortet von aschaub am 15. September 2009 15:18
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  1. Der notwendige Eigenbedarf (Selbstbehalt)
    • gegenüber minderjährigen unverheirateten Kindern,
    • gegenüber volljährigen unverheirateten Kindern bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, die im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils leben und sich in der allgemeinen Schulausbildung befinden, beträgt beim nicht erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen monatlich 770 EUR, beim erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen monatlich 900 EUR. Hierin sind bis 360 EUR für Unterkunft einschließlich umlagefähiger Nebenkosten und Heizung (Warmmiete) enthalten. Der Selbstbehalt kann angemessen erhöht werden, wenn dieser Betrag im Einzelfall erheblich überschritten wird und dies nicht vermeidbar ist.

http://www.treffpunkteltern.de/unterhalt/duesseldorfertabelle.php

Irgendwelche Zuschüsse müssen Dir noch zustehen. Geh zu Deinem Berater und lass Dich beraten. Dazu sind sie da.


DollyPond
beantwortet von DollyPond am 15. September 2009 15:18
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versuch doch , deine wohnung unterzuvermieten! das mindert deine kosten und vielleicht findest du einen mitbewohner, der dich ein bisschen aufmuntert.

Kommentar von 12d0fcb612f5011878ec28b016498a31smallaschaub am 15. September 2009 15:30

Das wäre sehr schön für ihn, wenn das klappen würde. Im Moment habe ich den Eindruck er wird ausgenutzt und im Stich gelassen :-(

Kommentar von C6e94f29436556fb7a7cf68ec6360829smallDollyPond am 15. September 2009 15:34

wie kommst du darauf? warum sollte das nicht klappen?

Kommentar von 12d0fcb612f5011878ec28b016498a31smallaschaub am 15. September 2009 15:59

Ich meinte das mit dem aufmuntern.


anonym
beantwortet von Sally2809 am 15. September 2009 15:18
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Wende Dich an den Allgemeinen Sozialen Dienst, den gibts in jeder Stadtverwaltung. Dort müßte Dir geholfen werden bezüglich einer neuen Bleibe. Andere Möglichkeiten wären die Diakonie und die Caritas.


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