peter12342008 am 31.07.2008 um 15:52 Uhr
ich zahle unterhalt für 5 kinder mangelfallberechnung. jetzt wird ein kind 18 jahre und geht noch zur schule. was muss ich jetzt beachten ?
wenn das kind noch in die normale schule geht, wird der unterhalt bleiben.
ist es eine ausbildung, dann neuberechnung veranlassen, da das ausbildungsentgeld bei dem kind als einkommen zählt.
Eigentlich mußt du ganz normal Unterhalt zahlen,Wobei ich nicht weiß ob ab 18der Unterhalt höher ist.aber zahlen mußt Du bis sie/er ausgelehrt hat.

solange dein kind auf eine schule geht musst du weiter zahlen, dass heißt aber nicht dass dein sohn sein leben lang die schule besuchen kann und du zahlst immer unterhalt.
Du musst solage zahlen bis dein sohn eine abgeschlossene ausbildung hat oder ein arbeitsstelle.

Für das Kind ab 18 Jahre sind jetzt beide Elternteile barunterhaltspflichtig, d.h. hat die Kindesmutter ein eigenes Einkommen , dann muß auch sie jetzt Unterhalt zahlen.