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Unterhalt, Abänderung, wird das Einkommen der Freundin einbezogen?

gefragt von Fritzig5 am 07.11.2009 um 11:29 Uhr

Ich möchte eine Abänderung des Unterhaltes erreichen. Bin selbständig und meine Einnahmen sind total eingebrochen. Auf Gehalt verzichte ich seit September. Krankenkasse (reduziert) muß ich trotzdem zahlen. Habe noch 3000 €. Unterhalt beträgt knapp 530 € für Kinder + 150 € für Ex (Vergleich). Habe mehrmalig angekündigt, dass ich das nicht durchhalte. Habe selbst auf 100% (von 115%) gekürzt. 35 € Differenz. Sie wird Zwangsvollstreckung, Klage, das ganze Programm durchziehen auch wenn sie der Anwalt und alles 1000 € Kosten, für 35 €.

Frage, wird bei meiner Einkommensberechnung das Einkommen meiner Freundin einbezogen?

Sie unterstützt mich bisher nicht, wenn man von kostenlos wohnen und essen bei Ihr (Besuch) absieht.

Was für eine Chance habe ich auf Abänderung?

Der Rechtsanwalt meint, dass Gericht kann mich auch zwingen mich wieder zu bewerben. Würde ich sogar machen, bloß sind die Chancen sehr schlecht. Mein Beruf Trainer wird gerade nicht gebraucht, deswegen leidet auch mein Geschäft. In meinem Bereich werden Mitarbeiter eher ab- als aufgebaut. Zudem wird es auch wieder anziehen und dann stehen meine Chancen sehr gut. Aussage des RA, man kann nichts prognostizieren. Alles ist möglich. Bin ziemlich ratlos, was ich am besten tue. Habt ihr Tipps

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mamo2402
beantwortet von mamo2402 am 7. November 2009 11:35
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Dein Selbstbehalt liegt bei 980 Euro.Nur was drüber ist kann für Unterhalt verwendet werden. Der Richter kann dir ein Anstellung empfehlen, sicher... aber woher nehmen und nicht stehlen???Eine Anstellung wo du mehr als 420 Euro verdienst ist sicher gut, denn dann hast du das Problem mit der Krankenkasse gelöst.



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