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Unterhalt an die Ex- Frau ab wann und wie lange? (Kinder im Spiel)

gefragt von Wonni69 am 15.05.2009 um 10:27 Uhr

Hallo.. Folgende Situation.... Mein Lebenspartner war 2.5 Jahre verheiratet....davon wurde die Ehe 1.5 Jahre vollzogen....1 Jahr Trennungsjahr...die gemeinsame Tochter wurde 12 Monate nach der Hochzeit geboren......geplant waren Kinder erst später.Nun fängt die Exfrau wieder an zu arbeiten wohl nur geringfügig beschäftigt,also auch Arbeitslosengeld 2. Die Tochter wird im Juli 3 Jahre.... Nun war mein Lebenspartner wieder einmal bei seinem Anwalt, und der sagt wenn er Pech hat muss er noch 10 Jahre zahlen.... Nun kommt noch hinzu,dass sie das alleinige Sorgerecht wollte...damit aber nicht durchkam....sie erzählt viele Lügen nur damit er seine Tochter nicht sehen kann....und sie selbst glaubt ihre Lügen auch...und jeder andere glaubt ihr auch..... das heißt sie kommt damit durch....... Mein Freund ist der tollste Papa..jede Frau würde sich so einen Partner wünschen.......es sprudelt alles durcheinander aus mir herraus...aber das muss so sein. Unsere Beziehung leidet weil es ein ständiger Kampf ums überleben ist(für meinen Partner)...ich verdiene mein eigenes Geld........ also wer weß Rat wie lange wir damit rechnen müssen noch an die EXfrau zu bezahlen......... Lg Wonni

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Unterhalt x 2.064

sonnenlady
beantwortet von sonnenlady am 15. Mai 2009 10:39
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Nach den neuen Unterhaltsrecht wird der Anspruch der Ex-Frau sehr genau geprüft.

Aufgrund der Kürze der Ehe kann sie schonmal keinen Unterhalt für sich in Richtung "Erhaltung des Lebensstandard" geltend machen. Denn dafür muss man mind. 2 Jahr (ohne Trennungsjahr!) verheiratet gewesen sein.

Besteht für sie die Möglichkeit arbeiten zu gehen und das Kind unterzubringen, wird sie auch keinen Anspruch auf Unterhalt für sich geltend machen können.

Also, Gericht klären lassen und abwarten.

Für das Kind muss er allerdings Unterhalt zahlen. Das ist aber auch selbstverständlich oder? :-)


anonym
beantwortet von bjoernh am 15. Mai 2009 10:34
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Für das Kind muss er so oder so bezahlen entweder bis es volljährig ist ,oder eine Ausbildung hat usw.


anonym
beantwortet von newcomer am 15. Mai 2009 10:31
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muß ein Amtsrichter beim Familiengericht festlegen


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