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unterhalt bei alg1?

Frage von hutzelmann hutzelmann

hallo ich häng so langsam immer tiefer im loch...:-( in den letzten monaten hat sich meine frau von mir getrennt und ich war lange krankgeschrieben wegen einer depression, jetzt hab ich auch noch meine arbeit verloren:-( war eben aufm arbeitsamt und die haben mir ausgerechnet das ich um die 1100 euro alg1 bekomme. ich muß aber monatlich 439euro unterhalt für meine kinder bezahlen, für die wohnung gehn 550 drauf!ich wollte mir schon ne kleinere wohnung suchen aber jeder vermieter lehnt mich ab, weil ich in privatinsolvenz bin! was mach ich denn nu????von den 1100 bleibt mir ja nach abzug von miete und unterhalt garnix mehr!!

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Antworten (6)

  • 1
    Antwort von Rabenfeder Rabenfeder

    Mit den Ämtern reden. Wenn du nicht zahlen kannst, weil du selbst unter den Minimum leben würdest, hast auch du Anspruch auf Hilfe, bzw wird in Vorkasse gegangen. Aber das kann dir nur das Amt genau erklären.

  • 1
    Antwort von merci27 merci27

    du hast einen selbsbehalt von 980 Euro im Monat nur den Rest musst du an Unterhalt zahlen, also 120 Euro. Wende dich an das Jugendamt die geben dir genaue Auskunft.

    Kommentar von hutzelmann hutzelmann

    gilt das auch wenn ich arbeitslos bin??aber das fehlt ihr dann ja für die kinder!

    Kommentar von aschaub aschaubaschaub

    Üblich wäre ja auch gewesen, dass sie mit den Kindern in der ehelichen Wohnung bleibt und Du Dir eine kleine Wohnung suchst.

    Kommentar von hutzelmann hutzelmann

    sie wohnt ja nicht alleine...:-/

    Kommentar von Sally2809 Sally2809Sally2809

    Gilt auch, wenn Du arbeitslos bist und ja, es fehlt ihr für die Kinder.

    Kommentar von aschaub aschaubaschaub

    Dann hat sie noch jemanden der sie unterstützt, wenn sie Dich schon mit der viel zu großen Wohnung hängen lässt. Steht sie eigentlich mit im Mietvertrag? Hat sie diesen gekündigt? Ansonsten muss sie die Hälfte der Miete und der Nebekosten tragen.

    Kommentar von hutzelmann hutzelmann

    nee die ist raus, die wohnung läuft nur auf mich:-( war wohl n fehler sie ausm mietvertrag zu lassen so wie ich das langsam sehe...

    Kommentar von DollyPond DollyPondDollyPond

    den unterhalt für die kinder muss er schon selbst tragen. es bleiben ja seine kinder.

    Kommentar von aschaub aschaubaschaub

    Er will den Unterhalt ja auch bezahlen. Das hat er ganz klar erkennen lassen. Aber er muss auch überleben dürfen. Und seine Ex hat ihn in der viel zu großen Wohnung sitzen gelassen und ist zu ihrem neuen gezogen, und er sitzt mit der Miete da, versucht allen Verpflichtungen nachzukommen und weiß nicht mehr wo ihm der Kopf steht. Jeder andere hätte die Unterhaltszahlungen schon reduziert oder eingestellt. Und seine erste Sorge ist, dass ihr bei seinem Selbstbehalt ja das Geld für die Kinder fehlen würde. Ich unterstütze keinen Unterhaltsdrückeberger mit Antworten. Aber hier ist ein Mensch der wirklich hilfreiche Antworten und Unterstützung braucht.

  • 1
    Antwort von Pilaris Pilaris

    Kannst du denn kein Wohngeld beantragen? Steht es dir nicht zu?

    Kommentar von hutzelmann hutzelmann

    kann ich mir nicht vorstellen, ich wohn ja noch in der ehewohnung mit 100m², aber ich bekomm ja keine andere wohnung:-(

    Kommentar von Pilaris PilarisPilaris

    Ich würde mich erkundigen, ob du wenigstens einen Zuschuss zu deiner Miete bekommst, daß du nicht alles zahlen musst! Informiere dich doch auch mal per Telefon bei den Behörden oder beim Anwalt.

    Kommentar von Wolfi0410 Wolfi0410Wolfi0410

    Er ist in Privatinsolvenz, da steht ihm ausser dem Pfändungsfreibetrag überhaupt nichts zu. Alles andere kassiert der Insolvenzverwalter bzw. Treuhänder wie es bei PI heisst.

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    Antwort von Sally2809 Sally2809

    Wende Dich an den Allgemeinen Sozialen Dienst, den gibts in jeder Stadtverwaltung. Dort müßte Dir geholfen werden bezüglich einer neuen Bleibe. Andere Möglichkeiten wären die Diakonie und die Caritas.

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    Antwort von DollyPond DollyPond

    versuch doch , deine wohnung unterzuvermieten! das mindert deine kosten und vielleicht findest du einen mitbewohner, der dich ein bisschen aufmuntert.

    Kommentar von aschaub aschaubaschaub

    Das wäre sehr schön für ihn, wenn das klappen würde. Im Moment habe ich den Eindruck er wird ausgenutzt und im Stich gelassen :-(

    Kommentar von DollyPond DollyPondDollyPond

    wie kommst du darauf? warum sollte das nicht klappen?

    Kommentar von aschaub aschaubaschaub

    Ich meinte das mit dem aufmuntern.

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    Antwort von aschaub aschaub
    1. Der notwendige Eigenbedarf (Selbstbehalt)
      • gegenüber minderjährigen unverheirateten Kindern,
      • gegenüber volljährigen unverheirateten Kindern bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, die im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils leben und sich in der allgemeinen Schulausbildung befinden, beträgt beim nicht erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen monatlich 770 EUR, beim erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen monatlich 900 EUR. Hierin sind bis 360 EUR für Unterkunft einschließlich umlagefähiger Nebenkosten und Heizung (Warmmiete) enthalten. Der Selbstbehalt kann angemessen erhöht werden, wenn dieser Betrag im Einzelfall erheblich überschritten wird und dies nicht vermeidbar ist.

    http://www.treffpunkteltern.de/unterhalt/duesseldorfertabelle.php

    Irgendwelche Zuschüsse müssen Dir noch zustehen. Geh zu Deinem Berater und lass Dich beraten. Dazu sind sie da.

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