Führt die Versteuerung des geldwerten Vorteils bei privater Nutzung des Dienstwagens während der Zahlung von Krankengeld zum Aufbau von Rentenversicherungsmonaten und daher zur Aussetzung der Abmeldung Grund 51?
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Versteuerung alleine führt nicht zur Aussetzung der Abmeldung mit Grund 51. Wenn aber von diesem geldwerten Vorteil auch SV-Beiträge zu entrichten sind, entfällt die Meldung mit Grund 51, weil dann jeder Monat mit Beiträgen belegt ist.