peter12342008 am 31.07.2008 um 16:23 Uhr
hat es sinn einen neuen antrag bei gericht neuberechnung zu stellen ? wenn 1 kind 18 jahre wird und zur schule geht?
Warum soll das Sinn machen bei 5 Kindern zahlt man einfach den 5 fachen Unterhalt und solange kein Kind die Ausbildung beendet bleibt die Unterhaltsleistung entsprechend der Kinderanzahl.

Wenn die aktuelle Unterhaltsregelung nicht passt, sollte sie neu berechnet werden.
vollimleben am 31. Juli 2008 16:26 Gute Idee mit der Tasse,hab sie nämlich noch nicht,Support schon Verständigt!LG Und DH für deine Antwort!
Hole dir vom I-Net die Düsseldorfer Tabelle!!! Solange er kein geld verdient bekommt er Unterhalt nach dieser Tabelle! Wenn er Geld verdient,wird der Lohn mit angerechnet! Habe das vor kurzem auch gehabt,bin aber zum Anwalt,weil es ziemlich komplieziert ist!!!

Bis Beendigung der Ausbildung (Schule) nicht, aber danach.

Ab dem 18. Lebensjahr erhöht sich der Unterhaltsanspruch nach der Düsseldorfer Tabelle um ca. 11 %.